Die Mehrwertsteuer wird ab 1. Juli 2020 gesenkt. Was bedeutet das für die Innenarchitekt*innen und planenden Berufe?
Die Bundesarchitektenkammer hat in Zusammenarbeit mit den Landeskammern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen einen Frage-und-Antwort-Katalog erarbeitet. Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 entschieden:
“Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7. bis 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.”
Diese Ankündigung muss nun in Gesetzeskraft treten. Solange dies nicht der Fall ist, bleibt es weiterhin bei den derzeitigen Umsatzsteuersätzen!
Die geplante Änderung bei den Umsatzsteuersätzen ist in mehrfacher Hinsicht einmalig, denn zum ersten Mal seit Einführung des heute gültigen Umsatzsteuersystems kommt es zu einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes. Das führt dazu, dass es an entsprechenden Hinweisen und Vorgaben aus der Vergangenheit mangelt.
Den Frage-und-Antwort-Katalog gibt es hier:
» Fragen zur temporären Senkung der Mehrwertsteuer (pdf.)
Bitte beachten: Die Antworten können aufgrund der noch unklaren Rechtslage lediglich als unverbindliche Hinweise angesehen werden, für die keine Haftung und Gewähr übernommen wird. Der genaue Gesetzeswortlaut bleibt abzuwarten.