Kurzfassung (1200 Zeichen)

Der Deutsche Innenarchitektur Preis 2019 geht in die nächste Runde

Seit vielen Jahren würdigt und fördert der bdia bund deutscher innenarchiteken hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Innenarchitektur und zeichnet mit dem Deutschen Innenarchitektur Preis innovative Projekte aus, deren „innere Architektur“ vorbildlich konzipiert, gestaltet und ausgeführt ist. Die Beiträge können sich auf alle Formen, Erscheinungen und Nutzungen von Innenarchitektur beziehen, sowohl bei Neubauten, Bauten im Bestand, Sanierungen und Modernisierungen.

Die künstlerischen, sozialen und kulturellen Aspekte der Innenräume als Bestandteil der gebauten Umwelt und als Antwort des Berufsstandes der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten auf die Ansprüche der Gesellschaft stehen im Vordergrund. Die Beurteilungskriterien sind Gestaltung, Raumkonzept, Ausführungsqualität, Detailqualität, Innovation, Originalität, Nutzungsflexibilität, Ergonomie, Funktionalität, Technische Innovation, Technikintegration, Materialauswahl, Materialkonzeption, Wohlbefinden, Ökologie und Wirtschaftlichkeit.

Auslober ist der bdia bund deutscher innenarchitekten. Teilnahmeberechtigt sind Innenarchitektinnen und Innenarchitekten. Einreichungsschluss ist der 22. März 2019. Mehr unter »www.bdia.de/diap2019.

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Ausführlicher Auslobungstext:

Mit dem Deutschen Innenarchitektur Preis zeichnete der bdia bund deutscher innenarchitekten regelmäßig innovative Projekte aus, deren „innere Architektur“ vorbildlich konzipiert, gestaltet und ausgeführt ist.

Dem bdia ist es ein besonderes Anliegen, hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Innenarchitektur zu würdigen und zu fördern. Dabei sollen die künstlerischen, sozialen und kulturellen Aspekte der Innenräume als Bestandteil der gebauten Umwelt und als Antwort des Berufsstandes der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten auf die Ansprüche der Gesellschaft herausgestellt werden. Anhand der ausgezeichneten Arbeiten soll gezeigt werden, welchen essentiellen Beitrag Innenarchitektinnen und Innenarchitekten durch Planungs- und Gestaltungsqualität leisten.

Auslober ist der bdia bund deutscher innenarchitekten. Eine Teilnahme ist kostenfrei.

TEILNAHME:

Teilnahmeberechtigt sind Innenarchitektinnen und Innenarchitekten als Entwurfsverfasser, die nach den für ihren Wohnsitz geltenden Rechtsvorschriften nachweislich zur Führung der Berufsbezeichnung Innenarchitekt/in berechtigt sind.

Architektinnen und Architekten sind nur in gleichberechtigten Arbeitsgemeinschaften mit verantwortlichen Innenarchitektinnen und Innenarchitekten teilnahmeberechtigt.

Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer kann maximal 2 Arbeiten einreichen. Pro Verfasser/in kann nur eine Auszeichnung vergeben werden.

EINREICHUNGEN:

Der Deutsche Innenarchitektur Preis bezieht sich auf Projekte der Gestaltung und Konzeption von Innenräumen im In- und Ausland, die nach dem 1.1.2014 ausgeführt worden sind. Gesucht werden Arbeiten, bei denen das „Innere der Architektur“ vorbildlich konzipiert, geplant und ausgeführt wurde. Die Beiträge können sich auf alle Formen, Erscheinungen und Nutzungen von Innenarchitektur beziehen, sowohl bei Neubauten, bei Bauten des Bestand, Sanierungen und Modernisierungen.

Die Beurteilungskriterien sind Gestaltung, Raumkonzept, Ausführungsqualität, Detailqualität, Innovation, Originalität, Nutzungsflexibilität, Ergonomie, Funktionalität, Technische Innovation, Technikintegration, Materialauswahl, Materialkonzeption, Wohlbefinden, Ökologie und Wirtschaftlichkeit.

DIE JURY:

  • Vera Schmitz, Präsidentin des bdia
  • Christine Degenhart, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer
  • Bettina Kratz, bdia Innenarchitektin, kplus konzept (1. Preisträgerin DIAP 2014)
  • Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur
  • Prof. Jens Wendland, bdia Innenarchitekt, raumkontor

Die Jury beurteilt die eingereichten Arbeiten in einer nicht öffentlicher Sitzung. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury tagt am 3. April 2019.  Jeder Teilnehmer erhält das Protokoll.

Ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro insgesamt wird zur Verfügung gestellt. Außer den Geldpreisen kann die Jury weitere Auszeichnungen und Anerkennungen vergeben.

EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:

Alle Unterlagen für die Jury müssen anonym bereitgestellt werden.

Jeder Teilnehmer wählt zur Anonymisierung eine eigene, fünfstellige Nummer, die auf allen Unterlagen / in allen Dateinamen abgebildet sein muss.

Auf dem Postpaket darf zu Versandzwecken der eigene Absender genannt werden. Dieser wird von der Vorprüfung entfernt. Wir bitten um Verständnis, dass wir eingereichte Unterlagen nicht zurücksenden.

1. Layout-Ausdrucke:

Alle zum Verständnis des Projektes erforderlichen Bild- und Plandateien, gelayoutet auf insgesamt maximal 4 DIN A 2 Bögen als farbiger Ausdruck. Erlaubt sind Ausrucke auf Papier (gerollt) oder auf leichte Trägerplatten aufgezogen, z.B. Pappe oder Kapaplex. Alle Ausdrucke müssen mit der individuellen, selbst gewählten fünfstelligen Teilnehmernummer versehen sein.

2. Bild- und Plandateien:

Alle in den Ausdrucken verwendete Bild- und Plandateien müssen als druckfähige Einzeldateien im Format JPG oder PDF zur Verfügung gestellt werden. Auflösung: 300 dpi bei Halbtonbildern und 1.200 dpi bei Strichvorlagen (z.B. Plänen), jeweils bitte in der Original-Abbildungsgröße.

Die Daten müssen per Datentransfer zur Verfügung gestellt werden (z.B. wetransfer, Dropbox) oder können auf einem USB Stick eingereicht werden. CDs oder DVDs werden nicht angenommen.

Elektronische Absenderhinweise werden von der Vorprüfung nicht weitergegeben.

Wichtiger Hinweis zur Beschriftung der Dateien:

Alle Dateien müssen unter Einbeziehung der selbst gewählten fünfstelligen Teilnehmernummer nach folgender Vorlage beschriftet sein:

Teilnehmernummer_Name des Projekts_Bildbezeichnung_Name des Fotografen.

3. Erläuterungstext:

Erläuterung zum Projekt auf max. 1 DIN A4 Seiten in deutscher Sprache, ausgedruckt zur Verfasserklärung sowie als PDF-Dokument auf elektronischem Weg mit den Einzeldateien. Der Text darf keine Hinweise auf die Verfasser aufweisen. Absenderhinweise werden von der Vorprüfung nicht gespeichert oder weitergegeben.

4. Anmeldung und Verfassererklärung:

Die Anmeldung mit vollständig ausgefüllter Verfassererklärung, und als Original unterschrieben, den postalischen Unterlagen (Punkt 1) beigelegt in einem verschlossenen Umschlag, der mit der selbst gewählten fünfstelligen Teilnehmernummer versehen ist.

Bitte füllen Sie das Formular “Anmeldung” aus, drucken es aus und senden es unterschrieben im Original per Post an uns.

Diese Formular-Variante können Sie im Acrobat Reader asufüllen: » DIAP 2019_Formular_DINA4_fuer Ausfuellen im Acrobat

Alternativ: Diese Formular-Variante können Sie blanko ausdrucken und per Hand ausfüllen » DIAP 2019_Formular_DINA4_fuer Ausfuellen manuell

5. Optinal: Zusätzliche Filmdatei:

Eine Filmdatei pro Arbeit kann zusätzlich auf elektronischem Weg eingereicht werden als .mp4, .mov oder .mpg-Dateien. Die Länge darf drei Minuten nicht überschreiten.

Elektronische Absenderhinweise werden von der Vorprüfung nicht weitergegeben.

Die Datei muss unter Einbeziehung der selbst gewählten fünfstelligen Teilnehmernummer nach folgender Vorlage beschriftet sein:

Teilnehmernummer_Name des Projekts_ggfls Videobezeichnung

EMPFÄNGER DER UNTERLAGEN:

Die postalische Adresse lautet für die Einsendung der Ausdrucke:

bdia bund deutscher innenarchitekten
DIAP 2019
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6
Aufgang G
10179 Berlin

Die E-Mailadresse für alle elektronischen Dateien lautet: diap2019@bdia.de

TERMINE:

Der Einsendeschluss ist Freitag, der 22. März 2019. Entscheidend ist das Datum des Poststempels oder die Bestätigung eines Zustelldienstes für die Einreichung der Layout-Ausdrucke sowie die Datumskennung der elektronischen Übertragung der Dateien.

Auslobung:                ab Januar 2019

Abgabe:                     22. März 2019

Vorprüfung:              25.-29. März 2019

Jury:                           3. April 2019

Preisverleihung:       27. September 2019 im Rahmen des DAT Deutschen Architektentags 2019, Berlin


Ansprechpartner für alle Fragen ist die bdia Bundesgeschäftsstelle:

bdia bund deutscher innenarchitekten
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6
Aufgang G
10179 Berlin
Tel.  +49 30 64077978
Fax  +49 30 91442419
diap2019@bdia.de oder info@bdia.de
www.bdia.de

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Logo Deutscher Innenarchitektur Preis 2019 (Webauflösung):


TERMINE:

Einsendeschluss ist Freitag, der 22. März 2019.

Entscheidend ist das Datum des Poststempels oder die Bestätigung eines Zustelldienstes für die Einreichung der Layout-Ausdrucke sowie die Datumskennung der elektronischen Übertragung der Dateien.

Auslobung: Januar 2019
Abgabe: 22. März 2019
Vorprüfung: 25.-29. März 2019
Jury: 3. April 2019
Preisverleihung: 27. September 2019 im Rahmen des DAT Deutschen Architektentags 2019, Berlin.


“So viele Preise gibt es mittlerweile rund um Innenräume, doch der Deutsche Innenarchitektur Preis ist einzigartig in seinem Profil: eine Teilnahme ist nur Innenarchitektinnen und Innenarchitekten vorbehalten und damit setzen wir als Auslober bewusst einen klaren Schwerpunkt. Wir zeigen, dass unser Berufsstand für alle Aufgabenbereichen auf Augenhöhe mit allen am Bau Beteiligten einzigartige Lösungen entwickelt. Wir laden alle Innenarchitektinnen und Innenarchitekten ein, Ihre besten Projekte einzureichen und freuen uns auf spannende Beiträge!

bdia Präsidentin Vera Schmitz

HERZLICHEN DANK AN UNSERER PARTNER: