Bundesmitgliederversammlung 2025: bdia stellt sich strukturell neu für die Zukunft des Ehrenamts auf

Mit wegweisenden Beschlüssen hat die Bundesmitgliederversammlung des bdia am 7. November 2025 in Berlin zentrale Satzungsänderungen beschlossen. Ziel ist es, den Verband strategisch weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen, insbesondere im Hinblick auf zeitgemäße Ehrenamtsarbeit, veränderte Rahmenbedingungen und steigende Anforderungen an Handlungsfähigkeit und Transparenz.

Die Mitgliederversammlung setzte damit ein deutliches Signal: Der bdia versteht Satzung nicht als starres Regelwerk, sondern als aktives Steuerungsinstrument für eine moderne, resilient organisierte Verbandsarbeit.

Satzungsreform mit strategischer Leitlinie

Die beschlossenen Änderungen folgen einer klaren Strategie: mehr Flexibilität, breitere Beteiligung und verlässliche Kontinuität, ohne die ehrenamtlich Engagierten zu überlasten. Der bdia reagiert damit auf strukturelle Herausforderungen, vor denen viele Verbände stehen – von Nachwuchsgewinnung über Arbeitsteilung bis hin zur Sicherung von Wissen und Verantwortung.

Konkret wurden folgende Weichen gestellt:

  • Professionalisierung von Partnerschaften
    Unternehmen sind künftig keine Mitglieder mehr, sondern Förderpartner. Die Zusammenarbeit wird außerhalb der Satzung in flexiblen Vereinbarungen geregelt – ein Schritt, der Transparenz schafft und dem Verband mehr Handlungsspielraum in einem sich wandelnden Marktumfeld gibt.
  • Öffnung von Ämtern für mehr Mitwirkung
    Das Amt des Kassenführers in den Landesverbänden kann künftig von allen bdia Mitgliedern übernommen werden. Damit erweitert der bdia bewusst den Kreis der Engagierten und senkt strukturelle Hürden für ehrenamtliches Engagement.
  • Effizientere Entscheidungsstrukturen
    Durch die Möglichkeit eines erweiterten Präsidiums mit bis zu fünf Vizepräsident*innen wird Verantwortung breiter verteilt und die operative Arbeitsfähigkeit gestärkt. Auch die Option einer kommissarischen Nachbesetzung stellt sicher, dass der Verband handlungsfähig bleibt.
  • Verlässliche, aber begrenzte Amtszeiten
    Klar geregelte Amtszeiten mit einer maximalen Dauer von acht Jahren sorgen für Kontinuität und zugleich für regelmäßige Erneuerung. Diese Logik gilt künftig auch für Landesverbände und den Finanzausschuss. Neu ist zudem die Möglichkeit von Doppelspitzen auf Landesebene.
  • Stärkung der Landesverbände
    Landesvorstände können künftig Beiräte einsetzen und ihre Gremienstruktur flexibler gestalten. Damit reagiert der bdia auf unterschiedliche regionale Bedarfe und Arbeitsweisen.
  • Mehr Agilität in der Verbandsorganisation
    Verkürzte Einladungsfristen zur Bundesmitgliederversammlung schaffen organisatorische Entlastung und erhöhen die Reaktionsfähigkeit des Verbands.

Die Landesverbandsordnung wird entsprechend der neuen Regelungen überarbeitet und angepasst. Die Eintragung der Satzungsänderungen ins Vereinsregister folgt in Kürze. Das vollständige Protokoll erhalten die Mitglieder wie gehabt.