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+++ leider abgesagt +++ bdia Präsenz Seminar: “Honorar- und Vertragsrecht für Innenarchitekt*innen – mit und ohne HOAI”

15. Juni 2023, 10:00 bis 16. Juni 2023, 15:30

+++ neuer Termin: voraussichtlich Jahresende 2023 +++

Innenarchitektenverträge richtig gestalten, Honorare klar vereinbaren und richtig abrechnen

Das Seminar richtet sich an Innenarchitekt*innen und alle, die mit Innenraumplanung befasst sind. Im ersten Teil wird dargestellt, wie eine Beauftragung im vertraglich richtigen Rahmen erfolgen sollte. Im zweiten Teil geht es um die Vereinbarung und Abrechnung des Honorars.

Das nunmehr im BGB geregelte Architektenvertragsrecht wird in verständlicher Form ebenso dargelegt wie die verschiedenen Arten der Vertragsgestaltung, von einfachen Vereinbarungen bis hin zu einem allumfassenden Architektenvertrag. Ziel ist es, dass Innenarchitekt*innen ohne vertiefte juristische Kenntnisse unterstützt werden, einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Bauherrn abzuschließen, der zur Durchsetzung eines auskömmlichen Honoraranspruchs zwingende Voraussetzung ist.

Im zweiten Teil geht es um die Honorarvereinbarung. Aufgrund der Öffnung der HOAI 2021 sind Innenarchitekt*innen in der Honorarvereinbarung frei, sofern sie die rechtlich verbindliche Schriftform einhalten. Besprochen werden Honorare nach dem System der HOAI sowie Pauschalhonorare und Zeithonorare.

Um die dargelegten Kenntnisse auch anwenden zu können, werden sowohl im vertraglichen als auch im honorarrechtlichen Teil Übungen angeboten, in denen die Teilnehmer*innen die Theorie gleich in die Praxis umsetzen können. Die Teilnehmer*innen erhalten zusätzlich praktische Muster für Verträge und Honorarabrechnungen.


Seminarinhalt:

  1. Teil
  • Innenarchitektenvertrag und wesentliche Vereinbarungen
  • Abschluss des Innenarchitektenvertrages, Form und spätere Ergänzungen
  • Leistungen der Innenarchitekt*innen mit Erstellung eines individuellen Leistungsbildes für den Innenarchitektenvertrag
  • Aufgaben der Auftraggebenden/Bauherrschaft
  • Sicherungsmöglichkeit des Honorars
  1. Teil
  • Honorarkalkulation
  • Honorarvereinbarung und Honorarparameter
  • Honorare für zusätzliche und wiederholte Leistungen bei Änderungen
  • Honorarberechnung bei fehlender Vereinbarung
  • Pauschal- und Zeithonorar
  • Abnahme der Architektenleistung
  • prüfbare Abrechnung

nach dem Seminar: 15:30 Uhr -16:30 Uhr Einladung von Brillux zur Werksführung durch das Stammhaus

Hotelempfehlungen: Kaiserhof am Hauptbahnhof Münster/ Stadthotel Münster in der Innenstadt

Für das Seminar sind bei den Architektenkammern Hessen, NRW und BW 16 Fortbildungspunkte beantragt.


Veranstaltungsbeginn am ersten Tag 10:00 Uhr, am zweiten Tag: 09:00 Uhr


Kosten Für bdia Mitglieder: 435,70 € (Studierende: 135,70 €)
Kosten für Gäste: 835,70 € (Studierende: 235,70 €)


Referent*innen:

 

 

Dipl.-Ing. (FH) Pia A. Döll, Innenarchitektin bdia, Sachverständige HOAI und Präsidentin bdia
Freiberufliche Innenarchitektin bdia mit eigenem Büro seit 2001 in Frankfurt am Main.

 

 

Innenarchitekt Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger, von der Architektenkammer NW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieure, Hagen und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Coburg.

 

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Professor für Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht an der Jade Hochschule in Oldenburg.

 

Details

Beginn:
15. Juni 2023, 10:00
Ende:
16. Juni 2023, 15:30
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Brillux GmbH & Co. KG
Weseler Straße 401
Münster, 48163 Deutschland
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Veranstalter

bdia
Telefon
T: 030 – 640 779 78
E-Mail
info@bdia.de
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