Elternhilfe Corona

Entschädigungsregelungen bei Verdienstausfall

Gerade die Eltern unter uns lesen in diesen Tagen aufmerksam den Newsletter der bayrischen Architektenkammer – hier findet sich folgender Hinweis zur Verdienstausfallregelung:

Für von Kita- und Schul­schlie­ßung betrof­fene Eltern oder sonst Sor­ge­be­rech­tigte gibt es eine neu geschaf­fene Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung bei Ver­dienst­aus­fall. Dies ist nun in § 56 Abs. 1a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSchG) gere­gelt. Danach haben erwerbs­tä­tige Sor­ge­be­rech­tigte, die wäh­rend der behörd­lich ange­ord­ne­ten Schlie­ßung von Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen und Schu­len die Kinder selbst betreuen, weil sie keine ander­wei­tige zumut­bare Betreu­ungs­mög­lich­keit sicher­stel­len können und dadurch einen Ver­dienst­aus­fall erlei­den, Anspruch auf Ent­schä­di­gung in Geld. Dies gilt für Sor­ge­be­rech­tigte, deren zu betreu­ende Kinder das zwölfte Lebens­jahr noch nicht vollen­det haben, oder behin­dert und auf Hilfe ange­wie­sen sind. Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schlie­ßung ohne­hin wegen der Schul­fe­rien erfol­gen würde.

Alle Voraus­set­zun­gen finden Sie in § 56 Abs. 1a IfSchG.

Dar­über hinaus wurde von Minis­ter­prä­si­dent Söder am 20.04.2020 mit­ge­teilt, dass Eltern bald die Gebüh­ren für Krip­pen und Kin­der­gär­ten erstat­tet bekämen, wenn ihr Kind wegen der Corona-Pan­de­mie nicht betreut wird. Dies gelte für drei Monate, wobei Söder noch keine genaue­ren Details nannte – Auszug Newsletter ByAK 22.04.20

Doch trifft das auch auf selbstständige Innenarchitekt*innen zu?

Folgende Antworten gibt das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales:

  • diese Entschädigungen wird es auch für angestellte und selbstständige Innenarchitekt*innen geben
  • Anlaufstelle ist das bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Formulare und weitere Informationen finden sich hier.
  • Anträge können bis zum 30.12.2020 gestellt werden

Alle aktuellen Informationen zu CONVID-19 finden sich auf der bdia Website und der Seite der ByAK. Bleiben Sie Gesund!