Als Mitglied dürfen Sie das Wort-/Bildmarkenlogo des bdia auf Ihren Kanälen nutzen, um Ihre Zugehörigkeit zum Verband zu demonstrieren.

Die kostenfreie Nutzung des Logos ist den Mitgliedern des bdia und seinen Kooperationspartnern vorenthalten.

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Folgenden Hinweise sind bei der Nutzung zu beachten

  • Das Größenverhältnis der Wort- und Bildmarke darf nicht verändert werden.
  • Das Logo darf nicht gestaucht oder gezerrt werden.
  • Das Logo ist ausschließlich in der definierten Farbigkeit zu verwenden, nicht in Sekundärfarben.
  • Die Position der Wortmarke darf nicht verändert werden.

Die Wortmarke “bund deutscher innenarchitektinnen und innenarchitekten” sowie die Abkürzung “bdia” wird immer in Kleinbuchstaben geschrieben.

Es heißt daher

  • “Innenarchitektin bdia” oder “Innenarchitekt bdia”;
  • “Außerordentliches Mitglied des bdia”.

Wir bitten alle Mitglieder, die oben genannten Hinweise im Sinne einer Wiedererkennbarkeit und Einheitlichkeit des bdia zu beachten.