Für die Tätigkeit als Innenarchitektin oder Innenarchitekt ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium nötig. Im Folgenden haben wir für Sie Hochschulen in Deutschland gelistet, die Bachelor- und Masterabschlüsse für den Studiengang Innenarchitektur anbieten. Die Zulassung erfolgt in der Regel über einen Numerus clausus oder/und eine Eignungsprüfung. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen und Qualifikationen sind zum Teil sehr unterschiedlich. Nach dem Studium muss die Berufseinsteigerin oder der Berufseinsteiger zumeist eine mindestens zweijährige Berufspraxisphase absolvieren und begleitend an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, bevor sie oder er sich als „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ in die Liste einer Kammer eintragen kann.
Der Beruf “Innenarchitekt” oder “Innenarchitektin” ist durch die Landesarchitektengesetze geschützt und die Berufsbezeichnung “Innenarchitektin” oder “Innenarchitekt” darf nur nach der Eintragung in die Liste einer Architektenkammer geführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Zusätzlichen finden Sie in der Liste Verlinkungen zu den Eintragungsvoraussetzungen der 16 Architektenkammern der Länder, die z.T. unterschiedlich sind. Bitte beachten Sie dazu immer das entsprechende Bundesland Ihres Wohnortes.
Die ungleichen Eintragungsvoraussetzungen fordern Studieninteressierte dazu auf, sich bereits vor Antritt ihres Studiums und besonders vor der Wahl des Masterstudiengangs ausführlich mit dieser Thematik zu beschäftigen, um die spätere Eintragungsfähigkeit als “Innenarchitekt” oder “Innenarchitektin” in die Innenarchitekt*innen-Liste einer Architektenkammer zu gewährleisten.
Hochschulen & Eintragungsvoraussetzungen
Baden-Württemberg
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Baden-Württemberg
Hochschulen in Baden-Württemberg, die entsprechende Studiengänge anbieten:
» Hochschule für Technik, Stuttgart
Bayern
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Bayerische Architektenkammer
Hochschulen in Bayern, die entsprechende Studiengänge anbieten:
» Coburg University of Applied Sciences and Arts
» Akademie der Bildenden Künste, München
» Technische Hochschule Rosenheim
Berlin
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Berlin
Hochschulen in Berlin, die entsprechende Studiengänge anbieten:
» Berlin International University of Applied Sciences
Brandenburg
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Brandenburgische Architektenkammer
Bremen
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
Hamburg
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Hamburgische Architektenkammer
Hessen
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Hochschulen in Hessen, die entsprechende Studiengänge anbieten:
» Hochschule Darmstadt
» Hochschule RheinMain, Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, die entsprechende Studiengänge anbieten:
Niedersachsen
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Niedersachsen
Hochschulen in Niedersachsen, die entsprechende Studiengänge anbieten:
» HAWK Hildesheim, Holzminden, Göttingen
» Hochschule Hannover
Nordrhein-Westfalen
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, die entsprechende Studiengänge anbieten:
» Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Detmold
» Hochschule Düsseldorf | Peter Behrens School Of Arts
Rheinland-Pfalz
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hochschulen in Rheinland-Pfalz, die entsprechende Studiengänge anbieten:
» Hochschule Kaiserslautern
» Hochschule Mainz
» Hochschule Trier
Saarland
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer des Saarlandes
Sachsen
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Sachsen
Sachsen-Anhalt
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Hochschulen in Sachsen-Anhalt, die entsprechende Studiengänge anbieten:
» Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Schleswig-Holstein
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Thüringen
» Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Thüringen
ASAP
Der bdia ist Mitglied im ASAP e.V. (Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung). Der ASAP ist ein Verbund von Organisationen aus Beruf und Hochschule und verfolgt das Ziel, die Qualitätssicherung in Lehre und Studium an Hochschulen zu fördern. Er ist in Form von vier Fachausschüssen (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadt- und Raumplanung) organisiert. Jeder Fachausschuss entwickelt und verabschiedet qualitative Kriterien zur Akkreditierung von Studiengängen, die final vom ASAP-Vorstand beschlossen werden. Die Akkreditierungsverfahren werden in Zusammenarbeit mit den Akkreditierungsagenturen (ACQUIN, ASIIN, AQAS und ZEVA) entwickelt. Außerdem benennt und vermittelt der ASAP Gutachter*innen.
In den “Fachlichen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen der Innenarchitektur” (https://bdia.de/ausbildung-fachliche-kriterien-innenarchitektur/) sind grundlegende Anforderungen und Inhalte festgelegt, anhand derer die Studiengänge Innenarchitektur regelmäßig akkreditiert werden. Der bdia war an der aktualisierten Version maßgeblich beteiligt. Herausgeber ist der ASAP e.V.