BDIA Bundesmitgliederversammlung verabschiedet Hamburger Erklärung – Rechte klären, Wettbewerbe stärken, Studium verbessern!

Innenräume müssen immer höheren Anforderungen genügen – funktional, gestalterisch, klimatisch, lichttechnisch und akustisch. Dafür sind Innenarchitektinnen und Innenarchitekten da, doch an ihren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen ist noch vieles zu verbessern. Dazu verabschiedete die Bundesmitgliederversammlung des BDIA Bund Deutscher Innenarchitekten e.V., das höchste Organ des Verbandes, am 14. September 2013 die „Hamburger Erklärung“ und richtet zentrale Forderungen zu Berufspraxis und Ausbildung an die Politik.

Hamburger Erklärung

Innenarchitektinnen und Innenarchitekten tragen entscheidend zur Qualität der gebauten Umwelt bei. Sie leisten als Spezialisten für Innenräume und für das Bauen im Bestand einen wesentlichen Beitrag zur Baukultur. Wir verbringen über 80% unseres Lebens in Innenräumen und unsere Gesellschaft benötigt in steigendem Maße differenzierte und funktionalisierte Innenräume. Durch Titelschutz und Eintragung in eine Kammer soll die verantwortungsvolle und optimale Umsetzung von Bauaufgaben aus dem Bereich Innenarchitektur für den Verbraucher gewährleistet bleiben.

1. Berufspraxis: Innenarchitektinnen und Innenarchitekten entwickeln, gestalten und realisieren hochqualifiziert bauliche und technische Lösungen aus der Perspektive des Menschen und Nutzers heraus. Der BDIA Bund Deutscher Innenarchitekten e.V. fordert:

Bauvorlageberechtigung konkretisieren!
Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sind laut den 16 Landesbauordnungen zur Bauvorlage im Rahmen Ihrer Berufsaufgaben berechtigt. Inwieweit diese Bauvorlageberechtigungen Innenarchitektinnen und Innenarchitekten befugen und ihrem Aufgabenfeld entsprechen, ist in den meisten Bundesländern nicht oder unzureichend geregelt. Dies führt zu unterschiedlichen Auslegungen in den Bauämtern und zu Rechtsunsicherheit bei Planern und Bauherren.

Beteiligung von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten an öffentlichen Wettbewerben und Vergaben!
Die Sanierung, Umnutzung und Aufwertung von Bestandsbauten nimmt in Deutschland zu. Der BDIA fordert die öffentlichen Bauherren auf, bei der Auslobung entsprechender Bauaufgaben Innenarchitektinnen und Innenarchitekten durch geeignete Teilnahmebedingungen gezielt einzubinden und somit Vorbildfunktion zu entfalten.

2. Ausbildung: Um die Kompetenz von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten auch in Zukunft zu sichern, ist eine qualitätvolle und umfassende Hochschulausbildung unerlässlich. Der BDIA Bund Deutscher Innenarchitekten e.V. fordert:

Mindeststudiendauer 8 Semester! Keine Verlagerung von Ausbildungskosten!
6-semestrige Studiengänge führen nicht zu einer ausreichenden Qualifizierung von Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Innenarchitektur. Dieses Defizit muss im Falle einer Anstellung durch die Büroinhaber kompensiert werden, indem diese in eine grundsätzliche fachliche Ausbildung ihrer Mitarbeiter investieren. Hierdurch findet eine nicht zu rechtfertigende Verlagerung von Ausbildungskosten des Staates an Büroinhaber statt. Gleichzeitig wird den jungen Absolventinnen und Absolventen der qualifizierte Marktzugang erschwert. Die steigende Komplexität im Berufsalltag kann nicht mit weniger Ausbildung kompensiert werden.

Eintragungsvoraussetzung für Studierende schaffen!
Kammern und Verbände registrieren vermehrt Absolventinnen und Absolventen, die mit ihrem Studium
nicht die akademischen Voraussetzungen mitbringen, um die Eintragungsfähigkeit für den Berufsstand erfüllen zu können. Der BDIA appelliert an die Vertreter der Hochschulen, Studierende in Kooperation mit den Verbänden über die angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge explizit vor dem Hintergrund einer zukünftigen Eintragungsvoraussetzung zu informieren.

Mehr Innenarchitektinnen und Innenarchitekten als Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in die Lehre!
Lehrstühle der Fachbereiche Innenarchitektur werden häufig nicht mehr an Innenarchitektinnen und Innenarchitekten vergeben. Eine spezialisierende Lehre kann so nicht ausreichend umgesetzt werden. Innenarchitektinnen und Innenarchitekten müssen beim Auswahlprozess zur Besetzung von Lehrstühlen besonders berücksichtigt werden.

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