Bauwende besser mit Innenarchitekt*innen!

Frankfurter Erklärung der bdia Bundesmitgliederversammlung 2023
Frankfurt am Main, 18. November 2023

BAUWENDE BESSER MIT INNENARCHITEKT*INNEN!

Wir stehen vor großen Herausforderungen. In den Städten mehrt sich Leerstand. Andererseits beklagen wir einen eklatanten Mangel bezahlbaren Wohnraums. Rasant steigende Baukosten und Zinsen führen aktuell zu einem Rückgang von Investitionen und damit von Neubauprojekten. Einer im Januar 2023 vom Verbändebündnis Soziales Wohnen vorgestellten Studie zufolge besteht derzeit ein Wohnungsdefizit in Höhe von 700.000 Wohnungen.(1) Die Umnutzung von Bestandsimmobilien bietet sich als die beste Lösung an.
Bauen im Bestand ist das Bauen der Zukunft. Eine Abschlussbotschaft des Deutschen Architekt*innentages am 29. September 2023 lautete „Gebäudebestand priorisieren: Die bewusste Einbindung des Baubestandes und die Anwendung kreislaufgerechter Bautechniken erweisen sich als klügere Wahl im Vergleich zu Abriss und Neubau.“(2) Dafür sprechen nicht nur die nachweisbare Reduktion von CO2-Emissionen und die Nutzung der „goldenen Energie“, sondern auch die Verantwortung der Planer*innen für eine zukunftsfähige Umwelt und Gesellschaft.
Die Kernkompetenzen der Innenarchitekt*innen liegen darin, Potentiale von Bestandsimmobilien zu erkennen, zu nutzen und aufzuwerten. Innenarchitekt*innen verfügen über das Fachwissen, funktionale und nachhaltige Lebensräume zu schaffen. Dabei berücksichtigen sie nicht nur die technischen, ökonomischen und ökologischen Aspekte, sondern auch die sozialen, kulturellen und emotionalen Dimensionen des Bauens. So kann durch die Umnutzung von Leerständen, die Modernisierung von Wohnungen, die Revitalisierung von Quartieren und die Integration von neuen Nutzungen in bestehende Strukturen die „Bauwende“ gelingen. Die interdisziplinäre Entwicklung von Lösungen ist der Schlüssel für das Bauen der Zukunft. Innenarchitekt*innen sind daher unverzichtbarer Teil der „Bauwende“.

Einschränkungen und Hemmnisse abbauen!

Innenarchitekt*innen sind eingetragene Mitglieder der Architektenkammern. Dennoch sind sie immer wieder mit Einschränkungen in der Ausführung ihres Berufes und bürokratischen Hemmnissen bei Bauprojekten konfrontiert. Der bdia fordert:

1. Eine praxisgerechte Novellierung der Musterbauordnung und die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen.
2. Die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung beim Bauen im Bestand, inkl. Erweiterungsbauten, im Zuge des „Digitalen Bauantrags“ und einhergehender Harmonisierung des Verwaltungshandelns der Baubehörden.
Innenarchitekt*innen müssen bundesweit gemäß ihrer Qualifikation uneingeschränkt bauvorlageberechtigt ihren Beruf ausüben können. Dies klärt die Rechtslage für Innenarchitekt*innen, insbesondere bei öffentlichen Vergabeverfahren, und stärkt das gesellschaftliche Bewusstsein für den Umfang ihrer Berufsaufgaben.

(1) Pestel-Institut gGmbH/Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V., „Bauen und Wohnen in der Krise“ (Januar 2023)
(2) Bundesarchitektenkammer, https://dat.bak.de/dat23/dokumentation/abschlussbotschaften/ (Abruf am 31.10.2023)