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bdia Präsenz Seminar: „Honorar und Vertrag für Innenarchitekt*innen“, Karben

3. April 2025, 10:00 bis 4. April 2025, 16:00

Verträge klar vereinbaren und Honorare richtig abrechnen mit wertvollen Tipps und Hinweisen.

Das Seminar richtet sich an Innenarchitekt*innen und alle, die mit Innenraumplanung befasst sind. In diesem Seminar wird ein Innenarchitektenvertrag mit Anlage vorgestellt und erläutert mit passgenauen Vorschlägen für Vertragstexte zu jeder Grundleistung zur Erstellung eines individuellen Leistungsbildes. Damit ist die Möglichkeit gegeben, nicht benötigte Leistungen aus den Grundleistungen bei einer Beauftragung auszuschließen. Zusammen mit den Empfehlungen für die Bewertung des Honoraranteils jeder Grundleistung ergibt sich dann die Möglichkeit über Nachlässe und andere Abrechnungsmodalitäten zu verhandeln, ohne finanzielle Nachteile hinnehmen zu müssen. Dies stellt eine hervorragende Unterstützung für alle Planenden dar und vermeidet Streitigkeiten und Honorarverluste.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Seminars sind die Pflichten der Innenarchitekt*innen, die sich aus dem im BGB geregelten Architektenvertragsrecht ergeben. Deren Fallstricke werden verständlich dargelegt. Die verschiedenen Arten der Vertragsgestaltung, von einfachen Verträgen bis hin zu einem umfangreichen Vertrag für Innenarchitekt*innen werden vorgestellt und besprochen. Die Möglichkeiten von formgerechten Honorarvereinbarungen werden erörtert, sei es nach der HOAI, im Stundensatz oder Pauschal.

Um die dargelegten Kenntnisse auch anwenden zu können, werden Übungen angeboten, in denen die Teilnehmenden die Theorie gleich in die Praxis umsetzen können.

Bonusmaterial: praktische Muster für Verträge und Honorarabrechnungen.


Seminarinhalt:

  • Innenarchitektenvertrag und Liste der Grundleistungen zur Erstellung eines individuellen Leistungsbildes
  • Abschluss eines Innenarchitektenvertrages, Form und spätere Ergänzungen
  • Berücksichtigung der Vorschriften des Architektenrechts im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • Ausschluss der Rechtsberatung
  • Aufgaben der Bauherrschaft
  • Honorarvereinbarungen
  • Sicherungsmöglichkeit des Honorars
  • Honorarkalkulation und Honorarparameter unter Berücksichtigung der HOAI
  • Ermittlung der anrechenbaren Kosten
  • Honorare für zusätzliche und wiederholte Leistungen bei Änderungen
  • Honorarberechnung bei Umbau – mitzuverarbeitende Bausubstanz und Umbau- und Modernisierungszuschlag
  • Pauschal- und Zeithonorar
  • Abnahme der Architektenleistung
  • Prüfbare Abrechnung

Für das Seminar gibt es bei den Architektenkammern Hessen, NRW und BW 16 Fortbildungspunkte.


Donnerstag, der 03.04.2025, 10:00 bis 17:30 Uhr inkl. Mittagspause
Freitag, der 04.04.2025, 9:00 bis 16:00 Uhr inkl. Mittagspause
Veranstaltungsbeginn am ersten Tag 10:00 Uhr, am zweiten Tag: 09:00 Uhr


Kosten des Seminars für bdia Mitglieder: 400,00 €  (studierende bdia Mitglieder: 100,00 €)
Kosten des Seminars für Gäste: 800,00 €  (Studierende: 200,00 €)
Pauschale für Catering pro Teilnehmenden: 30,00 € zzgl. 19 % MwSt.


Referent*innen:

 

 

 

Dipl.-Ing. (FH) Pia A. Döll, Innenarchitektin bdia, Sachverständige für Honorare und Leistungen der Architekten/Innenarchitekten und Ehrenmitglied bdia

 

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Vertrauensanwalt bdia

 

Details

Beginn:
3. April 2025, 10:00
Ende:
4. April 2025, 16:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

König + Neurath
Industriestr. 1
Karben, 61184
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Veranstalter

bdia
Telefon
T: 030 – 640 779 78
E-Mail
info@bdia.de
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