Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

bdia Präsenz Seminar: “Verträge und Honorare für Innenarchitekt*innen”

22. Juni 2022, 10:00 bis 23. Juni 2022, 15:30

Komme ich besser mit oder ohne HOAI zu einem angemessenen Honorar.

Das BGB regelt seit fast vier Jahren den Vertrag der Innenarchitekt*innen unter dem Architektenvertragsrecht. Damit sind wichtige Punkte klargestellt, z.B. der Anspruch des/der Innenarchitekt*in auf zusätzliche Vergütung, wenn der/die Bauherr*in Planungsänderungen anordnet oder was der/die Innenarchitekt*in vor Vertragsabschluss leisten muss.

Die HOAI 2021 regelt das Honorarrecht insoweit neu, dass die Parteien die HOAI vereinbaren können aber nicht müssen. So kann der/die Bauherr*in mit dem/der Innenarchitekt*in auch ein Honorar aushandeln, welches „außerhalb“ der HOAI liegt, beispielsweise ein Pauschalhonorar oder ein Zeithonorar. Dabei zwingt die HOAI 2021 den/die Innenarchitekt*in, seine/ihre Honorarvereinbarungen mit dem/der Bauherr*in in einer bestimmten Form, mindestens der Textform oder besser noch schriftlich zu vereinbaren.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Innenarchitekt*innen sowie an diejenigen, die mit der Gestaltung und Planung von Innenräumen befasst sind. In diesem Seminar werden die gängigen Vertragstypen auch für juristische Laien verständlich und nachvollziehbar behandelt. Das Honorarrecht, das heißt die Vereinbarung von auskömmlichen Honoraren und die sichere Durchsetzung, werden wechselseitig von den beiden Referenten, einerseits von einem Innenarchitekten, andererseits von einem Juristen verständlich dargelegt.


Seminarinhalt:

Teil 1:

  1. Innenarchitektenvertrag und wesentliche Vereinbarungen
  2. Abschluss des Innenarchitektenvertrages und spätere Ergänzungen
  3. Leistungen des/der Innenarchitekt*in und Aufgaben des/der Bauherr*in
  4. Erstellen eines individuellen Leistungsbildes für Innenarchitekt*innen

Teil 2:

  1. Honorarkalkulation
  2. Honorarvereinbarung und Honorarparameter
  3. Honorarvereinbarung für zusätzliche und wiederholt erbrachte Leistungen
  4. Honorarberechnung bei fehlender Vereinbarung für zusätzliche und wiederholt erbrachte Leistungen
  5. Pauschal- und Zeithonorar
  6. Abnahme der Architektenleistung
  7. Prüfbare Abrechnung
  8. Sicherungsmöglichkeit des Honoraranspruchs

Veranstaltungsbeginn am ersten Tag 10:00, am zweiten Tag: 09:00


Kosten Für bdia Mitglieder: 335, 70 €
Kosten für Gäste:  635,70 €


16 Fortbildungspunkte sind bei den Architektenkammern angefragt.


Referent*innen:

 

 

 

Dipl.-Ing. (FH) Pia A. Döll, Innenarchitektin bdia, Sachverständige HOAI und Präsidentin bdia

 

 

Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger, Innenarchitekt und Ehrenmitglied bdia, von der Architektenkammer NW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Ingenieure, Lehrbeauftragter an der Hochschule Coburg

 

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Vertrauensanwalt bdia

 

Details

Beginn:
22. Juni 2022, 10:00
Ende:
23. Juni 2022, 15:30
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Design Post
Deutz-Mülheimer Str. 22A,
50679 Köln, 50679 Deutschland
+ Google Karte anzeigen
Veranstaltungsort-Website anzeigen

Veranstalter

bdia
Telefon:
T: 030 – 640 779 78
E-Mail:
info@bdia.de
Veranstalter-Website anzeigen