Das Coronavirus wirft viele Fragen im Geschäftsleben auf. Für einen Überblick listen wir hier Informationen von Kammern, Verbänden und der Bundesregierung auf und verweisen auf die jeweiligen Websites der Institutionen.

 


Übersicht Informationen und Hinweise

22.09.2020

Veränderten Rahmenbedingungen im Überbrückungshilfe-Programm

Unter den verschiedenen Verbesserungen und Erweiterungen ragt besonders der Entfall der Voraussetzung heraus, dass nur eine Betroffenheit in den ersten Monaten des Lockdowns, April und Mai 2020, zur Überbrückungshilfe berechtigt. » Weiterlesen


Bundesarchitektenkammer und Bundesstiftung Baukultur haben am 26. Mai 2020 einen Vier-Punkte-Plan vorgelegt, wie die Planungs- und Bauwirtschaft ihren Beitrag leisten kann, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen: Sie kann eine unmittelbare konjunkturelle „Lokomotivfunktion“ übernehmen, bei der eine direkte, dauerhafte Wertschöpfung überwiegend in der Region bleibt und vor allem kleine und mittlere Unternehmen gestärkt werden.

Das „Innovationsprogramm Baukultur“ umfasst vier Schwerpunkte:

1. Zusätzliche Mittel für Innovation und Zukunftsprojekte
2. Klimaschutz baulich umsetzen
3. Vorliegende Planungen jetzt realisieren
4. Solide Basis für wirksame Konjunkturmaßnahmen schaffen

» Vier-Punkte-Plan als Download (pdf)
Das Programm wird mitgetragen durch:

AHO –Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
BDA –Bund Deutscher Architekten
BDIA –Bund Deutscher Innenarchitekten e.V.
BDLA –Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V.
BDVI–Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V.
BFB –Bundesverband der Freien Berufe e.V.
DAI –Verband Deutscher Architekten-und Ingenieurvereine e.V.
DASL –Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V.
Die Stadtentwickler Bundesverband e.V.
DV –Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
HDB –Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
IfR –Informationskreis für Raumplanung e.V.
VBI –Verband Beratender Ingenieure e.V.
VDV –Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V.
VDMA Gebäudetechnik
VfA –Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e.V.
VPB –Verband Privater Bauherren e.V.
ZBI –Zentralverband der Ingenieurvereine e.V.
ZDB –Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.


Online-Verfahren zu Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona: Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Das Online-Verfahren wurde vom Bundesinnenministerium und dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium entwickelt.

» Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot und Schul-/ Kitaschließung


Das Bundesministerium für Gesundheit stellt wichtige Informationen zum Coronavirus in einer neuen Broschüre bereit. Der » Flyer, der gemeinsam mit dem Ethno-Medizinischen Zentrum erarbeitet wurde, ist in den folgenden Sprachen verfügbar: Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kurdisch, Paschtu, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.


Bundesarchitektenkammer

Die Bundesarchitektenkammer hat auf ihrer Website Informationen und FAQs zu wirtschaftlichen Hilfen für Planerberufe zusammengestellt. Zu finden ist auch eine Übersicht zu konkreten Fragen zum Bau- und Architektenrecht: » Bundesarchitektenkammer

Ebenso wurden rechtliche Hinweise zusammengetragen (pdf). Die Hinweise werden laufend aktualisiert.

Auswertung des am 27. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzespakets der Bundesregierung:
» Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen (pdf)
» Überblick über wirtschaftliche Regelungen (pdf)

 

Des Weiteren wurden zwei Domains gesichert, über die die Informationen abgerufen werden können. Neben dem bisherigen www.bak.de/architekten/coronavirus gelangt man jetzt auch über www.architekten-corona.de zu den Informationen.

Zur HOAI:

Das Bundeswirtschafts- sowie Innenministerium haben übereinstimmend die Auskunft gegeben, dass sich die Bearbeitung der HOAI-Anpassung zwar etwas verlangsamt habe, im Grundsatz aber am bisherigen Zeitplan festgehalten werde.


Fortführung von Baumaßnahmen und die Arbeit auf Baustellen

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fischer führte in seinem bdia Webinar zur Corona Krise für die bdia Mitglieder aus, dass es sinnvoll ist, neben den Vertragsunterlagen mit dem Bauherren auch den » Erlass des Bundesbauministeriums vom 23.03.2020 (pdf) mitzuführen, um sie bei einer möglichen Kontrolle wegen bestehenden Ausgangsbeschränkungen auf dem Weg zur Baustelle vorzuweisen.

Das Bundesbauministerium spricht hier selbst als Bauherr und gibt in seinem Erlass die Regelung vor, dass seine eigenen Baustellen unter Einhaltung des Gesundheits- und Hygieneschutzes auch in der Corona-Krise fortgeführt werden sollen. Für alle anderen gilt dann die Argumentation:

Wenn (selbst) der Bund seine eigenen Baustellen in der Corona-Krise fortführt, dann können dies auch die Privatunternehmen und Privatpersonen tun.

 


Der Bundesverband Freie Berufe BFB hat Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zusammengestellt, insbesonderen der Bürgschaftsbanken für Finanzhilfen gerade auch für Freiberufler.

Auf der Website des BFB gibt es weitere, ausführliche Informationen für Freiberufler » BFB


Die Bundesingenieurkammer stellt in Auszügen eine Übersicht über die aktuellen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten der Länder v.a. für Freiberufler und KMU dar. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.
» Bundesingenieurkammer


Die Bundesregierung hat am 23. März 2020 ein Eckpunktepapier beschlossen zu umfassenden zusätzlichen Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe.

Kernpunkte der Soforthilfen:

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

» Eckpunktepapier über Soforthilfen für kleine Unternehmen
» PM des Bundeswirtschafts- und Finanzministeriums

 

Gebündelte Informationen der Bundesregierung
» Website BReg Informationen und Angebote


Das Bundesarbeitsministerium hat eine Übersicht zu arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Fragen zusammengestellt, u.a. zur Kurzarbeit aber auch, ob ich ins Büro muss, wenn die Kolleg*innen husten:
» Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Infos für jobbende Studierende

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat Informationen für jobbende Studierende zusammengegestellt (u.a. Bafög sowie arbeitsrechtliche Hinweise für Minijobber*innen und Werkstudent*innen):
» DGB/ Jugend


Andrej Lisakov/ Unsplash

Erreichbarkeit der bdia Bundesgeschäftsstelle

Sie erreichen die bdia Bundesgeschäftsstelle weiterhin über Email und Telefon, einige Kolleg*innen arbeiten im Home Office. Falls es Verzögerungen bei Anfragen geben sollte, bitten wir daher um Verständnis. Bleiben Sie gesund!