bdia Bundesmitgliederversammlung verabschiedete am 11. November 2017 die Berliner Erklärung: Wohnraum schaffen, Bestand nutzen – mit Innenarchitekten.

Der hohe Bedarf an Wohnraum, insbesondere an bezahlbarem Wohnraum, muss durch eine nachhaltige und ausgewogene Wohnungsbaupolitik gedeckt werden, die die richtigen Anreize setzt. Die Umnutzung und Erweiterung von Bestandsgebäuden muss ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen, nachhaltigen Strategie sein. Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sind die Experten für Bauen im Bestand.

In nachhaltige Lebenswelten investieren.

Durch die verstärkte Einbeziehung von Bestandsgebäuden in die Wohnungsbaupolitik ist es besser möglich, generationsübergreifende, integrative und nachhaltige Lebenswelten zu schaffen.

Intelligente Lösungen für bezahlbaren Wohnraum realisieren.

Guter und bezahlbarer Wohnraum muss den Bedürfnissen aller Bewohner gerecht werden. Die Gestaltung komplexer Räume und die Fokussierung auf die Bedürfnisse der Nutzer ist die Kernkompetenz von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten. Sie erreichen optimale Ergebnisse innerhalb eines Budgets. Das ist besonders im bezahlbaren Wohnungsbau von großer Bedeutung.

Der neu zu schaffende Wohnraum muss gefördert werden durch:

  1. Die schnelle Bereitstellung von öffentlichen Grundstücken durch die öffentliche Hand mittels einer Vergabe, die sich nicht am Höchstpreis, sondern am gesellschaftlichen Wert der künftigen Nutzung orientiert. Erbpacht stellt eine wichtige Alternative zum Verkauf dar, um Bauland günstig zu Verfügung zu stellen.
  2. Die Aufstellung von Bebauungsplänen mit Förderkontingenten für preisgebundene Wohnungen.
  3. Die Vereinfachung und Vereinheitlichung des föderalen Bauordnungsrechts.
  4. Die Erhöhung der steuerlichen Normalabschreibung von 2 auf 3 Prozent sowie die Einführung einer zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Sonderabschreibung als Anreiz für den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen in Kombination mit einer Mietobergrenze.

Zahlreiche Anforderungen an neu zu schaffenden Wohnraum umsetzen.

  1. Innenentwicklung vor Außenentwicklung: Ressourcen werden durch die Auswahl nachhaltiger Materialien und durch räumliche Verdichtung geschont. Der neue Baugebietstyp „Urbane Gebiete“ ist ein erster richtiger Schritt. Kommunen müssen rechtliche Spielräume in der Genehmigungspraxis nutzen. Die Genehmigung von Aufstockungen und Dachausbauten ist hierfür ein gutes Beispiel. Ungewöhnliche Orte müssen nutzbar werden.
  2. Klimaneutrale Gebäude: Um im Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, bedarf es einer abgestimmten Gesetzgebung und zielgerichteten Förderung. Geeignete KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie Abschreibungs-möglichkeiten bilden dabei eine wichtige Grundlage. Durch gute Beratung und Planung können ökonomische und ökologische Aspekte in Übereinstimmung gebracht werden.
  3. Inklusion: Barrierefreiheit muss im Wohnraum, im Gebäude und im Quartier von Anfang an im Planungsprozess berücksichtigt werden.
  4. Normen und Standards: Normen und Standards müssen auf ihre Kosten-Nutzen-Wirkung und daraufhin überprüft werden, ob sie planerische Freiheiten und kreative Problemlösungen ausreichend berücksichtigen.

Wohnraum muss allen Wohn- und Lebensformen gerecht werden und wandlungsfähig sein.
Dem Bedürfnis nach Individualität, Funktionalität und Sicherheit muss ebenso Rechnung getragen werden wie den sozialen Bedürfnissen.

Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sind spezialisierte Gestalter und Planer für Innenräume und das direkte Umfeld, im Bestand und im Neubau. Sie sind Experten für die Entwicklung von Raumstrukturen und Funktionsoptimierung in allen gesellschaftlichen Bereichen.