Mehr Vergabeverfahren mit Innenarchitekten!

Innenarchitekt*innen sind bei öffentlichen Vergabeverfahren angemessen zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten, das der bdia bund deutscher innenarchitekten anlässlich der aktuellen Vergaberechtsreform in Auftrag gegeben hat. Autor ist der renommierte Berliner Vergaberechtler Thomas Maibaum.

Die derzeit geübte Vergabepraxis schreibt Planungsleistungen aus den beiden Bereichen Architektur und Innenarchitektur nicht getrennt aus. Hierdurch wird die eigenständige Bewerbung von Innenarchitekt*innen unmöglich. In Ausnahmefällen wird lediglich die Bildung einer Bietergemeinschaft von Architekt*innen und Innenarchitekt*innen zugelassen. Durch diesen Ausschluss von Innenarchitekt*innen verzichtet die öffentliche Hand – und somit unsere Gesellschaft – auf gute nutzerbezogene und nachhaltige Innenarchitektur.

Stärkung des Mittelstands gilt auch für Planungsleistung
Durch das Vergaberecht sollen auch mittelständische Strukturen gefördert werden. Dies wird in der zurzeit stattfindenden Novelle des Vergaberechts ausdrücklich betont, beispielsweise im hierzu vom Bundeskabinett am 7. Januar beschlossenen Eckpunktepapier. Dieser Grundsatz gilt nach Auffassung des Gutachters Thomas Maibaum auch für Innenarchitekturbüros. Danach besteht seitens der Planerinnen und Planer ein Anspruch auf eine getrennte Vergabe von Leistungen aus den Bereichen Architektur und Innenarchitektur in so genannten „Losen“. Ein Los beschreibt ein klar definiertes Leistungspaket.

Der bdia fordert die öffentlichen Bauherren auf, geltendes Recht umzusetzen und Innenarchitekturleistungen gesondert auszuschreiben. Nur so kann eine angemessene Beteiligung des Berufsstandes gewährleistet werden.

Das Gutachten steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:
» Gutachten Vergabeverfahren Innenarchitekten_Autor: Thomas Maibaum für bdia 2015

Erschienen als » bdia Pressemitteilung am 8. April 2015.