3 Fragen an… Jürgen Otte, bdia NRW
1. Was halten Sie vom neuen Vertragswerk?
Ich finde es gut, dass wir Innenarchitekten mit unseren Verträgen nun auch im BGB mit regelnden Paragraphen vorkommen.
Die neuen Ansätze zur “gesamtschuldnerischen Haftung” gehen mir in Bezug auf die Bau-Haftungs-Risikoverteilung nicht weit genug.
Leider bleibt es auch für unser breit gefächertes Berufsbild ausschließlich beim Werkvertragsrecht mit all den Diskussionen bezüglich der zu erbringenden Leistungen und zur Mängelhaftung.
2. Was raten Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen?
Dass wir uns rechtzeitig vor dem 01.01.18 rechtliche Hilfestellungen für die Vertragsgestaltung mit unseren Bauherren holen und unsere Verträge anpassen. Gibt es Seminarangebote vom bdia?
3. Haben Sie einen Wunsch an den Gesetzgeber für die Zukunft?
Eine für alle am Bau Beteiligten gemeinsam abzuschließende “Objekt-Haftpflicht-Versicherung” wäre mein Wunsch für die Weiterentwicklung des Bauvertragsrechts.