Guter Wohnraum statt „Bau-Turbo“ um jeden Preis: Der bdia unterstützt die Forderungen der BAK und der Partnerverbände
„Vorfahrt für guten Wohnraum – bezahlbar, qualitätsvoll und klimaverträglich statt ‚Bau-Turbo‘ um jeden Preis“ fordern die Bundesarchitektenkammer, Architects for Future, die Deutsche Umwelthilfe sowie der Paritätische Gesamtverband in einem am 27. August 2025 veröffentlichten Forderungspapier im Vorfeld der am 10. September 2025 geplanten öffentlichen Anhörung im Bau-Ausschuss des Bundestages. Darin thematisieren die Unterzeichnenden die geplante Einführung des § 246e BauGB, umgangssprachlich als „Bau-Turbo“ bezeichnet. Das Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, den Wohnungsbau angesichts der tiefgreifenden bundesweiten Wohnungskrise zu beschleunigen. Als Mittel sollen verkürzte Fristen, der Wegfall von Bebauungsplänen und die Verlagerung von Verantwortung auf Behörden und Planende eingesetzt werden. Kritische Stimmen sehen in dem Entwurf eine Aushebelung bewährter Planungsinstrumente und die Schaffung neuer rechtlicher, planerischer, sozialer und ökologischer Zielkonflikte und Risiken, die im Ergebnis weder „ausreichend schnell noch ausreichend bezahlbaren Wohnraum schaffen“.
Der bdia schließt sich den Forderungen der Stellungnahme an und unterstützt die im Forderungspapier genannten Vorschläge zur Nachbesserung, wie beispielsweise die beschränkende Regulation von Neubauten, die Begrenzung der Anwendung des § 246e auf den Innenbereich, die Stärkung von bezahlbarem Mietwohnungsbau und die verbindliche Beteiligung von Fachbehörden und Öffentlichkeit bei großen Wohnbaumaßnahmen. Des Weiteren wird eine zweite Novelle des BauBG gefordert, die auch die Integration der dreidimensionalen Neuen Leipzig-Charta, die gezielte Förderung von Innenentwicklung und der Schaffung eines „Umbaugesetzbuches“ umfassen soll.
„Kein Wohnungsbau um jeden Preis“ betonen die Unterzeichnenden und fordern stattdessen „rechtssichere, strategisch steuernde Instrumente, die sozial gerecht, ökologisch tragfähig und in der Planungspraxis umsetzbar und planerisch durchdacht sind.“ Um zukunftsorientiert zu bauen, dürfen weder gute Gestaltung noch Nachhaltigkeit gegenüber Bezahlbarkeit und Quantität leiden. Vielmehr sehen wir im Zusammenschluss mit den Unterstützenden die Chancen, die ein gesetzlicher Rahmen setzen könnte, der Umbau, Umnutzung und die Anpassung des Gebäudebestandes ermöglicht statt hemmt. Weiterhin sprechen wir uns für eine zeitnahe Novellierung des BauGB aus, mit einem „Fokus auf langfristige, rechtssichere und sozial gerechte Lösungen.“ Die Etablierung dieser Standards ist unabdingbar, wenn wir die Umbauwende effektiv vorantreiben wollen.