Die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer definieren die Berufsaufgaben von Innenarchitekt*innen im Grundsatz wie folgt:

Berufsaufgaben der Innenarchitekt*innen sind insbesondere die

  • gestaltende
  • technische
  • wirtschaftliche
  • ökologische und
  • soziale Planung

von Innenräumen und den damit verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden.

Innenarchitektur umfasst den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Neubauten sowie den Umbau, den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Gebäuden im Bestand, sowie die räumliche Erweiterung und Ergänzung vorhandener Objekte, Umnutzungen auch mit Nutzungsänderungen, Modernisierungen, Sanierungen, Entkernungen und Revitalisierungen.
Ihre fachliche Qualifikation und Sensibilität für das Planen und Gestalten im Neubau und Bestand, ihre Ausbildung und Erfahrung befähigen die Innenarchitekt*innen, mit umfangreichen und diffizilen Ausbaumaßnahmen das direkte Umfeld der Menschen entsprechend deren Bedürfnissen und Ansprüchen zu planen und begleitend umzusetzen. Dies schließt je nach Bedarf auch Fassadenänderungen, Eingriffe in die tragende Substanz eines Gebäudes oder die Erweiterung bestehender Raumstrukturen mit ein.
Als Voraussetzung dafür besitzen Innenarchitekt*innen die in den Landesbaugesetzen geregelte Bauvorlageberechtigung.

Innenarchitekt*innen sind Fachleute

  • für das Innere von bestehenden oder neu zu planenden Gebäuden,
  • für die mit der Planung von Innenräumen in Zusammenhang stehenden baulichen Änderungen von Gebäuden,
  • für die innere Funktion, Konstruktion, Ästhetik und Atmosphäre von Objekten,
  • für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen.

Innenarchitekt*innen sind Diplom-Ingenieure, Diplom-Designer, Bachelor und Master mit einem abgeschlossenen Studium an einer Hochschule, mit mindestens zweijähriger Berufspraxiszeit und haben die von den Länderkammern vorgeschriebenen Fortbildungen zur Eintragung absolviert.
Die „Berufsbezeichnung Innenarchitekt“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt, sie darf nur führen, wer Mitglied in der Architektenkammer und in die Architektenliste seines Bundeslandes eingetragen ist.
Innenarchitekt*innen arbeiten wie der Gebäude planende Architekt nach den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik auf der gesetzlichen Grundlage der HOAI.
Für ihren Aufgabenbereich sind sie Treuhänder*innen des Auftraggebenden, Hauptverantwortliche bei der Baumaßnahme, Koordinator*innen im Prozess einer “integrativen Planung”.
Sie stimmen alle bei der Baumaßnahme beteiligten Fachdisziplinen, wie Statik, Gebäudetechnik, Brandschutz und Bauphysik untereinander sowie mit ihrer Planungs- und Gestaltungskonzeption ab.

Damit verbunden sind

  • die Beratung und Betreuung des Auftraggebenden in den mit der Planung und Ausführung des Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen,
  • die koordinierende Lenkung und Leitung der Planung und Ausführung,
  • die Rationalisierung von Planung und Ausführung sowie
  • die Erstellung der Bauvorlagen

Die Innenarchitektin/Der Innenarchitekt ist damit der Sachwalter für

  • kontrollierte Qualität im und am Gebäude,
  • technische und konstruktive Perfektion,
  • Schadensfreiheit,
  • Wirtschaftlichkeit,
  • Kosten- und Terminsicherheit.

Die planerischen Tätigkeitsbereiche sind sehr vielseitig und anspruchsvoll.
Innenarchitekt*innen befassen sich mit:

  • Ausstellungsbauten
    (z.B. Kommunikation im Raum: Messestände, Ausstellungsgestaltungen für Firmen und Museen)
  • Betreuungs-, Pflegebauten und Bauten für das Gesundheitswesen
    (z.B. barrierefreiem und altersgerechtem Bauen für Senioren, Menschen mit Behinderungen und Kinder, Empfangs- und Aufenthaltsbereiche, Patientenzimmer in Heimen, Tagesstätten und Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha-/Therapiezentren)
  • Design
    (z.B. individuellen Möblierungen, Möbel und Einbauten, Produktdesign, Leuchtendesign und Lichtplanungen)
  • Freizeit- und Erholungsbauten
    (z.B. Kureinrichtungen, Freizeitparkbauten, Sportstätten, Schwimmbäder, Saunen und Wellnessbereiche)
  • Handelsbauten
    (z.B. individueller Ladenbau, Shopdesign, Fachgeschäfte und Sonderbereiche in Einkaufsmalls)
  • Hotel- und Gastronomiebauten
    (z. B. Empfangs- und Erschließungsbereiche, Gastronomien, Küchen und Zimmer von Hotels, Spa-Bereiche, Restaurants und Bars, Casinos)
  • Kulturbauten
    (z.B. Versammlungsstätten, Empfangs- und Erschließungsbereiche, Theater, Kino- und Konzertsäle, Bühnenbilder, Andachts- und Kirchenräume)
  • Sakralbauten
    (z.B. Aussegnungsstätten)
  • Schulungs- und Forschungsbauten
    (z.B. Foyers, Erschließungsbereiche, Klassenzimmer, Bibliotheken, Mensen und Küchen von Schulen, Akademien, Instituten, Hochschulen und Laboren)
  • Verwaltungsbauten und Verkehrsbauten
    (z.B. Eingangs- und Empfangsbereiche, Büros, Arbeitsplatzgestaltungen, Konferenz- und Schulungsräume, Betriebsgastronomien von Büro-, Verwaltungsgebäuden und Banken)
  • Verkehr
    (z.B. Innenraumgestaltung von Kreuzfahrtschiffen und Yachten, Flugzeugen, Bahnwagons und Wohnwagen, Bereiche in Verkehrsbauten wie Bahnhöfen, Flughafengebäuden)
  • Wohnungsbau
    (z.B. Umbau und Modernisierungen von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten, individuellen Küchen, Bäder- und Möblierungsplanungen, Wohn- Schlaf- und Wellnessbereiche)

Weitere Dienstleistungen erweitern und ergänzen oft die planerische Tätigkeit der Innenarchitekt*innen:

  • Beratende Tätigkeiten (u.a. Wohn- und Arbeitsplatzberatung, Wettbewerbsberatung, Projektsteuerung, Ökologische und Baubiologische Beratung, Feng Shui Beratung, Geomantie)
  • Denkmalpflege (u.a. Bestandserfassungen, Nutzungskonzeptionen unter denkmalpflegerischen Aspekten)
  • Fachplanungstätigkeiten (u.a. Licht- und Akustikplanung)
  • Barrierefreies Planen
  • FM (Facility Management)
  • Gebäudemanagement während der Nutzungsphase eines Gebäudes
  • Kommunikationstätigkeiten (u.a. journalistische Tätigkeit, Seminar- und Vortragstätigkeiten)
  • Machbarkeitsstudien vor Beginn der Planungsphase
  • Sachverständigentätigkeit, staatliche anerkannte Sachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)
  • Visualisierungen (u.a. Modellbau, 3D-Animationen, Fotografie)
  • Forschungs- und Lehrtätigkeiten

Die Gesamtzahl eingetragener Innenarchitekt*innen stellt die Bundesarchitektenkammer in ihrer jährlich veröffentlichten Statistik vor.

Sabine Krumrey | brandherm+krumey interior architecture | Belebend neu, Hamburg © Fotos: Joachim Grothus

Sabine Keggenhoff | Keggenhoff|Partner | Haus das trägt, Hamm-Herringen © Fotos: Constantin Meyer

Jens Wendland | raumkontor | Kreative Unruhe, München © Fotos: Andreas Hoernisch