Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur HOAI

Der Europäischen Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 4.Juli 2019 festgelegt, daß die Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI nicht mit europäischen Recht vereinbar sind. Wichtig ist jedoch, daß die HOAI ansonsten aber insgesamt betrachtet europarechtskonform ist. Bezüglich der Mindest- und Höchstsätze muss insofern eine Novellierung der HOAI stattfinden, die federführend dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie obliegt. Dabei werden unter Anderem auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, sowie die Bundesverbände und die berufständischen Kammern konsultiert werden.

Bis in Krafttreten dieser Novellierung müssen in der Übergangszeit bereits Anpassungen in den Vetrtagsmustern für freiberuflich Tätige vorgenommen werden.

Wie genau diese auszusehen haben, entnehmen Sie bitte dem Erlass des BMI vom 5. August 2019, welches Sie hier downloaden können.

Außerdem finden Sie hier die  Vertragsmuster (Gebäude und Innenräume) sowie die Hinweise dazu.