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Existenzgründung

Für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten kann der Weg in die eigene Existenz über unterschiedliche Weichenstellungen erfolgen. Die Gründung des eigenen Büros, der Einstieg als Partnerin / Partner – ggf. auch in das Büro des bisherigen Arbeitgebers, die Neugründung eines gemeinsamen Büros,  Kauf / Übernahme eines Büros oder eines Gesellschaftsanteils etc.

Vor diesem Hintergrund sind unternehmerische, marketingspezifische, wirtschaftsrelevante, rechtliche, gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und haftungsbezogene Aspekte von Bedeutung:

  • Gründungsanlass: Eigene Projekte (Initialzündung), Freie Mitarbeit Scheinselbstständigkeit? Neuorientierung, Bürokauf, Büroübernahme, Büroeinstieg,   Partnerschaft
  • Persönliche Tendenzen, Signale
  • Marketing, Strategien
  • Geschäftsidee: Alleskönner, Spezialist, “Netzwerker”
  • Büro- und Leistungsprofil, Tätigkeitsschwerpunkte, Kontaktnetz
  • Fördermöglichkeiten, Gründungszuschuss nach § 93 SGB III
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung
  • Finanzhilfen, Förderprogramme, Förderdarlehen
  • Mitteilungen / Anträge an Institutionen und Behörden (Agentur für Arbeit, Finanzamt)
  • Wirtschaftliche Kennzahlen eines Innenarchitekturbüros: Kapitalbedarf (Eigen- und Fremdkapital), Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Cash flow, steuerliches /  wirtschaftliches Ergebnis
  • Steuern und Finanzen, Betriebseröffnung, abzugebende Steuererklärungen
  • Schnittstellen: Bank, Agentur für Arbeit, Finanzamt, Steuerberater, Rechtsanwalt
  • Unternehmensformen, Rechts- und Gesellschaftsformen
  • Firmierung, Namensbezeichnung
  • Rechtsscheinhaftung
  • Haftung (u.a. bei Büroübernahme, Einstieg in ein bestehendes Büro, …)
  • Steuern und Versicherungen, Berufshaftpflichtversicherung
  • Pflichten als Arbeitgeber
  • Werbung, Werbegrundsätze

Kooperation | Partnerschaft | Netzwerk | Gesellschaftsformen

Erste Frage: Welche Rechtsform passt zu welcher Zusammenarbeit?

Für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten können folgende Formen einer Zusammenarbeit interessant sein: vom Netzwerken, Kooperationsformen, Teammodellen bis hin zu Bürogemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, Subplaner-Konstellationen, GbR, PartG, PartGmbB, GmbH, Generalplaner-Modell. Zu prüfen sind die Abgrenzungen der einzelnen Modelle und die jeweiligen Vor- und Nachteile für das eigene, individuelle Vorhaben.

Stichpunkte:

  • Schritte zum Kooperationsverbund, Zeitphasen-Modelle
  • Konstruktion einer Kooperation / Teambildungen / Netzwerke
  • Wer kann mit wem zusammengehen
  • Interdisziplinäre Zusammenschlüsse verschiedener Berufsgruppen
  • Kooperation ohne eine bestimmte gesellschaftsrechtliche Form
  • Lockere, temporäre und dauerhafte Zusammenschlüsse
  • Team, Netzwerk, Bürogemeinschaft, Innengesellschaft
  • Arbeitsgemeinschaften, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften
  • Rechtsschein nach außen / Anscheinssozietät / Firmierung

Wo muss man aufpassen:

Falschfirmierung, nicht gewollte Rechtsverhältnisse, Anscheinssozietät, Rechtsscheinhaftung, gesamtschuldnerische Haftung.

Hinweise

Aufgrund möglicher Änderungen von Gesetzen und der Rechtsprechung wird empfohlen, die angestrebten Modelle und Konzepte von einem erfahrenen Rechtsanwalt und dem zuständigen Steuerberater sowohl rechtlich als auch steuerrechtlich überprüfen zu lassen und sich darüber hinaus auch über alternative Gestaltungsmöglichkeiten beraten zu lassen.

Wenn Innen/Architekten mit anderen Berufsgruppen eine Gesellschaft gründen oder bilden, muss die Firmierung der Gesellschaft aus rechtlichen Gründen immer mit der jeweiligen Architektenkammer abgeklärt werden. Die Firmierung muss immer dem jeweiligen Landesarchitektengesetz entsprechen und darf nicht wettbewerbswidrig nach dem UWG sein. Zudem ist den Grundsätzen der Firmenwahrheit und Firmenklarheit zu entsprechen. Dies kann nur in dem jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.


„Nachfolgeregelung“ und Unternehmensbewertung

Erfolgreiche Bürofortführungen und Büronachfolgen sind planbar!

Für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten dürfte das Thema der Nachfolgeregelung und der Unternehmensbewertung von Bedeutung sein, denn es betrifft sowohl Inhaber und Inhaberinnen von Innenarchitekturbüros als auch die nachrückende Generation von Existenzgründern, die in ein bestehendes Büro einsteigen oder dieses übernehmen wollen.

Folgende Situationen können anstehen:

  • Vorbereitung der Büronachfolge, Planung der Bürofortführung
  • Partnerschaft und/oder Direktübergabe
  • Übergabe / Übernahme des Büros (Einzelunternehmen, GbR, PartG, PartGmbB, GmbH)
  • Übertragung (Einbringung, Verkauf) des Büros, der vollständige Erwerb eines Büros
  • Verkauf von Gesellschaftsanteilen, der Kauf eines Gesellschaftsanteils
  • Gesellschaftererweiterung, Gesellschafterwechsel
  • Neugründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit / ohne Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens
  • Auszahlung eines Partners, Aufnahme eines Partners
  • Bürofusion, Büroauflösung
  • Zugewinnausgleich (Scheidungsfälle)
  • Erbschaftsregelung
  • Übernahme von Rechten und Pflichten, Haftungsfragen

Grundsätzlich ist zu klären, ob das Büro übergabefähig ist.

Scheidet der bisherige Inhaber aus oder bleibt er? Ist der bisherige Inhaber Allein- oder Mitgesellschafter? Steht eine Direktübergabe oder der Verkauf von Gesellschaftsanteilen an? Gibt es einen Nachfolger (interne Lösung // externe Lösung)? Welche gesellschaftsrechtliche Basis besteht? Welche soll es zukünftig sein?

Es ergeben sich ganz unterschiedliche Zeithorizonte. Namenserhalt, Rechtsform und zukünftige Firmierung sind unter gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen auszuleuchten. Die Abwicklung der mit dem bisherigen Büroinhaber abgeschlossenen sowie noch nicht beendeten Beauftragungen ist darüber hinaus zu klären.

Übernahme eines Ein-Mann-Büros, Haftung beim Einstieg in eine Gesellschaft und die damit in Verbindung stehenden Haftungsfragen sind zu erörtern.

Im weiteren zentralen Fokus steht der Unternehmenswert. Daher muss eine Antwort auf die Frage gefunden werden, ob es diesen überhaupt gibt? Falls ja, welcher Kaufpreis scheint angemessen zu sein? Wie hat man den „gerechten“ Wert ermittelt? Ist dieser in der neuen Konstellation rückführbar? Steuerliche Aspekte? Finanzierung?

Die Themenbausteine sollen Ihnen hierzu einen Einblick geben – auch in Schnittstelle zu Steuerberater, Rechtsanwalt und Versicherer. Darüber hinaus soll das Verfahren einer Unternehmensbewertung verdeutlicht werden, einschließlich der relevanten Wertbestandteile eines Architektur- und Ingenieurbüros und welche Daten selbst vorbereitet werden können.

Aufgrund möglicher Änderungen von Gesetzen und der Rechtsprechung wird empfohlen, die möglichen Modelle und Konzepte von einem versierten Rechtsanwalt und dem zuständigen Steuerberater sowohl rechtlich als auch steuerrechtlich überprüfen zu lassen und darüber hinaus sich über weitere Gestaltungsmöglichkeiten beraten zu lassen.

Hansjörg Selinger

SELINGER Planungs- und Wirtschaftsingenieurbüro
Architekt und Wirtschaftsingenieur
Körnerstr. 59
78628 Rottweil

Telefon 07 41-1 75 56 44 | Telefax 07 41-1 75 56 45

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Hansjörg Selinger ist bdia Experte für

– Existenzgründung
– Gesellschaftsform
– Nachfolgeregelung

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