Baumaßnahmen in Zeiten von Corona

Fortführung von Baumaßnahmen während CONVID-19

Wie können wir als Planer unsere Projekte in der Umsetzung auf der Baustelle auch unter Berücksichtigung aller notwendiger Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fortführen? Welche Regelungen sind dabei zu beachten? Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Dazu hatte der bdia am 02.04.2020 zu einem Online Seminar eingeladen. Rechtsanwalt Prof.Dr. Fischer stand den Teilnehmern Rede und Antwort, unterstützt von unserem Geschäftsführer und Rechtsanwalt Frithjof Jönsson. Anhand verschiedener Vorträge aus der Praxis konnten doch einige der drängenden Fragen geklärt werden.

Hier können Sie im Erlass des Bundesbauministeriums vom 23.03.2020 die wichtigsten Informationen auf der bdia Webseite nachlesen.

Das Schreiben des Bundes spricht hier selbst als Bauherr und gibt die Regelung vor, dass seine eigenen Baustellen unter Einhaltung des Gesundheits – und Hygieneschutzes auch in der Corona-Krise fortgeführt werden sollen. Für alle anderen gilt dann die Argumentation: Wenn (selbst) der Bund seine eigenen Baustellen in der Corona-Krise fortführt, dann können dies auch Privatunternehmen und Privatpersonen tun.

Herr Prof. Dr. Fischer empfiehlt Ihnen dieses Schreiben zusammen mit ihrem Vertrag mit dem Bauherren auf Ihren Arbeitswegen mitzuführen, um diese während der noch geltenden Ausgangsbeschränkungen gegebenenfalls vorweisen zu können. Auf der Seite der bayrischen Architektenkammer finden sie weitere Infos zum Umgang mit CONVID-19 auf Baustellen.

Sollten Sie noch weitergehende rechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an Herrn Prof. Dr. Fischer wenden, der unsere Mitglieder schon seit Jahren sehr kompetent in rechtlichen Fragen unterstützt und für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung steht. Die Kontaktdaten der bdia Experten finden Sie hier.

Auch auf den Webseiten der Architektenkammern findet man wertvolle Hinweise. Sollten Ihnen noch andere drängende Fragen zu schaffen machen, dann scheuen Sie sich nicht uns direkt anzusprechen – wir kümmern uns gerne um Antworten und /oder Lösungen!

Wir vom Landesverband Bayern wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!