Der bdia

Der bund deutscher innenarchitekten bdia fördert und festigt seit über 60 Jahren den Berufsstand und die Berufsausübung der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in Deutschland. Dabei setzt er sich als Berufsvertretung seiner Mitglieder für deren Belange in der Öffentlichkeit und gegenüber Wirtschaft und Politik ein. Der bdia ist der größte Innenarchitektenverband in Europa, eine Plattform für Veranstaltungen, Fachinformationen und Erfahrungsaustausch und bietet seinen Mitgliedern vielfältige Serviceleistungen an.


Wer ist Mitglied im bdia?

Die Mitgliedschaft im bund deutscher innenarchitekten bdia ist freiwillig. Zu den Mitgliedern zählen selbstständige und angestellte Innenarchitekten. Daneben ist die Mitgliedschaft für Studenten des Studiengangs Innenarchitektur und für Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Innenarchitektur, die nicht in der Architektenkammer als Innenarchitekten eingetragen sind, möglich. Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, Mitglied im bdia Förderkreis zu werden.

Zukunft sichern – Perspektiven schaffen – Den Berufsstand stärken

Zu den Zielen und Aufgaben des bdia gehören:

  • Das Ansehen des Berufsstandes zu heben und zu sichern.
  • Die Qualität des Planens und Bauens der Innenarchitektur in der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu fördern.
  • Einfluss auf die Öffentlichkeit und die politische Willensbildung zu nehmen.
  • Das Zusammenwirken aller am Planungsprozess Beteiligten insbesondere der drei Fachrichtungen der Architektur zu fördern.
  • Insbesondere über die Landesverbände auf die Arbeit der Länder- und Architektenkammer einzuwirken und Initiativen einzuflechten.
  • Die objektive Ermittlung der besten Lösung im freien geistigen Wettbewerb zu unterstützen.
  • Die Diskussion und die Entwicklung im Berufsstand der Innenarchitektur zu unterstützen, vor allem in Richtung Aus- und Fortbildung.

Der bdia bund deutscher innenarchitekten ist der einzige Berufsverband in Deutschland, der sich ausschließlich für die Belange der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten stark macht. Seit über 60 Jahren bündelt der bdia gemeinsam mit berufspolitischen Partnern Aktivitäten und Themen auf Bundes- und Landesebene.

Die aktuelle bdia Satzung als PDF Datei finden Sie hier  » bdia Satzung 2013


Wichtiger Hinweis für unsere Mitglieder:

Ihre Adresse ist im letzten Handbuch nicht veröffentlicht worden?
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Dann senden Sie uns bitte folgende » Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft ausgefüllt zutück –  bitte per Post oder per Fax einreichen.

Diejnigen, die bereits im letzten Jahr veröffentlicht waren, brauchen diese Einwilligungserklärung nicht mehr erneut einzureichen.