Bundeskammerstatistik
Die Bundeskammerstatistik der Bundesarchitektenkammer (BAK) wird jährlich auf Basis der Angaben der Architektenkammern der Länder über die Anzahl der in den jeweiligen Kammerlisten eingetragenen Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen nach Tätigkeitsarten zum Stichtag 1. Januar des Jahres erhoben.
Arbeitsmarkt Innenarchitektur
In Deutschland erhalten nach wie vor – im europäischen Vergleich überdurchschnittlich – viele angehende Architekt*innen und Innenarchitekt*innen ihren Hochschulabschluss. Der Arbeitsmarkt kann als gesättigt bezeichnet werden – die Architekt*innendichte ist in keinem europäischen Nachbarland so hoch wie in Deutschland. Für Innenarchitekt*innen bedeutet dies, dass Spezialisierung und Profilschärfung immer entscheidender werden, sowohl in Kooperation mit Planerkolleg*innen als auch in Abgrenzung zu anderen Fachdisziplinen.
Informationen zu Gehältern
„Zahle ich marktgerechte Gehälter? Was zahlt die Konkurrenz? Oder: Verdiene ich genug?“
Grundsätzlich gilt für angestellte Mitarbeiter*innen in Architektur-/Ingenieur- und Planungsbüros keine Tarifpflicht. Bei der Vereinbarung von Gehältern ist immer der Zusammenhang mit der konkreten Arbeitsleistung herzustellen. Eine Vergütung, die den Wert der Arbeitsleistung in erheblichem Umfang unterschreitet ist gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig.
Als Orientierungsgrundlage für Gehalts- und Vertragsfragen kann neben den Informationen zu den Tarifverträgen des Statistischen Bundesamtes die vom Arbeitgeberverband Deutscher Architekten und Ingenieure veröffentlichte unverbindliche Gehaltstarifempfehlung oder die Gehaltsumfragen der Architektenkammern der Länder herangezogen werden.
» Informationen zum Gehalt der Bundesarchitektenkammer
Folgende grundsätzliche Gehälter-Trends lassen sich beobachten:
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Innen-/Architekturbüros zahlen im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft oder dem öffentlichen Dienst geringere Gehälter und gewähren weniger Zusatzleistungen.
- In größeren Innen-/Architekturbüros liegen die Durchschnittsgehälter rund ein Drittel höher als in kleineren Innen-/Architekturbüros.
- Die Gehälter steigen mit der Dauer der Berufserfahrung.
- Die Gehälter bei selbstständigem Ausführen von Tätigkeiten / leitender Funktion liegen rund ein Drittel höher als bei selbstständigen Tätigkeiten nach Anleitung.
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Frauen verdienen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen immer noch signifikant schlechter.
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Bei rund 80 Prozent der Gehälter erfolgt eine regelmäßige oder unregelmäßige Anpassung.
Information zu Existenzgründung – schrittweise in die Selbständigkeit
Du möchtest dich selbständig machen? Der bdia unterstützt seine Mitglieder mit Stellungnahmen für Existenzgründeranträge. Eine ausführliche Übersicht des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt umfangreiche Informationen zur Verfügung, um die Herausforderungen des unternehmerischen Alltags zu bewältigen.
» Existenzgründungportal des BMWE
» Praxistipps für Kreative & Kulturschaffende – Architekturmarkt
Bei Fragen zu einer Stellungnahme gerne per E-Mail an:
Mandy Heinrichson
bdia Bundesgeschäftsführerin
heinrichson(at)bdia.de
Normen Portal
Um den Zugang zu Normen und die Teilnahme an der Normungsarbeit zu erleichtern, werden vom DIN bzw. Beuth-Verlag die Inhaltsverzeichnisse und Kurzbeschreibungen von Normen ebenso wie aktuelle Norm-Entwürfe online zur Verfügung gestellt. Das Normenportal www.normenportal-architektur.de wurde 2010 in Zusammenarbeit mit den Länderarchitektenkammern als Service für Kammermitglieder konzipiert.
