Abstimmung über BDIA-Satzungsnovelle

BDIA Hessen bereitet Mitglieder auf Abstimmung über Satzungsnovelle im Oktober vor
Frankfurt, 6. August 2015

Die geplante BDIA-Satzungsnovelle und Einblick in Architektur im Dialog AiD, ein Netzwerk für den Wissenstransfer zum nachhaltigen Bauen, standen beim Treffen des BDIA Hessen im August auf der Agenda. Aufgrund der Komplexität der Satzungsnovelle hatte BDIA Geschäftsführer Constantin von Mirbach angeboten, die Landesverbände persönlich zu besuchen und alle Mitglieder aus erster Hand zu informieren. Geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern Anpassungen in der Satzung, über die auf der Bundesmitgliederversammlung (BMV) am 31. Oktober in Düsseldorf abgestimmt wird. Zur Vorbereitung auf die Abstimmung hatte die Vorsitzende des Landesverbands Hessen Monika Slomski zu einem Infoabend nach Frankfurt eingeladen, zu dem etwa 20 Mitglieder aus Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Saarland kamen – die bisher einzige Veranstaltung zu dem Thema von einem Landesverband.

Bei hochsommerlichen Temperaturen, in den Räumen des AiD am Frankfurter Osthafen mit atemberaubendem Blick auf die EZB und die Skyline, stellte von Mirbach die Einzelheiten der Satzungsnovelle vor. Die neue Satzung sieht u.A. vor, dass das Präsidium direkt von der BMV gewählt wird, weil es die rechtliche/ finanzielle Verantwortung des BDIA trägt und daher direkt von allen Mitgliedern entlastet werden muß. Der Bundesrat setzt sich nach wie vor aus den Vorsitzenden der Landesverbände zusammen und stellt kein Mandat im Präsidium. Die Aufnahmeordnung neuer Mitglieder und der Mitgliederstatus werden präziser definiert. Der Mitgliederstatus muss beispielsweise durch die Einführung neuer Ausbildungswege wie den Bachelor an die neuen Berufswege angepasst werden.

„Der Bundesrat hat bereits mehrheitlich der Novelle zugestimmt, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder auf der BMV für die neue Satzung stimmen, gilt sie als angenommen“, erklärte von Mirbach im Rahmen seines Vortrages. „Die Wahl des neuen Präsidiums wird jedoch noch gemäß der alten Satzung erfolgen, da die Novelle erst wirksam wird, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist – etwa sechs Monte nach dem Beschluss.“

Nach der Präsentation diskutierten die Teilnehmer bei Buffet und Getränken angeregt, teilweise auch kontrovers. So wurde gewünscht, dass die Überarbeitung der Satzungsnovelle im Vorfeld besser an die einzelnen Mitglieder herangetragen hätte werden sollen. Andere vertraten die Ansicht, dass es notwendig sei, die Satzung nach Jahren Diskussion endlich zu verabschieden, damit der BDIA seine Energie wieder auf berufspolitisch relevante Themen lenken kann. Zu der neuen Rolle des Bundesrates waren die Meinungen geteilt. Einige Teilnehmer befürchten, dass die Rechte des Bundesrates beschnitten werden. Andere vertraten die Ansicht, dass über die Direktwahl des Präsidiums durch die BMV die großen Landesverbände mehr Gewicht bekommen.B 2_BDIA_Satzungsnovelle 38 Kopie

„Die gute Resonanz zeigt, dass wir uns untereinander austauschen müssen und Raum für basisdemokratische Diskussionen brauchen, denn es ist höchste Zeit für die Satzungsnovelle. Für neue Perspektiven bildete die Location einen herrlichen Rahmen – herzlichen Dank auch an die Geschäftsführerin Susanne Petry für den Einblick in AiD!“, fasste Monika Slomski den Abend zusammen.