bdia erklärt!

In unserem Social Media Format ‘bdia erklärt’ möchten wir über unsere Arbeit, unseren Beruf und noch vieles mehr aufklären. In diesem Beitrag haben wir einige Fragen und Antworten gesammelt – folgt uns auf den sozialen Medien um kein Posting mehr zu verpassen!

Was ist der bdia?
Der Bund der deutschen Innenarchitekten setzt sich als Berufsvertretung seiner Mitglieder für deren Belange in der Öffentlichkeit und gegenüber Wirtschaft und Politik ein. Als Berufsverbund für Innenarchitekt*innen vertritt er die Interessen von Studierenden, Absolvent*innen, Angestellten, Freischaffenden und Selbstständigen. Wir und unsere Mitglieder engagieren uns in der Architektenkammer, in den Hochschulen, in der Politik und im Beruf. Dabei setzen wir uns für folgende Themen ein: das Ansehen des Berufsstandes, die Qualität des Planens und Bauens, Nachhaltigkeit in der Baubranche, Gleichberechtigung und vieles mehr.

Was ist eine bdia Landesmitgliederversammlung (kurz LMV)?
Bei der Landesmitgliederversammlung sind alle Mitglieder unseres Landesverbandes NRW eingeladen. Wir treffen uns nicht nur zum kollegialen Austausch, sondern auch um in regelmäßigen Abständen unseren Vorstand zu wählen und andere Themen in großer Runde abzustimmen. Durch unsere Satzung sind wir verpflichtet die Meinungen und Stimmen unserer Mitglieder bei gewissen Entscheidungen einzuholen. Auch der finanzielle Haushalt
(also alle Einnahmen und Ausgaben) wird transparent besprochen.
Eingeladen werden alle Mitglieder, aber auch Interessierte zB Studierende sind herzlich willkommen. Abonniert am besten unseren Newsletter, dann werdet ihr immer rechtzeitig über diese Termine informiert.

Was ist das bdia Handbuch?
Der bdia veröffentlicht jährlich das Handbuch Innenarchitektur und gibt den Mitgliedern eine Plattform, ihre Projekte zu präsentieren. Eine Fachjury bewertet die eingereichten Projekte.
25 hervorragende Projekte werden jedes Jahr im Handbuch mit Fotos, Skizzen und Plänen ausführlich vorgestellt und von Fachbeiträgen ergänzt. Das Buch zeigt die Qualität und das herausragende Gestaltungsniveau der Innenarchitektur und bildet alle Planungsbereiche ab.
Jedes Mitglied bekommt bei Veröffentlichung eine Ausgabe kostenlos zugeschickt. Zudem ist das Handbuch über den Callwey Verlag zu erwerben.

Was ist ‘bdia ausgezeichnet!’ und ‘bdia anerkannt!’?
Der vom bund deutscher innenarchitekten initiierte Preis bdia ausgezeichnet! Und anerkannt! prämiert herausragende Abschlussarbeiten der Hochschulen aus dem Fachbereich Innenarchitektur. Eine Jury, bestehend aus Innenarchitekt*innen des bdia und vormals ausgezeichneter Absolvent*innen, wählt nach verschiedenen Kriterien bei einem Rundgang die herausragenden Arbeiten aus und übergibt den Preis bei der Zeugnisverleihung. Die prämierten Bachelor und Masterarbeiten werden in der Fachzeitschrift AIT und auf den bdia Website und Medien veröffentlicht.

Wer ist im bdia NRW tätig?
Der bdia wird auf Bundesebene durch das Präsidium geleitet und repräsentiert. Die Mitglieder jedes Bundeslandes wählen zusätzlich jeweils ihre Vertreter*innen auf Länderebene. In NRW ist Jutta Hillen unsere Vorsitzende, Martin Müller und Johanna Rybak sind als Vertreter*innen tätig. Karin Michels ist Kassenführerin und Charleen Grigo und Kristina Herrmann sind Beirätinnen. Zusätzlich zu diesen Positionen sind noch viele andere Mitglieder ehrenamtlich tätig und engagieren sich im bdia. Die Aufgabe des Vorstandes NRW ist es seine Mitglieder im Bundesland zu repräsentieren und zu vertreten. Dazu gehört auch die Organisation von Versammlungen, Seminaren, Messebesuchen, die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Öffentlichkeitsarbeit.

Was bedeutet der Titel ‘Juniorinnenarchitekt*in‘?

Einige Architektenkammern bieten Modelle für Absolvent*innen an, die als Junior-Mitglieder der Kammer beitreten können. Diese Mitgliedschaft beinhaltet Privilegien und Pflichten, darunter Zugang zu Serviceleistungen wie Beratungsangeboten zu Recht, Technik und Existenzgründung sowie umfassende Unterstützung auf dem Weg zur Voll-Mitgliedschaft. Die Kammer agiert als Interessensvertretung in Politik, Wirtschaft und Verwaltung und ermöglicht den Junior-Mitgliedern berufspolitische Mitgestaltung in Gremien sowie ein Wahlrecht. Zudem können erste Schritte in der Altersvorsorge über berufsständische Versorgungswerke unternommen werden. In einigen Bundesländern ist es erlaubt, einen speziellen Titel zu nutzen, bis man als Voll-Mitglied die Berufsbezeichnung Innenarchitektin führen darf. In NRW darf man den Titel ‘Junior-Innenarchitekt*in’ tragen. Der Fokus liegt auf Networking, von dem besonders Berufsanfänger*innen profitieren können, und manche Kammern bieten Vergünstigungen bei Fortbildungen, Seminaren und dem Bezug des Deutschen Architektenblatts (DAB). Als Gegenleistung sind die Junior-Mitglieder verpflichtet, die allgemeinen Berufspflichten der Kammermitglieder zu erfüllen.

Du hast noch weitere Fragen? Schreib uns gerne unter unseren Beiträgen auf den sozialen Medien oder an: Stellvertretung.nrw@bdia.de