Schön, dass Sie hier sind! Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im bdia!

Wer kann Mitglied werden?

  • Alle eingetragenen Innenarchitektinnen und Innenarchitekten
  • Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Innenarchitektur, die noch nicht in einer Kammer eingetragen sind
  • Sie studieren noch? Auch dann sind Sie als Mitglied willkommen

Sie möchten den Titel bdia in Ihrer Berufsbezeichnung tragen und sind Mitglied in einer Architektenkammer?

Dann können Sie als bereits eigetragene Innenarchitektin und eingetragener Innenarchitekt die Vollmitgliedschaft beantragen.

  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag für angestellte Innenarchitektinnen und Innenarchitekten: 250 €
  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag für freischaffende Innenarchitektinnen und Innenarchitekten: 340 €

Sie haben Ihren Hochschulabschluss im Fachgebiet Innenarchitektur/Interior Architecture erfolgreich erlangt?

Dann können Sie die Mitgliedschaft vor Kammerfähigkeit (außerordentliches Mitglied) beantragen.

  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Angestellte: maximal 250 €
  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Freischaffende: maximal 340 €

Sie studieren noch?

Wir freuen uns über Ihre studentische Mitgliedschaft.

  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Studierende: 55 €

Beim Übergang in eine andere Beitragsgruppe werden zunächst Staffelbeiträge gewährt, die der Beitragsordnung entnommen werden können. Hierbei wird auf die finanzielle Belastung bei Berufseinstieg oder Kammerbeitritt Rücksicht genommen.

» Beitragsordnung
» Satzung

Jetzt Mitglied werden!

Mitgliedsantrag

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft?

Sprechen Sie uns an!

Margareta Bauer
Verbandsmanagemant, Mitglieder und Finanzen

T: +49 30 – 640 779 78 (Mo–Do)
bauer(at)bdia.de