Wettbewerbe für Innenarchitekt:innen

Wettbewerbe gehören seit langem für Architekturbüros zum Alltag. Ich fragte mich, ob wir Innenarchitekt:innen Planungswettbewerbe ebenfalls zur Auftragsgenerierung nutzen können und konnte hierüber mit Jochen Usinger, Geschäftsführer bei UKW Innenarchitekten, und Thomas Geppert, benannter Vertreter der Fachrichtung “Innenarchitekten” der AKNW, sprechen.

Sie definierten erst einmal den Begriff „Planungswettbewerb“. Planungswettbewerbe sind Verfahren in denen konkurrierende Lösungsansätze und Entwürfe gegenübergestellt werden und von einer kompetenten, aus Auftraggebervertretern und Fachleuten besetzten Jury beurteilt werden.

Grundsätzlich gelten bei jedem Planungswettbewerb die gleichen Bedingungen für alle Teilnehmer:innen, ein der Aufgabe angemessenes Preisgeld, Anonymität des Verfahrens, ein fachlich qualifiziert besetztes Preisgericht, und einer der Preisträger:innen erhält ein Auftragsversprechen, in der Regel bis mindestens zur Leistungsphase 5 gilt (RPW 2013).

Aus Sicht der Teilnehmer:innen bieten diese Vergabverfahren etliche Vorteile. Hierdurch können neue Aufträge gewonnen werden, die in anderen Marktsegmenten angesiedelt sind, als man bisher gearbeitet hat und für die man sonst aufgrund fehlender Referenzen oder persönlicher Kontakte nicht ausgewählt worden wäre. Das hohe Öffentlichkeitspotential eines Wettbewerbs ist gutes Marketing und kann gegebenenfalls zu weiteren Aufträgen führen, außerdem dokumentiert man die Qualität der eigenen Planungsleistungen.

Für den Auslober lohnt sich ein Wettbewerbsverfahren ebenfalls. So wird durch das fachkompetente Preisgericht mit Sicherheit die beste planerische, wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung gefunden und der Wettbewerb als Teil eines Vergabeverfahrens bietet eine rechtssichere Auswahl des Planers. Des Weiteren profitiert der Auslober von der hohen öffentlichen Aufmerksamkeit.

Sollte man sich dazu entscheiden, an einem Planungswettbewerb teilzunehmen, sind drei Schritte zu beachten. Zunächst sucht man nach Verfahren, liest die Aufgabe und prüft dann die eigene Leistungsfähigkeit, an der Aufgabe teilzunehmen. Je nach Wettbewerbsaufgabe werden folgende Leistungen gefordert: Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Details, Erläuterungsbericht, Material und Konstruktionsangaben, eventuell Modell und eine Materialcollage, siehe hierzu § 7 (RPW 2013).

Kann man einige Leistungen selbst nicht erfüllen, ist es ratsam, sich mit anderen Fachrichtungen für ein besseres Wettbewerbsergebnis zusammen zu tun. Dies können Jochen Usinger und Thomas Geppert nur empfehlen, das Zusammenschließen zur Bearbeitung bereichere das Ergebnis durch die unterschiedlichen Erfahrungswerte, die jeder mit sich bringe. Schließlich beschere meist nicht die erste Teilnahme einen Erfolg, sondern die stete Zusammenarbeit im Team.

Bei erfolgreicher Teilnahme winkt ein Preisgeld, welches dem anteiligen einfachen Planungshonorar, auf Basis der Leistungsphase 2 der HOAI, entspricht und der Auftrag.

Grundlage für die Teilnahme an geregelten Planungswettbewerben sollte die RPW 2013 sein, die durch den Registrierungsvermerk bei der zuständigen Architektenkammer bestätigt wird. Die RPW 2013 berücksichtigt sechs Grundsätze für Planungswettbewerbe:

  • Gleichbehandlung aller Teilnehmer im Wettbewerb, 
auch im Bewerbungsverfahren
  • klare und eindeutige Aufgabenstellung
  • angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • kompetentes Preisgericht
  • Anonymität der Wettbewerbsbeiträge
  • Auftragsversprechen bis mind. LPH 5 (Ausführungsplanung)

Wettbewerbe werden bundes- oder europaweit ausgelobt, sodass man auch überregional Aufmerksamkeit erreichen kann.

Als Grundsatz zur Teilnahme gilt immer die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer. Innenarchitekt:innen mit voller Bauvorlageberechtigung, erworben durch die ergänzende Hochschulprüfung, sind ebenfalls berechtigt, an hochbaulichen Planungswettbewerben teilzunehmen, auch wenn nur „Architekt:innen“ in der Auslobung genannt werden. Sollte es sich bei der Aufgabe um einen Bestandsbau handeln und nur „Architekt:innen“ benannt werden, sollte die Auslober:in auf diesen Punkt hingewiesen und das Verfahren gerügt werden. Da Wettbewerbe nach RPW anonym ablaufen, haben Innenarchitekten:innen exakt dieselben Chancen wie Architekt:innen.

Wenn die Aufgabe reizt, die eigenen Kapazitäten oder Qualifikationen nicht genügen, bietet sich das Einrichten einer Bietergemeinschaft an. Das gemeinsame Erarbeiten einer Lösung und eine punktgenaue Abgabe sind großartige und motivierende Momente der Teamarbeit.

Die Kriterien zur Beurteilung durch die Jury müssen bereits in der Auslobung veröffentlicht sein. Diese können die Gestalt- und Architekturqualität, die Einfügung in den Bestand oder das Umfeld, die Funktionalität, Umsetzung des Raumprogramms und Erfüllung der funktionalen Anforderungen sein. Die Nutzungsqualität, Einhaltung von planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sind weitere Beurteilungskriterien.

Die öffentliche Hand hat das EU-Vergaberecht anzuwenden. Ab einem Gesamtplanungshonorar (ohne Mehrwertsteuer) von 215.00,00 € muss die Planungsleistung sogar EU-weit ausgeschrieben werden. Private Auslober können auch von den Qualitäten des geregelten Planungswettbewerbs profitieren und diesen für Ihre Bauaufgabe verwenden.

Allen Kolleg:innen, die nun neugierig geworden sind, können folgende Stellen zur Wettbewerbssuche empfohlen werden:

Bekanntgabe von Planungswettbewerben

Vielen Dank lieber Jochen und lieber Thomas an dieser Stelle für eure Zeit und euer Engagement uns Innenarchitekt:innen das Thema Wettbewerbe näherzubringen!

Sie haben weitere Fragen zum Thema Wettbewerbe für Innenarchitekt:innen? Dann schreiben Sie mir gern! kolumne@bdia.de

Charleen Grigo