+++ findet jetzt als dreiteiliges Online Seminar statt am 23.02.,03.03. und 10.03.2021 – siehe Veranstaltungskalender +++

#HOAI 2021
Was bietet die neue HOAI und wie können Honorare vertragssicher vereinbart werden!

Nachdem der Europäische Gerichtshof im Jahre 2019 die Mindest- und Höchstsätze für unzulässig erklärt hat, war der deutsche Gesetzgeber gezwungen, die HOAI und das zugrunde liegende Ermächtigungsgesetz über Ingenieur- und Architektenhonorare zu ändern. Im Ergebnis bleibt die HOAI bis auf die Vereinbarung von Honoraren fast unverändert, jedoch ändert sich grundlegend die Auswirkung der HOAI auf die Möglichkeiten, Honorare zu vereinbaren.

Die HOAI ist ab dem 01.01.2021 keine verbindliche Honorarordnung mehr, lediglich ohne eine Vereinbarung in Textform gilt der neue Basissatzes der HOAI. Sie kann zwischen dem Architekten/Ingenieur und dem Bauherrn vereinbart werden, unabhängig davon besteht die Freiheit, Honorare abweichend von der HOAI zu vereinbaren; unterhalb aber auch oberhalb der Tafelwerte der Honorartabellen, die jetzt nur noch der Orientierung dienen.

Es ist weiterhin möglich, sofern die entsprechende Form beachtet wird, beispielsweise Pauschalhonorare oder Stundensätze für die Innenarchitektenleistungen zu vereinbaren. Es muss in Zukunft nur darauf geachtet werden, dass die Vereinbarung zumindest in Textform, die einfachste „Schriftform“ nach dem Gesetz, erfolgt.

Sofern keine Vereinbarung in schriftlicher Form (Textform) vorliegt, gilt wie bisher der Basissatz, wie nunmehr der Mindestsatz genannt wird, als vereinbart.

In diesem Seminar wird praxisnah aufgezeigt, wie man sichere Honorare vereinbart und was man beim Vertragsabschluss und während der Laufzeit des Vertrages in diesem Zusammenhang unbedingt beachten muss.


Für das Seminar sind bei den Architektenkammern Hessen, NRW und BW 8 Fortbildungspunkte beantragt.


Referenten:

Innenarchitekt Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger, von der Architektenkammer NW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieure, Hagen und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Coburg.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Professor für Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht an der Jade Hochschule in Oldenburg.


Veranstaltungsort:
BAUKUNSTARCHIV
Ostwall 7
44135 Dortmund

Termin:
+++ findert jetzt als Online Seminar statt – Siehe Veranstaltungskalender +++
26. Januar 2021
9.30 Uhr bis 17:30 Uhr

Veranstalter:
bdia bund deutscher innenarchitekten e.V.
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang G
10179 Berlin

 

Für das Seminar sind bei den Architektenkammern Hessen, NRW und BW 7 Fortbildungspunkte beantragt.