Für die Tätigkeit als Innenarchitektin oder Innenarchitekt ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium nötig. Im Folgenden haben wir für Sie Hochschulen in Deutschland gelistet, die Bachelor- und Masterabschlüsse für den Studiengang Innenarchitektur anbieten. Die Zulassung erfolgt in der Regel über einen Numerus clausus oder/und eine Eignungsprüfung. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen und Qualifikationen sind zum Teil sehr unterschiedlich. Nach dem Studium muss die Berufseinsteigerin oder der Berufseinsteiger zumeist eine mindestens zweijährige Berufspraxisphase absolvieren und begleitend an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, bevor sie oder er sich als „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ in die Liste einer Kammer eintragen kann.

Der Beruf “Innenarchitekt” oder “Innenarchitektin” ist durch die Landesarchitektengesetze geschützt und die Berufsbezeichnung “Innenarchitektin” oder “Innenarchitekt” darf nur nach der Eintragung in die Liste einer Architektenkammer geführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Zusätzlichen finden Sie in der Liste Verlinkungen zu den Eintragungsvoraussetzungen der 16 Architektenkammern der Länder, die z.T. unterschiedlich sind. Bitte beachten Sie dazu immer das entsprechende Bundesland Ihres Wohnortes.

Die ungleichen Eintragungsvoraussetzungen fordern Studieninteressierte dazu auf, sich bereits vor Antritt ihres Studiums und besonders vor der Wahl des Masterstudiengangs ausführlich mit dieser Thematik zu beschäftigen, um die spätere Eintragungsfähigkeit als “Innenarchitekt” oder “Innenarchitektin” in die Innenarchitekt*innen-Liste einer Architektenkammer zu gewährleisten.


Hochschulen & Eintragungsvoraussetzungen

Baden-Württemberg

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Baden-Württemberg

Hochschulen in Baden-Württemberg, die entsprechende Studiengänge anbieten:

»  Hochschule für Technik, Stuttgart

Bayern

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Bayerische Architektenkammer

Hochschulen in Bayern, die entsprechende Studiengänge anbieten:

»  Hochschule Coburg
»  Akademie der Bildenden Künste, München
»  Hochschule Rosenheim

Berlin

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Berlin

Hochschulen in Berlin, die entsprechende Studiengänge anbieten:

» berlin international

Brandenburg

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Brandenburgische Architektenkammer

Bremen

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Hamburg

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Hamburgische Architektenkammer

Hessen

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Hochschulen in Hessen, die entsprechende Studiengänge anbieten:

»  Hochschule Darmstadt
»  Hochschule RheinMain, Wiesbaden

Mecklenburg-Vorpommern

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, die entsprechende Studiengänge anbieten:

»  Hochschule Wismar

Niedersachsen

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Niedersachsen

Hochschulen in Niedersachsen, die entsprechende Studiengänge anbieten:

»  HAWK Hildesheim, Holzminden, Göttingen
»  Hochschule Hannover

Nordrhein-Westfalen

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, die entsprechende Studiengänge anbieten:

»  Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Detmold
»  Hochschule Düsseldorf | Peter Behrens School Of Arts

Rheinland-Pfalz

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Hochschulen in Rheinland-Pfalz, die entsprechende Studiengänge anbieten:

»  Hochschule Kaiserslautern
»  Hochschule Mainz
»  Hochschule Trier

Saarland

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer des Saarlandes

Sachsen

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Sachsen

Sachsen-Anhalt

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Hochschulen in Sachsen-Anhalt, die entsprechende Studiengänge anbieten:

»  Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Schleswig-Holstein

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Thüringen

» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Thüringen


ASAP

Der bdia ist Mitglied im ASAP e.V. (Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung). Der ASAP ist ein Verbund von Organisationen aus Beruf und Hochschule und verfolgt das Ziel, die Qualitätssicherung in Lehre und Studium an Hochschulen zu fördern. Er ist in Form von vier Fachausschüssen (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadt- und Raumplanung) organisiert. Jeder Fachausschuss entwickelt und verabschiedet qualitative Kriterien zur Akkreditierung von Studiengängen, die final vom ASAP-Vorstand beschlossen werden. Die Akkreditierungsverfahren werden in Zusammenarbeit mit den Akkreditierungsagenturen (ACQUIN, ASIIN, AQAS und ZEVA) entwickelt. Außerdem benennt und vermittelt der ASAP Gutachter*innen.
In den “Fachlichen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen der Innenarchitektur” (https://bdia.de/ausbildung-fachliche-kriterien-innenarchitektur/) sind grundlegende Anforderungen und Inhalte festgelegt, anhand derer die Studiengänge Innenarchitektur regelmäßig akkreditiert werden. Der bdia war an der aktualisierten Version maßgeblich beteiligt. Herausgeber ist der ASAP e.V.


Praktikumsbörse

» siehe bdia Jobbörse