Vergaberechtsreform: Mittelstandsfreundliche Vergabe soll erhalten bleiben

Der bdia begrüßt den kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines neuen Vergabebeschleunigungsgesetzes und schließt sich damit der Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer an. Hintergrund des Beschlusses ist, ein einfacheres, flexibleres, schnelleres und digitaleres Vergaberecht zu schaffen, das dem Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik zuträgt. Denn öffentliche Aufträge in Milliardenhöhe sind ein erheblicher Wirtschaftsfaktor und setzen Investitionsanreize für Unternehmen. Der Gesetzesentwurf enthält zentrale Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung.

Insbesondere das Festhalten am allgemeinen Losgrundsatz ist als erfreulich zu bewerten. Durch den Erhalt dieses seit Jahrzehnten bewährten Gebots werden kleinere und mittelständische Planungsbüros weiterhin gestärkt. Für den bdia ist dies ein positives Signal, denn die Mehrheit der Innenarchitekt*innen arbeitet in diesen Bürostrukturen und hat ohnehin schon einen eingeschränkten Zugang zu öffentlichen Aufträgen.

Lose dürfen weiterhin nur aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen gebündelt werden. Besonders große, eilbedürftige Infrastrukturprojekte aus Sondervermögen sind allerdings eine Ausnahme. Im November 2024 war das Fortbestehen dieses Grundsatzes durch den Beschluss des sog. Vergabetransformationspaketes und die Aufweichung der Regelungen dazu in den Zweifel geraten. Der bdia hatte seine Mitglieder dazu aufgerufen, sich an der Petition (#FaireVergabe) der Bundesarchitektenkammer für den Erhalt der mittelstandfreundlichen, losweisen Vergabe am Bau zu beteiligen. Der Kabinettsbeschluss ist damit mehr ein wichtiges Bekenntnis zur Stärkung kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die Vergaberechtsreform ist nach aktuellen Einschätzungen noch für 2025 geplant.