Sachverstand für den Innenraum

Unsere Branche braucht mehr Sachverständige! Und Innenarchitektinnen und Innenarchitekten mit ausreichend beruflicher Praxis sind bestens aufgestellt, um Sachverständige für das Themenfeld Innenarchitektur zu werden. Für alle Interessierten bietet der bdia jetzt Grundlagenseminare an, auf die in einem nächsten Schritt aufgebaut werden soll. Denn die Sachverständigentätigkeit lohnt sich!

Sachverständige sind fachlich herausragend

Das Tätigkeitsfeld der Sachverständigen, die sich durch besondere Kompetenz und Sachkunde sowie überdurchschnittliche Kenntnisse in ihrem jeweiligen Fachgebiet auszeichnen, ist vielfältig. Sie werden zur Beratung, Schadensfeststellung und Streitschlichtung bei privaten und gerichtlichen Auseinandersetzungen herangezogen, und zwar in rund 245 definierten Sachgebiete. Diese sind im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis (www.svv.ihk.de) gelistet und betreffen alle Bereiche des täglichen Lebens.

Kompetenz Innenraum

Der bdia bund deutscher innenarchitekten macht seit Jahren schon deutlich, dass Innenarchitektinnen und Innenarchitekten nach Studienabschluss und Erwerb ausreichender Fachkompetenz und Berufserfahrung bestens geeignet sind, Sachverständige für das Sachgebiet „Schäden an und Bewertung von Innenräumen“ zu werden. Das Sachgebiet wurde seitens des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHT) zusätzlich zum stetig komplexer werdenden, übergeordneten Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ eingerichtet. Es betrifft umfänglich die Ausbaugewerke im Inneren eines Gebäudes – die Paradedisziplin der Innenarchitekten, die als „Generalisten“ komplexe Bauabläufe der Architektur mit dem Schwerpunkt der Ausbaugewerke erkennen und bewerten können.
Sachverständige tragen als wichtige Spezialisten zur Klärung fachlicher Probleme, Streitvermeidung oder Streitschlichtung bei. Sie können öffentlich bestellt und vereidigt werden, um zum Beispiel im Gerichtsauftrag eingesetzt zu werden.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Ziel

Zum Werdegang eines ö.b.u.v. (öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständigen zählt die persönliche Eignung, die neben überdurchschnittlicher Sachkunde im Fachgebiet auch von Seriosität, Weisungsfreiheit, Unabhängigkeit und Gewissenhaftigkeit für auszuführende Sachverständigenleistungen geprägt ist.
Die Bestellungskörperschaften (das sind z.B. Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handels-oder Ingenieurkammern) verlangen für die öffentliche Bestellung „fachliche Bestellungsvoraussetzungen“. Diese beinhalten u.a. die ausreichende Lebens- und Berufserfahrung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie den Nachweis der „besonderen“ Sachkunde auf dem betreffenden Sachgebiet.
Nach Erfüllung formaler Voraussetzungen bewertet ein unabhängiges Fachgremium die selbständig erarbeiteten Gutachten auf dem beantragten Sachgebiet sowie Referenzauskünfte zu persönlicher Eignung und Integrität anhand der eingereichten Unterlagen. Die Überprüfung des geforderten überdurchschnittlichen Fachwissens erfolgt im Rahmen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Dabei sind Kenntnisse der das Sachgebiet betreffende Gewerke nach VOB mit allgemein anerkannten Regeln der Technik u.a. sowie allgemeine juristische Kenntnisse des rechtlichen Umfeldes Grundvoraussetzung für einen Erfolg.
Die öffentliche Bestellung erfolgt befristet. Dem nun ö.b.u.v. Sachverständigen obliegt eine Fortbildungs- verpflichtung, die als Qualitätssicherung von der Bestellungskörperschaft in regelmäßigen Abständen anlässlich der Wiederbestellung überprüft wird.
Das aufwändige Procedere wird dem Ziel gerecht, dass eine Gutachtenerstattung für gerichtliche oder private Auftraggeber verständlich und nachvollziehbar sein muss und einem hohen Qualitätsniveau entspricht.

Die zeitliche und finanzielle Investition lohnt sich

Die anfallenden Antrags- und Prüfungsgebühren für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung betragen je nach Gebührenordnung der Bestellungskörperschaft ca. 2.000,- €. Hinzugerechnet werden müssen u.a. Schulungsgebühren, Kosten für umfangreiche Fachliteratur und notwendige Messgeräte.
Neben dem beruflichen Werdegang sind Schulungen hilfreich, um die geforderte Fachkompetenz nachzuweisen. Praxisbezogene Erfahrung in Bezug auf die Gutachtenerstattung mit vorangehenden Ortsterminen, Verhalten des Sachverständigen vor Gericht, Umgang mit Messgeräten u.v.m. sind notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Sachverständigentätigkeit.
Ziel ist es, die bisher verschwindend geringe Anzahl der Sachverständigen, die für das Sachgebiet „Schäden an und Bewertung von Innenräumen“ öffentlich bestellt ist, in Zukunft durch interessierte Innenarchitekten zu erhöhen und den Arbeitsalltag der Innenarchitekten um weitere Facetten zu bereichern.

Text: Hanne Thiebes, Innenarchitektin AKNW +bdia; von der IHK Bonn/Rhein-Sieg ö.b.u.v. Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen     


bdia Grundlagenseminar in Berlin, München und Frankfurt:
Einführung in das Sachgebiet „Schäden an und Bewertung von Innenräumen.“

Die ö.b.u.v. Sachverständigen und Innenarchitektinnen Ursula Stengle und Hanne Thiebes stellen in einem sechsstündigen Grundlagenseminar die Sachverständigentätigkeit mit Ausblick auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für „Schäden an und Bewertung von Innenräumen“ vor.In einem zweiten Schritt sind bei ausreichendem Interesse in der Folgezeit weitere Vertiefungsseminare geplant, die als aufeinander aufbauende Module eine Vorbereitung auf den Sachkundenachweis sind.

Termine: Am 27. April 2018 in Berlin, am 4. Mai 2018 in München und am 8. Juni 2018 in Frankfurt.

Ausführliche Informationen unter » www.bdia.de.