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Sie möchten Innenarchitektur studieren, um als Innenarchitektin oder Innenarchitekt zu arbeiten? Bitte lesen Sie sich die folgenden Information aufmerksam durch, bevor Sie sich für einen Studiengang einschreiben.

Titelschutz

Vorab: Die Berufsbezeichnung Innenarchitektin bzw. Innenarchitekt ist in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gesetzlich geschützt. Die betreffende Person ist nur befugt, die Berufsbezeichnung zu führen, wenn sie in die Innenarchitekt*innen-Liste einer Länderarchitektenkammer eingetragen ist. Auch die Berufsbezeichnungen „Architekt*in“, „Landschaftsarchitekt*in“ oder „Stadtplaner*in“ sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Geregelt ist dies in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer.

Weitere allgemeine Infos der Bundesarchitektenkammer (BAK) zum Titelschutz

Warum Titelschutz?

Mit der Kammermitgliedschaft ist die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung sowie die rechtlichen Befugnisse, Bauanträge einreichen zu dürfen, verbunden (Stichwort: Bauvorlageberechtigung). Hintergrund dieses Systems ist die Qualitätssicherung des Berufs und des vorsorglichen Verbraucherschutzes: Nur hinreichend qualifizierte Planer*innen sollten den Beruf ausüben und gleichzeitig bestimmte Berufsregeln einhalten.

Warum Architektenkammer?

Architektenkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und vom Staat beauftragt, den Beruf zu verwalten, vergleichbar den Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen. Jedes deutsche Bundesland hat eine eigene Architektenkammer. Die 16 Kammern haben sich in der Bundesarchitektenkammer (BAK) zusammengeschlossen. Die BAK ist im Auftrag der Länderarchitektenkammern die nationale und internationale Vertretung des gesamten Berufsstandes. Zu diesem Zweck unterhält die BAK auch ein EU-Verbindungsbüro in Brüssel.

Die Entscheidung für die Kammermitgliedschaft ist freiwillig und jedem selbst überlassen. Wir möchten euch mit den bereitgestellten Informationen dafür sensibilisieren, dass ihr diese Entscheidung bewusst treffen könnt. Die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer hat für euch nicht nur den Vorteil, die Berufsbezeichnung adäquat nutzen zu dürfen. Kammern dienen dem professionellen Austausch in einem fachlichen Netzwerk, unterstützen bei Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Ausübung des Berufs und bieten die Möglichkeit zur Fortbildung. Sie stellen kostenfreie und unverbindliche Beratungsangebote bei allgemeinen Fragen des Honorar- und Vertragsrechts zur Verfügung und haben die Aufsicht über die Berufsausübung. Zudem agieren sie auf politischer Ebene hinsichtlich der beruflichen Belange ihrer Mitglieder und bieten die Möglichkeit zur Mitwirkung ihrer Mitglieder in Ausschüssen und Arbeitskreisen.

Ein weiteres Beispiel ist eure Altersvorsorge – ein Thema, das für die meisten Berufsanfänger*innen verständlicherweise noch sehr weit weg ist. Wenn ihr in einer Architektenkammer gelistet seid, baut ihr eure Alterssicherung auch über ein berufsständisches Versorgungswerk auf. Die Versorgungswerke der Kammern sind privat finanziert und nicht durch die allgemeine Rentenversicherung.

Die Wahl des richtigen Studiengangs

Um sich in die Liste einer Kammer eintragen zu können, bedarf es zunächst eines Studienabschlusses in der jeweiligen Fachrichtung mit einer von der Kammer vorgegebenen Mindeststudienzeit. Für eine ausreichende Vorbereitung auf den Beruf empfiehlt es sich, nach dem Bachelor einen Master anzuschließen.

Bevor ihr euch für einen Studiengang an einer deutschen Hochschule entscheidet, solltet ihr euch vergewissern, ob der Studiengang von deiner zuständigen Landesarchitektenkammer anerkannt wird. Dies ist erforderlich, da unzählige Kombinationen im Bachelor-/Mastersystem möglich sind und die Architektenkammern von Hochschulen unabhängig sind.

Voraussetzungen zur Eintragung & Junior-Mitgliedschaft

Die Grundlagen für ein erfolgreiches Berufsleben schafft ihr, indem ihr euch Zeit für eine gute Ausbildung lasst. In den meisten Bundesländern müsst ihr mindestens vier Jahre studiert haben, um in die Innenarchitekten-Liste der Architektenkammer aufgenommen zu werden. Hinzu kommt immer eine Berufspraxiszeit von zwei Jahren unter Aufsicht eines eingetragenen Mitglieds des Berufsstandes.

Links zu den Eintragungsvoraussetzungen der Länderarchitektenkammern finden ihr im » bdia Hochschulführer.

In den letzten Jahren wurden in einigen Kammern zudem » Juniormitgliedschaften eingeführt, um die Absolvent*innen in die Wirkungsweise der Kammern einzubeziehen. Die Eintragung als Juniormitglied ist direkt nach einem Masterstudium möglich. Juniormitglieder dürfen allerdings noch nicht die Berufsbezeichnung Innenarchitektin oder Innenarchitekt nutzen.

Achtung vor „falschen“ Kombinationen und Fernstudiengängen

Alles, was möglich ist, führt nicht unbedingt zum Ziel! Achtet darauf, dass deine Bachelor- und Masterthemen gut aufeinander abgestimmt sind. Bevor ihr Studiengänge kombiniert, solltet ihr euch vergewissern, ob ihr mit der Kombination in die Architektenkammer aufgenommen werden könnt. Problematisch ist zum Beispiel die Kombination „Bachelor Innenarchitektur“ und „Master Architektur“, da die Kammern euch dann möglicherweise weder in die Innenarchitekten-Liste noch in die Architekten-Liste aufnehmen können.

Weiterführende Informationen

  • Hinweise der BAK zu Eintragung und Titelschutz: » Link
  • Beachtet auch die Empfehlungen der BAK zu Dual- und Fernstudiengängen (Stand: Februar 2021): » Link
  • Duales Studium an der IU Internationale Hochschule GmbH: Bitte beachtet die Ausführungen der BAK (Stand: September 2024): » Link
  • Erklärung des bdia Hochschultags 2022: Sind digitale Lehrformate die Zukunft?: » Link
  • Video Youtube: Was ist die Bundesarchitektenkammer? | Interview mit Dr. Tillman Prinz (Kanal: architekt von morgen): » Link

Versucht euch immer vor Augen zu führen, was ihr mit eurem Studium erreichen wollt.

Ihr habt weitere Fragen bezüglich eurer Studienpläne und einer Eintragung in eine Architektenkammer, die hier nicht beantwortet werden? Dann empfehlen wir euch, bei der Architektenkammer in eurem Bundesland nachzufragen.