Vielfalt als Chance – Fragebogen für angestellte Innenarchitekten

Vielfalt als Chance – Fragebogen für angestellte Innenarchitekten

Was haben freischaffende Innenarchitekten und angestellte Innenarchitekten gemeinsam? Nur die Ausbildung/Studium und das gleiche Verständnis für Baukultur? Die verwaltungstechnische Bezeichnung als „abhängig Beschäftigte“ ist unglücklich gewählt. Wie „frei“ sind Freischaffende in einem umfangreich regulierten Umfeld. Die Fortbildungsplicht umfasst zum Beispiel alle Tätigkeitsarten. Lässt eine eingeschränkte persönliche Haftung bei Planungsfehlern Angestellte besser schlafen? Die Differenzierung des Einzelnen nach Tätigkeitsarten ist eine Momentaufnahme, die sich durch Gründung des eigenen Planungsbüros oder die sich mit der Übernahme und Fortführung eines etablierten Büros umgehend ändert. Angestellt sind schnell auch Geschäftsführer, beispielsweise bei einer Geschäftsform wie der GmbH. nach der Wahl einer Geschäftsform als GmbH.

Die Tätigkeitsbereiche für angestellte Innenarchitekten sind sehr vielfältig. Weil das Aufgabengebiet so komplex ist und die Anforderungen in einzelnen Bereichen ständig steigen, zeichnet sich bei Mitarbeitern in größeren Architekturbüros ein deutlicher Trend zur Spezialisierung ab. In kleineren Büros sind die Tätigkeiten hingegen immer noch sehr vielseitig. Zwar sind bei einer Veröffentlichung und einer urheberrechtlichen Bewertung die Verfasser zu nennen, Einzelne fühlen sich dennoch wohler im Hintergrund fundierte Entscheidungen vorzubereiten.

Durch zunehmende, komplexe Hierarchie- und Zuständigkeitsstrukturen werden die Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben anspruchsvoller. Bei immer kürzeren Planungs- und Bauzeiten ist eine größtmögliche Effizienz der Projektsteuerung erforderlich, um wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Diversität ist der Begriff unsere Zeit und gewinnt an Bedeutung. Alle wünschen sich eine wertschätzende Unternehmenskultur auf Augenhöhe. Berufserfahrene Mentoren müssen Nachwuchskräfte auf dem Berufsweg fördern. So können kann Vertrauen und tragfähige, langfristige Bindungen – gelebte und praktizierte Kollegialität – wachsen.

Die Rentenversicherungsbeiträge der Angestellten stützen den Vermögenstock der Architektenversorgung signifikant. Spezifische Problemstellungen ergeben sich mit den Verschärfungen der Befreiungsvoraussetzungen von der Deutschen Rentenversicherung. Kritik ist zulässig und benötigt konstruktive Kommunikationskanäle, die eine Mitsprache ermöglichen. Die zunehmende Tätigkeitsart der angestellten Innenarchitektinnen und Innenarchitekten benötigt eine gebündelte und hörbare Stimme.

Den „Angestellten“ und den „Freiberuflich Tätigen“ gibt es nicht. In der Vielfalt liegen die Chancen. Interessen und berufspolitische Positionen dürfen nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden. Angestellte nutzen flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit und Arbeitszeitkonten für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein auskömmliches, mit den steigenden Lebenskosten angepasstes Gehalt sowie finanzierte und als Arbeitszeit anzuerkennende Fortbildungen sind berechtigte Anliegen angestellter Innenarchitektinnen und Innenarchitekten.

So viele Fragen – was liegt näher, als einen kleinen Fragebogen zu erstellen. Alle sind eingeladen teilzunehmen! WO DRÜCKT DER SCHUH? Der Fragebogen weist auf eine Vielzahl bereits vorhandener Formate. Es lohnt sich, einzelne Angebote nicht nur zu bewerten, sondern auch zu testen. Wir freuen uns auf zahlreiche Rückmeldungen. Natürlich werden wir über die Ergebnisse berichten.

Den Link zu dieser Umfrage finden Sie auf der Startseite unserer Homepage (www.bdia.de)

Johann Haidn, Schatzmeister des bdia und angestellter Innenarchitekt