09.06.2016 – Architektenkammer für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten – Wer? Wie? Was? Warum?

Eine Informationsveranstaltung in der Berliner Architektenkammer auf Initiative des BDIA Berlin-Brandenburg

 

Der Titel des Abendseminars in der Berliner Architektenkammer am 9. Juni machte klar, worum es ging: Um das wilde Halbwissen rund um den Beruf des Innenarchitekten, den BDIA, die Architektenkammer und das Versorgungswerk. Über 25 Absolventinnen und Absolventen jeden Alters kamen – und hatten viele Fragen im Gepäck.

Die Vorsitzende des BDIA Landesverbandes Berlin-Brandenburg, Innenarchitektin Juliane Moldrzyk, begrüßte die Seminarteilnehmer mit einem dichten Überblick über den BDIA als unabhängige Interessensvertretung mit klarem Profil: für die Förderung und den Erhalt der Disziplin Innenarchitektur. Außerdem wurde der Berliner Innenarchitekt Peter Haydvogel zu seiner eigenen Überraschung für seine 40 jährige Mitgliedschaft im BDIA mit der silbernen Anstecknadel und einem großen Präsentkorb geehrt. Herzlichen Glückwunsch!

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Der folgende Impuls von Kammergeschäftsführer Torsten Förster machte deutlich, was die Kammer tut, nämlich die vom Staat übertragene Aufgabe umsetzen, den Beruf der Architekten (alle Fachrichtungen) und Stadtplaner zu verwalten. „Sich selbst zu verwalten, ist ein klares Privileg der freien Berufe in Deutschland“, so Förster. Die Kammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem klaren gesetzlichen Auftrag betraut:  Berufsbezeichnung schützen, Nachweise zur Berufserfahrung prüfen und seine Mitglieder fortbilden – alles vor den übergeordneten Zielen des Verbraucherschutzes und der Förderung der Baukultur. Förster erläuterte die Gremienstruktur der Kammer und die Regeln zur Wahl des Vorstands durch die Vertreterversammlung. Auch die in Berliner zahlenmäßig nur schwach vertretenen Innenarchitekten (181 an der Zahl im Vergleich zu 8.448 Architekten!) dürfen in jedem Gremium einen Sitz mit Stimme bekleiden – sofern sich gewillte Kandidaten finden.

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Stefan Thiele, Rechtsanwalt vom Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin, zeigte anschließend Struktur, Leistungen und Vorteile der kammereigenen Rentenkasse auf. Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist grundsätzlich an eine Kammermitgliedschaft gekoppelt, die Möglichkeit bietet sich aber auch bereits für Absolventen, die sich in der Berufspraxiszeit für einen Eintrag in die Innenarchitektenliste der Kammer befinden. Auf 8 Jahre beläuft sich im Moment der erlaubte Zeitraum ab Hochschulabschluss. Für angestellte Innenarchitektinnen und Innenarchitekten ist wichtig zu wissen, dass – im Gegensatz zu früher – bei jedem Arbeitgeberwechsel eine erneute Befreiung von der Gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden muss. Der Staat will genau wissen, ob man innerhalb seines Berufsbildes tätig ist. Nur dann kann er grünes Licht für das nicht-staatliche Versorgungswerk geben.

Die Berliner Innenarchitektin Christa Fischer, die sich seit Jahrzehnten in der Architektenkammer für den Berufsstand engagiert, machte am Ende die Wichtigkeit eines berufspolitischen Engagements für die Innenarchitektur deutlich und lud alle Anwesenden ein, sich mit der Möglichkeit der Gremienarbeit in der Kammer auseinanderzusetzen. „Honorare müssen auskömmlich bleiben, lebenslanges Lernen und Fortbildung sind essentiell. Berufspolitisches Engagement ist wesentliche Voraussetzung zur Selbstbestimmtheit – sonst überlassen wir zu viele Entscheidungen der Industrie.“ machte Fischer deutlich. „Der Beruf ist für unsere Gesellschaft wichtiger denn je. Wir können und müssen uns auf Augenhöhe mit den Architekten positionieren!“

 

Cathrin Urbanek

zuständig für Medien und Öffentlichkeitsarbeit in der Bundesgeschäftsstelle des BDIA

 

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