Immobilie ohne Barrieren – Die KfW unterstützt beim Umbau

Bereits im Jahr 2025 werden in 42 Prozent aller Haushalte Menschen leben, die 60 Jahre oder älter sind. Der demografische Wandel ändert unsere Ansprüche an die eigenen vier Wände und die kommunale Infrastruktur. Umfangreiche Investitionen in Wohnkomfort und Barriereabbau sind nötig. Die KfW fördert aus diesem Grund Modernisierungsmaßnahmen. Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ können private Selbstnutzer, Vermieter, Wohnungsunternehmen und Mieter entsprechende Umbauten zu attraktiven Konditionen finanzieren. Barrierearmes Wohnen ist für Innenarchitekten und andere Bauexperten ein wichtiges Thema, bei dem sie mit Beratungskompetenz überzeugen können.

Von Barriereabbau profitieren Menschen in allen Lebensphasen, denn gleichzeitig steigt der Wohnkomfort für alle Bewohner: Junge Eltern etwa wissen es zu schätzen, wenn sie mit dem Kinderwagen über eine Rampe direkt ins Haus gelangen. Dass barrierearmes Wohnen nicht im Widerspruch zu moderner Innenarchitektur steht, zeigen förderfähige Elemente wie bodengleiche Duschen und schwellenlose Türen.

Diese Maßnahmen werden gefördert
Mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ können entweder Einzelmaßnahmen finanziert werden oder Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“. Die folgenden Maßnahmen sind förderfähig:
• Wege zu Gebäuden und Außenanlagen 
(z.B. altersgerechte Stellplätze für PKW
oder Kinderwagen)
• Eingangsbereich und Wohnungszugang 
(z.B. Bewegungsflächen, Maßnahmen zum Wetterschutz und zum Schutz vor Wohnungseinbruch)
• Überwindung von Treppen und Stufen 
(z.B. Aufzugsanlagen oder Rampen)
• Umgestaltung der Raumgeometrie (z.B. Schwellenabbau, Zuschnitt der Zimmer)
• Maßnahmen an Sanitärräumen (z.B. bodengleiche Duschen, Modernisierung WC oder Waschbecken)
• Bedienelemente und Hilfssysteme (z.B. elektronische Türöffner, Garagenöffner)
• Umgestaltung oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Eine Übersicht mit weiteren Informationen unter www.kfw.de/haus.

Barrierereduziertes Haus KFW AIT 3_2014
In diesen Bereichen im Haus können mithilfe der KfW Barrieren reduziert werden. Foto: Getty Images

Der Standard „Altersgerechtes Haus“ wird mit der Umsetzung eines definierten Maßnahmenpakets aus sechs Förderbereichen erreicht. Dazu gehören ein altersgerechter Zugang, ein altersgerechtes Wohn-und/oder Schlafzimmer, eine altersgerechte Küche sowie ein altersgerechtes Bad und Bedienelemente gemäß den technischen Mindestanforderungen.

Mit anderen Krediten und Zuschüssen kombinierbar
Im Programm „Altersgerecht Umbauen“ können pro Wohneinheit bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Die Mindestanforderungen finden sich unter www.kfw.de/159. Der Kredit lässt sich mit anderen Förderprodukten etwa aus dem Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ kombinieren.

Unternehmen und Kommunen sind ebenfalls förderfähig. Firmen, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind, können mithilfe des KfW-Unternehmerkredits (www.kfw.de/037 und www.kfw.de/047) gewerbliche Baukosten finanzieren. Unternehmensnachfolger und Gründer nutzen dafür den ERP-Gründerkredit StartGeld (www.kfw.de/67). Im kommunalen Bereich wird der Barriereabbau mit dem Programm „Barrierearme Stadt“ gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen (www.kfw.de/233) sowie kommunale und soziale Unternehmen (www.kfw.de/234).

Information und Weiterbildung für Architekten
Architekten, die bei der Planung von altersgerechtem Umbau und energieeffizienter Sanierung beraten, finden alle nötigen Informationen zu den KfW-Produkten unter www.kfw.de/architekt. Dort sind auch Weiterbildungsangebote für Architekten aufgeführt. Neben Präsenzveranstaltungen der KfW Akademie handelt es sich dabei um Online-Seminare, die in Kooperation mit der TeleTax angeboten werden.

Ulrike Wronski
Erschienen AIT 3/2014

Foto_Dusche
So modern kann Barrierereduzierung sein: bodengleiche Dusche mit Glaswänden. Foto: Getty Images