Sie möchten Innenarchitektur studieren, um als Innenarchitektin oder Innenarchitekt zu arbeiten? Bitte lesen Sie sich die folgenden Information aufmerksam durch, bevor Sie sich für einen Studiengang einschreiben.
Titelschutz
Vorab: Die Berufsbezeichnung Innenarchitektin bzw. Innenarchitekt ist in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gesetzlich geschützt. Die betreffende Person ist nur befugt, die Berufsbezeichnung zu führen, wenn sie in die Innenarchitekt*innen-Liste einer Länderarchitektenkammer eingetragen ist. Auch die Berufsbezeichnungen „Architekt*in“, „Landschaftsarchitekt*in“ oder „Stadtplaner*in“ sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Geregelt ist dies in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer.
Weitere allgemeine Infos der Bundesarchitektenkammer (BAK) zum Titelschutz
Warum Titelschutz?
Mit der Kammermitgliedschaft ist die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung sowie die rechtlichen Befugnisse, Bauanträge einreichen zu dürfen, verbunden (Stichwort: Bauvorlageberechtigung). Hintergrund dieses Systems ist die Qualitätssicherung des Berufs und des vorsorglichen Verbraucherschutzes: Nur hinreichend qualifizierte Planer*innen sollten den Beruf ausüben und gleichzeitig bestimmte Berufsregeln einhalten.
Warum Architektenkammer?
Architektenkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und vom Staat beauftragt, den Beruf zu verwalten, vergleichbar den Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen. Jedes deutsche Bundesland hat eine eigene Architektenkammer. Die 16 Kammern haben sich in der Bundesarchitektenkammer (BAK) zusammengeschlossen. Die BAK ist im Auftrag der Länderarchitektenkammern die nationale und internationale Vertretung des gesamten Berufsstandes. Zu diesem Zweck unterhält die BAK auch ein EU-Verbindungsbüro in Brüssel.
Die Entscheidung für die Kammermitgliedschaft ist freiwillig und jedem selbst überlassen. Wir möchten Sie mit den bereitgestellten Informationen dafür sensibilisieren, dass Sie diese Entscheidung bewusst treffen. Die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer hat für Sie nicht nur den Vorteil, die Berufsbezeichnung adäquat nutzen zu dürfen. Kammern dienen dem professionellen Austausch in einem fachlichen Netzwerk, unterstützen bei Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Ausübung des Berufs und bieten die Möglichkeit zur Fortbildung. Sie stellen kostenfreie und unverbindliche Beratungsangebote bei allgemeinen Fragen des Honorar- und Vertragsrechts zur Verfügung und haben die Aufsicht über die Berufsausübung. Zudem agieren sie auf politischer Ebene hinsichtlich der beruflichen Belange ihrer Mitglieder und bieten die Möglichkeit zur Mitwirkung ihrer Mitglieder in Ausschüssen und Arbeitskreisen.
Ein weiteres Beispiel ist Ihre Altersvorsorge – ein Thema, das für die meisten Berufsanfänger*innen verständlicherweise noch sehr weit weg ist. Wenn Sie in einer Architektenkammer gelistet sind, bauen Sie Ihre Alterssicherung über ein berufsständisches Versorgungswerk auf. Die Versorgungswerke der Kammern sind privat finanziert und nicht durch die allgemeine Rentenversicherung.
Die Wahl des richtigen Studiengangs
Um sich in die Liste einer Kammer eintragen zu können, bedarf es zunächst eines Studienabschlusses in der jeweiligen Fachrichtung mit einer von der Kammer vorgegebenen Mindeststudienzeit. Für eine ausreichende Vorbereitung auf den Beruf empfiehlt es sich, nach dem Bachelor einen Master anzuschließen.
Bevor Sie sich für einen Studiengang an einer deutschen Hochschule entscheiden, sollten Sie sich vergewissern, ob der Studiengang von Ihrer zuständigen Landesarchitektenkammer anerkannt wird. Dies ist erforderlich, da unzählige Kombinationen im Bachelor-/Mastersystem möglich sind und die Architektenkammern von Hochschulen unabhängig sind.
Besuchen Sie für weitere Informationen den » bdia Hochschulführer.
Voraussetzungen zur Eintragung & Junior-Mitgliedschaft
Die Grundlagen für ein erfolgreiches Berufsleben schaffen Sie, indem Sie sich Zeit für eine gute Ausbildung lassen. In den meisten Bundesländern müssen Sie mindestens vier Jahre studiert haben, um in die Innenarchitekten-Liste der Architektenkammer aufgenommen zu werden. Hinzu kommt immer eine Berufspraxiszeit von zwei Jahren unter Aufsicht eines eingetragenen Mitglieds des Berufsstandes.
Links zu den Eintragungsvoraussetzungen der Länderarchitektenkammern finden Sie im » bdia Hochschulführer.
In den letzten Jahren wurden in einigen Kammern zudem » Juniormitgliedschaften eingeführt, um die Absolvent*innen in die Wirkungsweise der Kammern einzubeziehen. Die Eintragung als Juniormitglied ist direkt nach einem Masterstudium möglich. Juniormitglieder dürfen allerdings noch nicht die Berufsbezeichnung Innenarchitektin oder Innenarchitekt nutzen.
Achtung vor „falschen“ Kombinationen und Fernstudiengängen
Alles, was möglich ist, führt nicht unbedingt zum Ziel! Achten Sie darauf, dass Ihre Bachelor- und Masterthemen gut aufeinander abgestimmt sind. Bevor Sie Studiengänge kombinieren, sollten Sie sich vergewissern, ob Sie mit der Kombination in Ihre Architektenkammer aufgenommen werden können. Problematisch ist zum Beispiel die Kombination „Bachelor Innenarchitektur“ und „Master Architektur“, da die Kammern Sie dann möglicherweise weder in die Innenarchitekten-Liste noch in die Architekten-Liste aufnehmen können.
Weiterführende Informationen
- Hinweise der BAK zu Eintragung und Titelschutz: » Link
- Beachten Sie auch die Empfehlungen der BAK zu Dual- und Fernstudiengängen (Stand: Februar 2021): » Link
- Konkreter Fall IU Internationale Hochschule GmbH: Derzeit empfiehlt die BAK das Studium an der IU nicht. Bitte beachten Sie folgende Stellungnahme der BAK (Februar 2022): » Link
- Erklärung des bdia Hochschultags 2022: Sind digitale Lehrformate die Zukunft?: » Link
- Video Youtube: Was ist die Bundesarchitektenkammer? | Interview mit Dr. Tillman Prinz (Kanal: architekt von morgen): » Link
- Video Youtube: Architektur Fernstudium | Wir packen aus! (Kanal: architekt von morgen): » Link
Versuchen Sie sich immer vor Augen zu führen, was Sie mit dem Studium erreichen wollen!
Sie haben weitere Fragen bezüglich Ihrer Studienpläne und einer Eintragung in eine Architektenkammer, die hier nicht beantwortet werden? Dann empfehlen wir Ihnen, bei der Architektenkammer in Ihrem Bundesland nachzufragen.
Eine Übersicht über alle Hochschulen in Deutschland zum Studiengang Innenarchitektur finden Sie im bdia Hochschulführer.
Arbeiten aus der Nachwuchsförderung bdia ausgezeichnet!
bdia ausgezeichnet! Bachelor WS 22/23
Laura Fuchs
„The Need of Architecture”
bdia ausgezeichnet! Bachelor WS 22/23
Lia fastenau
“STRAIN – your journey – along the rails”
bdia ausgezeichnet! Master WS 22/23
Olivia Mika
“Wohnen am Buderuspark”
bdia ausgezeichnet! Master WS 22/23
Max Witkop
“UPGRADE – Neuer, temporärer Wohnraum durch Aufstockung von Garagen”
bdia ausgezeichnet! Bachelor WS 22/23
Julia Seppä
“Dualismus”
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte fragen, ob der Masterabschluss In Architektur der Universität Innsbruck bei der Architektenkammer als gleichwertig wie ein deutscher Masterabschluss angesehen wird oder nicht?
Guten Tag,
ist es möglich nach 6 Fachsemestern den Bachelor Architektur zu erreichen, im Anschluss den Master im selben Fachgebiet zu absolvieren und mich anschließend in die Architektenkammer eintragen zu lassen?
Hallo Frau Bartsch,
ja, das ist aus unserer Sicht möglich. In der Regel kann man sich an folgender Richtschnur orientieren: Qualifikation eines vierjährigen Studiums zuzüglich zweijähriger Praxis befähigt zur Eintragung in eine Architektenkammer. In der AK Baden-Württemberg ist auch eine Mitgliedschaft “Architekt*in im Praktikum” möglich. Für weitere Informationen schauen Sie auch auf die Websites der Landesarchitektenkammern.
Ihre Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte genau die gleiche Frage wie Frau Werner: Ich plane ein Studium der Architektur (BA+MA) an der Uni Innsbruck und wollte erfragen, ob ich mit diesem Abschluss in eine Architektenkammer eingetragen werde? Könnten Sie mir dazu vielleicht auch eine E-Mail zukommen lassen?
Viele Grüße
Anna Gis
Sehr geehrte Frau Gis, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die Bundesarchitektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage schließt sich an die von Fr. Werner von vor zwei Jahren an. Ich mache gerade meinen Bachelor in Innsbruck und würde auch gerne meinen Master in Österreich (Uni Innsbruck oder TU Wien) absolvieren. Dabei stellt sich mir ebenso die Frage, ob ich mich dann überhaupt in die bayerische Architektenkammer eintragen lassen darf.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Grätzer
Sehr geehrte Frau Grätzer, wir möchten Sie bitten, sich bei dieser Frage direkt an die entsprechende Architektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ist denn die Kombination Bachelor Architektur und Master Innenarchitektur möglich, um in die Kammer eingetragen zu werden ?
Mit freundlichen Grüßen!
Am besten direkt bei der zuständigen Landeskammer nachfragen oder recherchieren bzw. die Studienberatung der Hochschule mit hinzuziehen! Das können wir so pauschal leider nicht beantworten.
Viele Grüße
bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe in der Türkei im 2019 die vier jährige Universität (Baskent-Ankara) “Innenarchitektur” mit einem hohen Grad absolviert. Ich habe weiter Studiert und werde im Juni 2021 an der gleichen Universität “Architektur” Diplom bekommen.
Ich lerne in Ankara an der Goethe Institut Deutsch. Ich plane in Deutschland (Rheinland-Pfalz) als Architektin und als Innenarchitektin zu arbeiten. Wie ich es gehört habe, muss ich mein Diplom in Architekten Kammern anerkennen lassen. Was muss ich machen? Wird das abgeschlossene Studium anerkannt? Kann ich mit meiner 4 jährige Innenarchitektur Diplom in Deutschland ein Masterstudium mich bewerben?
Ich werde mich sehr freuen, wenn Sie mir einen Weg zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Merve Yücel
Liebe Frau Yücel,
für die Anerkennung wenden Sie sich am besten direkt an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und fragen dort nach, ob und wie Sie mit einem ausländischen Studienabschluss eingetragen werden können:
https://www.diearchitekten.org/top-menue/fuerberufseinsteiger/quicklinks/eintragungsportal/eintragung-fuer-personen/
Für ein zusätzliches Masterstudium kontaktieren Sie die Hochschule, an der Sie den Master erwerben möchten (in Rheinland-Pfalz die HS Trier, Mainz und Kaiserslautern). Oft finden Sie auch online auf der Website der Hochschule weitere FAQs zu ausländischen Studienabschlüssen und wie diese bewertet werden.
Viele Grüße und viel Erfolg!
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Vorteile bringt mir die Mitgliedschaft in der Architektenkammer noch? Stimmt das, dass man als Architekt tätig sein kann, ohne ein Gewerbe/Kleingewerbe anmelden zu müssen? Ich könnte also Bauanträge/Entwurfe anfertigen ohne hierfür ein Büro anmelden/eröffnen zu müssen? (Bayern)
Sehr geehrte Frau Reisch, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die entsprechende Architektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Bundesgeschäftsstelle,
meine Frage wäre, ob es möglich ist in die Architekturkammer einzutreten, wenn man den Master in Spatial Design absolviert, z.B auch in einem anderen EU Land ?
Muss es immer ausschließlich ein Master in Architektur oder Innenarchitektur sein ?
Viele Grüße !
Liebe Frau Jeß,
am besten wenden Sie sich direkt an die Landeskammer des Bundeslandes, wo Sie eine Eintragung planen. Der Eintragungsausschuss entscheidet letztlich darüber. Leider können wir Ihnen hier keine abschließende Antwort geben. In der Regel reicht ein insg. 6-semestriges Studium nicht für eine Eintragung aus; welche inhaltlichen Spezifikation der Master haben muss, sollte Ihnen die Landesarchitektenkammer beantworten, vor allem auch bei im Ausland erworbenen Abschlüssen.
Beste Grüße
bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage wäre, ob die Mindest-Regelstudienzeit von vier Jahren (Architektenkammer NRW) sich nur auf ein Vollzeitstudium bezieht?
Ich habe die Fachhochschulreife und möchte dementsprechend an einer Fachhochschule studieren. Da ich neben dem Studium auch Geld verdienen muss, habe ich mir einen Berufsbegleitenden Studium passend vorgestellt. An der IUBH wird dies angeboten und der Bachelor dauert hier 7 Semester. Jedoch ist dies eine Mischung aus Fernstudium und 2 wöchentlichen Unterrichtseinheiten.
Wird so ein Studium auch als 7 Semestern angesehen, obwohl es nicht in Vollzeit stattfindet? Kann man nach den 7 Semestern in Verbindung mit einem Master Studium auf die Mindest-Studienzeit von 8 Semestern kommen? Werden Fachchochschulabschlüsse bei den Kammern überhaupt gleich bewertet wie Uni-Abschlüsse? Insbesondere wenn es sich um ein Fern- Berufsbegleitendes Studium handelt?
Gibt es Möglichkeiten bei der Architektenkammer NRW Mitglied zu werden, wenn man nicht die Möglichkeit hat Vollzeit zu studieren?
Ich bedanke mich im Voraus.
Viele Grüße!
Hallo Frau Kenyeres,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit als Innenarchitektin nach Abschluss eines Fernstudiums möchten wir auf eine aktuelle Empfehlung der Bundesarchitektenkammer zur Eintragungsfähigkeit nach Abschluss von von dualen und Fernstudiengängen verweisen:
Empfehlung Bundesarchitektenkammer
Wenden Sie sich auch an die Architektenkammer Ihres Bundeslandes oder wo Sie später tätig werden wollen, um hier weitere Infos zu erhalten.
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte Architektin und Innenarchitektin werden.
Wenn ich einen Bachelor in Architektur mache und noch zusätzlich einen Master in Innenarchitektur, werde ich dann in die Innenarchitekten,-und Architektenliste der Architektenkammer aufgenommen?
Liebe Aylin,
Sie brauchen dafür ein Doppelsudium. Als Innenarchitektin sind Sie so gar nicht eintragungsfähig, als Architektin vielleicht jetzt gerade noch in Bayern, weil die Kammer dort (noch) einen 6-Semester-Bachelor aufnimmt. Die anderen Länderkammern verlangen in der Regel ein 8-semestriges Studium.
Erkundigen Sie sich am besten bei der Hochschule, an der Sie studieren möchten über die Möglichkeit eines Doppelstudiums.
Beste Grüße
bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich haben einen Bachelor im Studiengang Raumkonzept & Design an der AMD in Hamburg absolviert, der eine Regelstudienzeit von 7 Semestern hat. Ich habe gelesen, dass man in manchen Bundesländern auch im Bereich der Innenarchitektur nach 3 Jahren Studium in die Kammer aufgenommen werden kann aber dann nach einer Praxiserfahrung von 6 Jahren. Ist dies korrekt? oder ist man dann gar nicht kammerfähig?
Bzw. kann man mir sagen, ob der von mir absolvierte Bachelorstudiengang überhaupt kammerfähig ist? Mittlerweile heißt dieser Interior Design (B.A.).
Danke Ihnen schonmal vorab!
Mit besten Grüßen,
Caroline Richter
Liebe Frau Richter,
unserer Kenntnis nach ist dieser Studiengang der privaten HS AMD nicht eintragungsfähig. Nur die Innenarchitektur-Studiengänge der auf der bdia Website “Hochschulführer” gelisteten Hochschulen sind aktuell in Deutschland eintragungsfähig. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei der Kammer Ihres Bundeslands (bzw. stellen Sie einen Antrag auf Eintragung).
Viele Grüße
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Hallo Zusammen,
ich habe den Bachelor in Architektur (B.A Architektur) und anschließend den Master in Stadtplanung (M.Sc. Stadtplanung) absolviert. Nun zu meiner Frage: Mit meiner Urkunde bin ich berechtigt, mich als Stadtplanerin eintragen zu lassen. Dennoch würde ich aber erst mal gerne in einem Architekturbüro arbeiten und dort in den Leistungsphasen „Erfahrung“ sammeln. Dennoch gibt es ja bestimmte Voraussetzungen bzw. Tätigkeitsfelder die man erfüllen muss. Könnte ich mich auch eventuell als „Architektin“ eintragen lassen statt Planerin? Ich habe schon versucht mit der AKNW Kontakt aufzunehmen, dennoch konnten Sie mir leider nicht weiterhelfen. Und noch eine Frage wäre: Falls dies nicht möglich wäre (wovon ich ausgehe) warum kann man sich dann als Planerin aber nicht als Architektin eintragen lassen? Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
Uli
Hallo,
Ich würde gerne neben meinem aktuellen Beruf im Fernstudium an der IU Internationalen Hochschule Innenarchitektur studieren. Dies würde in Teilzeit circa 8 – 12 Semester dauern.
Die Frage ist nun, wird dies generell bei der Kammer anerkannt? Und brauche ich dann noch einen Master im Anschluss?
Danke!
Viele Grüße
Hallo Aleksa, unserer Kenntnis nach wird dieser Studiengang von dieser Hochschule von keiner der Architektenkammern in den Ländern anerkannt. Für eine Eintragung in die Kammer ist ein Masterstudium Voraussetzung (Spezifika bei der Länderkammer anfragen, bei der Sie eingetragen werden wollen, in der Regel der Wohn-/ Arbeitsort). Eine gestreckte Semesteranzahl über Teilzeitstudium ersetzt die geforderte Semesteranzahl nicht, da der vermittelte Stoff nicht mehr wird.
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Wahl des Masterstudiengangs ausführlich die spätere Eintragungsfähigkeit als „Innenarchitekt“ oder „Innenarchitektin“ in eine Architektenkammer. Die Hochschulen auf der bdia Website “Hochschulführer” sind aktuell die einzigen in Deutschland, mit denen eine Eintragung möglich ist.
Viele Grüße
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
zählt eine 3 jährige Berufsausbildung als Bauzeichner als 2 Jahre Berufserfahrung, um in die Architektenkammer Baden Württemberg aufgenommen zu werden?
Sehr geehrter Herr Kloster, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die entsprechende Kammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
genau wie auch Frau Werner strebe ich einen Masterabschluss im Fachbereich Architektur an der Universität Innsbruck an. Auch mich plagt nun die Frage, ob dieser Masterabschluss in der Architektenkammer als gleichwertig angesehen wird. Sehr würde ich mich über Informationen freuen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
F. Ruhnau
Sehr geehrte Frau Ruhnau, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die Bundesarchitektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Hallo,
was versteht man unter 2 Jahre Praxisberufserfahrung? Wenn ich neben meinem Studium bereits als Werkstudentin im Architekturbüro in Berlin arbeite, zählt das dann als Berufserfahrung?
Viele Grüße
Hallo Diana,
die Werkstudentenzeit zählt wahrscheinlich nicht. In den 2 Jahren Berufspraxis müssen Sie verschiedene Leistungsphasen durchlaufen haben. Aber am besten erkundigen Sie sich bei der Architektenkammer Ihres Bundeslandes selbst, welche Eintragungsvorausetzungen dort festgelegt sind.
Ihre bdia Bundesgeschäftsstell
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde interessieren, ob der Masterabschluss in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ( in meinem Fall konkret Österreich), gleichwertig zum deutschen Masterabschluss ist. Mit Blick auf den Eintrag in eine beliebige deutsche Kammer.
Und/oder sich etwas an dem Fall ändert, sollte der Bachelor in Österreich, und der Master in Deutschland abgeschlossen worden sein.
Sehr geehrter Herr Frosch, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die Bundesarchitektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Hallo,
Ich habe vor meinen Architekturmaster an der TU Wien zu absolvieren. Meinen Bachelor habe ich in Deutschland absolviert. Bin ich nach meinen Masterabschluss und entsprechender berufserfahrung in Deutschland kammerfähig oder muss ich zwingend den ziviltechniker absolvieren?
Sehr geehrte Frau Kracht, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die Bundesarchitektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Hallo,
ich habe mein Bachelor und Master in Architektur mit dem Abschluss “Bachelor of Arts” an der TH Köln abgeschlossen.
Ich sehe mich jedoch langfristig eher im Fachbereich der Innenarchitektur und würde auch dementsprechend ein Büro suchen,
welches hauptsächlich Innenarchitekten-Leistungen anbietet.
Ist es möglich in einem Innenarchitektur Büro die Vorraussetzungen für die Liste in der Architektenkammer NRW bescheinigt zu bekommen?
Oder wird nur die Erfahrung im klassischen Hochbau anerkannt? Und werde ich dann als Architektin oder Innenarchitekten eingetragen?
Liebe Grüße, Pia
Liebe Pia,
wir schlagen vor, dass du dich zu dieser konkreten Frage direkt an die Ansprechpartner*innen des Eintragungsausschusses der Kammer NRW wendest. Hier findest du den Link: https://www.aknw.de/ueber-uns/junior-mitglied-werden/mitgliedschaft
Viele Grüße aus Berlin