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bdia Präsenz Seminar: “Das Honorar des Innenarchitekten und die HOAI 2021”

2. Juli 2021, 09:30 bis 17:30

Welche Möglichkeiten bietet die neue HOAI und wie können Honorare sicher vereinbart werden!

Am 01.01.2021 ist die HOAI 2021 in Kraft getreten.

Nachdem der Europäische Gerichtshof im Jahre 2019 die Mindest- und Höchstsätze für unzulässig erklärt hat, war der deutsche Gesetzgeber gezwungen, die HOAI und das zugrunde liegende Ermächtigungsgesetz über Ingenieur- und Architektenhonorare zu ändern.
Im Ergebnis ist die HOAI 2021 bis auf die Vereinbarung von Honoraren fast unverändert geblieben, grundlegend geändert haben sich die Auswirkung der HOAI auf die Honorarermittlung und die Möglichkeiten, Honorare zu vereinbaren.

Die HOAI ist seit dem 01.01.2021 keine verbindliche Honorarordnung mehr. Sie kann zwischen Innenarchitekten*innen und Bauherrn als Abrechnungsgrundlage vereinbart werden, andererseits besteht die Freiheit, Honorare abweichend von der HOAI zu vereinbaren.
So ist es ohne weiteres möglich, sofern die entsprechende Form beachtet wird, beispielsweise Pauschalhonorare oder die Abrechnung nach Stundensätzen für die Innenarchitektenleistungen zu vereinbaren.

Es muss in Zukunft nur darauf geachtet werden, dass die Vereinbarung zumindest in Textform, die einfachste „Schriftform“ nach dem Gesetz, erfolgt. Sofern keine Vereinbarung in schriftlicher Form (Textform) vorliegt, gilt wie bisher der Basishonorarsatz, wie nunmehr der Mindestsatz genannt wird, als vereinbart.
In diesem Seminar wird praxisnah aufgezeigt, wie man sicher Honorare vereinbart und was man beim Vertragsabschluss in diesem Zusammenhang unbedingt beachten muss.

Für das Seminar sind bei den Architektenkammern Hessen, NRW und BW 8 Fortbildungspunkte beantragt.


Kosten Für bdia Mitglieder: 167,85 €
Kosten für Gäste: 217,85 €


Referenten:

Innenarchitekt Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger, von der Architektenkammer NW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieure, Hagen und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Coburg.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Professor für Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht an der Jade Hochschule in Oldenburg.

Details

Datum:
2. Juli 2021
Zeit:
09:30 bis 17:30
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

BAUKUNSTARCHIV Ostwall 7 44135 Dortmund

Veranstalter

bdia
Telefon:
T: 030 – 640 779 78
E-Mail:
info@bdia.de
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