bdia.nrw_Informiert: Neue Arbeitsschutzregel
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben. Diese Regel ist auch für Innenarchitekturbüros / Baustellen von Bedeutung.
In ihrer Funktion als Mitglied beim Ausschuss für Arbeitsstätten und Vertreterin der Bundesarchitektenkammer sowie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat auch bdia Innenarchitektin Vera Schmitz mitgewirkt.
▶️ www.baua.de/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel