Mehr Vergabeverfahren mit Innenarchitekt*innen!

AIT (03/2023): “Wettbewerbe als Chance für Innenarchitekt*innen” in Zusammenarbeit mit Wettbewerbsberater AKNW Thomas Geppert.

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Innenarchitekt*innen sind bei öffentlichen Vergabeverfahren angemessen zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der bdia – bund deutscher innenarchitektinnen und innnenarchitekten anlässlich der Vergaberechtsreform in Auftrag gegeben hat. Autor ist der renommierte Berliner Vergaberechtler Thomas Maibaum.

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2013 trat die novellierte Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in Kraft. Sie bringt Verbesserungen für Teilnehmer*innen und Auslober und macht den Architektenwettbewerb noch attraktiver. Die neue RPW 2013 hebt deutlich die Priorität des offenen Wettbewerbs hervor, der laut Richtlinie „die größtmögliche Lösungsvielfalt für eine Planungsaufgabe“ bietet.

Die vollständige Richtlinie ist » hier online abrufbar.


Zu unterscheiden sind Realisierungs-, Ideen- und Preis-Wettbewerbe.

Beim Realisierungswettbewerb dient der Wettbewerb der Lösungsfindung für ein zu realisierendes Projekt.

Beim Ideenwettberb werden vielfältige Ideen gesucht. Der Auslober plant keine konkrete Realisierung.

Bei Preiswettbewerben werden Auszeichnungen vergeben. Hier werden keine Entwürfe für eine formulierte Wettbewerbsaufgabe gesucht wie beim Realisierungs- oder Ideenwettbewerb. Eingereicht werden realisierte Projekte zu einer vom Auslober vorgegebenen Thematik. Diese Form der Wettbewerbe dient der Öffentlichkeitsarbeit – für das Thema, für den Auslober und für die Ausgezeichneten.

Der bdia unterstützt Auslober bei der Planung von Wettbewerben für Innenarchitekt*innen oder Studierende der Innenarchitektur.


Online-Portale zur Recherche von Wettbewerben: