Wahl des bdia Präsidiums 2015: Aufruf zur Kandidatur

Am 31. Oktober 2015 wird die BDIA Bundesmitgliederversammlung in Düsseldorf das BDIA Präsidium nach regulärer vierjähriger Amtszeit neu wählen. Alle interessierten BDIA Innenarchitektinnen und Innenarchitekten können Ihre Kandidaturen für dieses Gremium bis zum 1. Juni bei der Bundesgeschäftstelle einreichen, denn in der nächsten Ausgabe der BDIA Intern, die der Juli-August Doppelausgabe der AIT beiliegen wird, möchten wir unseren Mitgliedern die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen.

Selbstverständlich werden auch Kandidaturen nach dem 1. Juni berücksichtigt bis hin zur Aufstellung auf der BMV selbst. Bei allen Fragen können Sie sich gerne an die » BDIA Bundesgeschäftsstelle wenden oder an das » BDIA Präsidium.

 

Der 1. Juni bezieht sich auf den Redaktionsschluss der BDIA intern:

Wir bitten alle interessierten „Innenarchitektinnen BDIA“ und„Innenarchitekten BDIA“, die für das Amt der Präsidentin / des Präsidenten
oder der Vizepräsidenten kandidieren möchten, um eine Vorstellung.

Einzureichende Unterlagen: Bitte senden Sie uns Ihre Kurzvita, ein druckfähiges Portrait und einer Ausführung zu den angestrebten Zielen und zum Programm bestehen. Bitte beachten Sie, dass der gesamte Text maximal 3000 Zeichen umfassen darf. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen spätestens bis zum 1. Juni 2015 an die Bundegeschäftsstelle unter pr@bdia.de.

Weitere Auskünfte zur Arbeit des Präsidiums und zu den anfallenden Aufgaben erteilt Ihnen gerne die Bundesgeschäftsstelle und das amtierende Präsidium. Wir freuen uns auf Ihre Meldungen.

» Beispiel Kandidatenaufruf BDIA intern 2011

Auszug aus der aktuellen BDIA Satzung: „Das Bundespräsidium besteht aus dem/der Präsidenten/in und 3 Vizepräsidenten/innen. Der/die Präsident/in und 2 Vizepräsidenten/innen werden von der Bundesmitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt, mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Ein/Eine Vizepräsident/in wird von der Bundesratsversammlung für die Dauer von vier Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Zum/Zur Präsidenten/in und zu Vizepräsidenten/innen können nur „Innenarchitekten BDIA“ gewählt werden.“