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Präsenz-Seminar: „Bauüberwachung für Innenarchitekt*innen fachlich und rechtlich richtig“

26. September 2025, 10:00 bis 17:30

Das Seminar richtet sich an Innenarchitekt*innen, die neben der Planung auch mit der Ausschreibung und Vergabe sowie mit der Bauüberwachung von Baumaßnahmen auf Seiten den Bauherrn befasst sind. Ziel ist es, einen praxisnahen Überblick über das Bauvertragsrecht (BGB und der VOB/B) aufzuzeigen, um den Umgang mit den rechtlichen Situationen als Innenarchitekt/in zu meistern.

Gliederung:

  1. Bedeutung der VOB/B und ihre Vereinbarung im Bauvertrag
  2. Bedeutung der VOB/C bei der Ausschreibung und Abrechnung
  3. Rechtliche Beratung und ihre Grenzen
  4. Richtiger Umgang mit Nachträgen bei zusätzlichen und geänderten Leistungen durch den Auftraggeber
  5. Bedenkenanmeldung durch den Auftragnehmer / Handwerker
  6. Bauzeitenplan und seine Umsetzung
  7. Behinderungen und Störungen im Bauablauf
  8. Mängelmanagement
  9. Abnahme, Durchführung der Abnahme und die Rolle der Innenarchitekten
  10. Rechnungsprüfung
  11. Umgang mit Sicherheiten und Vertragsstrafen
  12. Besonderheiten bei der Bauüberwachung und Bautagebuch

Inhalt des Seminars:

Aus der Sicht der Innenarchitekt*innen und des Jurist*innen wird das Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B im Hinblick auf die Tätigkeiten der Innenarchitekt*innen im Zusammenhang mit der Bauüberwachung dargestellt. Dabei ist der sichere und zulässige Umgang mit dem Bauvertragsrecht und deren Grenzen aus der Sicht der Innenarchitekt*innen von entscheidender Bedeutung.

Anhand von einfachen Vertragsbeispielen wird dargestellt, welche Anregungen Innenarchitekt*innen aus ihrer Sicht den Bauherrn bei der Ausschreibung von Bauleistungen und dem Abschluss von Verträgen geben können. Weiterhin spielt während der Bauüberwachung das richtige Verhalten bei Geltendmachung von Nachträgen durch den Auftragnehmer, Mängeln während und nach der Bauausführung, der Abnahme der Bauleistungen und der notwendigen Dokumentationen eine wesentliche Rolle.


Die Referent*innen stellen praxisnahe Unterlagen zur Verfügung wie Musterschreiben und ein Abnahmeprotokoll.


Kosten des Seminars für bdia Mitglieder: 200,00 €  (Studierende: 50,00 €)
Kosten für Gäste:  400,00 € (Studierende: 100,00 € )
Pauschale für Catering pro Teilnehmenden: 15,00 € zzgl. 19% MwSt.


Für das Seminar erhalten Sie bei den Architektenkammern Hessen, NRW und BW 8 Fortbildungspunkte.


Referent*innen:

 

 

Innenarchitektin Dipl.-Ing. (FH) Pia A. Döll, Sachverständige für Honorare für Leistungen der Architekten und Innenarchitekten, Frankfurt, Ehrenmitglied bdia, sachverstaendige.HOAI@doell.info

 

 

 

Innenarchitekt Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger, von der Architektenkammer NW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Ingenieure, Hagen, Ehrenmitglied bdia und Lehrbeauftragter an der Hochschule Coburg. archiak@t-online.de

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Professor für Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht an der Jade Hochschule in Oldenburg, Vertrauensanwalt bdia, Oldenburg. peter.fischer@rae-vonappen.de

 

Details

Datum:
26. September 2025
Zeit:
10:00 bis 17:30
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Brillux GmbH & Co. KG
Weseler Straße 401
Münster, 48163 Deutschland
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Veranstalter

bdia
Telefon
T: 030 – 530 519 83
E-Mail
info@bdia.de
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