Sie möchten Innenarchitektur studieren, um als Innenarchitektin oder Innenarchitekt arbeiten zu können?
Bevor Sie sich für einen Studiengang an einer Hochschule entscheiden, sollten Sie sich unbedingt vergewissern, ob der Studiengang von Ihrer Architektenkammer anerkannt wird. Architektenkammern sind von Hochschulen unabhängig.
Nur wer in die Architektenkammer aufgenommen wird, kann sich „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ nennen. Diese Berufsbezeichnungen sind nämlich – wie „Architekt*in“, „Landschaftsarchitekt*in“ oder „Stadtplaner*in“ – gesetzlich geschützt.
Warum Architektenkammer?
Wenn Sie kein Mitglied in der Architektenkammer werden möchten oder werden können, dann kann das erhebliche Auswirkungen auf Ihr Berufsleben haben – Stichwort Bauvorlageberechtigung und Einreichung von Baugenehmigungen.
Ein weiteres Beispiel ist Ihre Altersvorsorge – ein Thema, das für die meisten Berufsanfänger verständlicherweise noch sehr weit weg ist. Wenn Sie in einer Architektenkammer gelistet sind, bauen Sie Ihre Alterssicherung über ein Versorgungswerk auf und nicht über die allgemeine Rentenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier: » berufsständische Versorgungswerke
Architektenkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und vom Staat beauftragt, den Beruf zu verwalten, vergleichbar den Ärzten und Rechtsanwälten.
Wie lange soll ich studieren?
Für eine ausreichende Vorbereitung auf den Beruf empfiehlt es sich, nach dem Bachelor einen Master zu machen. Erfahrene Büroinhaber berichten uns immer wieder, dass sich bei ihnen Berufsanfänger bewerben, die noch nicht ausreichend ausgebildet sind.
Die Grundlagen für ein erfolgreiches Berufsleben schaffen Sie auch, indem Sie sich Zeit für eine gute Ausbildung lassen. 3 Jahre reichen hierfür nicht aus. Wir empfehlen, dass Sie mindestens 4 Jahre studieren, am besten aber 5 (Kombination Bachelor und Master).
In den meisten Bundesländern müssen Sie mindestens 4 Jahre studiert haben, um in die Innenarchitektenliste der Architektenkammer aufgenommen zu werden. In einigen reichen auch schon 3 Jahre aus. Hinzu kommt in jedem Fall immer eine Berufspraxiszeit von 2 Jahren vor der Eintragung.
Achtung vor „falschen“ Kombinationen
Alles, was möglich ist, führt nicht unbedingt zum Ziel! Achten Sie darauf, dass Ihre Bachelor- und Masterthemen gut aufeinander abgestimmt sind. Sobald Sie Studiengänge kombinieren, sollten Sie sich vergewissern, ob Sie mit der Kombination in Ihre Architektenkammer aufgenommen werden können.
Problematisch ist zum Beispiel die Kombination „Bachelor Innenarchitektur“ und „Master Architektur“, da die Kammern Sie dann möglicherweise weder in die Innenarchitektenliste noch in die Architektenliste aufnehmen können.
Versuchen Sie sich immer vor Augen zu führen, was Sie mit dem Studium erreichen wollen.
Sie haben weitere Fragen bezüglich Ihrer Studienpläne und einer Eintragung in die Architektenkammer, die wir hier nicht beantwortet werden?
Dann empfehlen wir Ihnen, bei der Architektenkammer in Ihrem Bundesland nachfragen:
» Übersicht aller Architektenkammern in Deutschland
Arbeiten aus der Nachwuchsförderung bdia ausgezeichnet!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte fragen, ob der Masterabschluss In Architektur der Universität Innsbruck bei der Architektenkammer als gleichwertig wie ein deutscher Masterabschluss angesehen wird oder nicht?
Hallo Frau Werner,
wir haben Ihnen zur Beantwortung eine persönliche eine E-Mail geschickt. Wir wünschen Ihnen alles Gute für das Studium!
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ist denn die Kombination Bachelor Architektur und Master Innenarchitektur möglich, um in die Kammer eingetragen zu werden ?
Mit freundlichen Grüßen!
Am besten direkt bei der zuständigen Landeskammer nachfragen oder recherchieren bzw. die Studienberatung der Hochschule mit hinzuziehen! Das können wir so pauschal leider nicht beantworten.
Viele Grüße
bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe in der Türkei im 2019 die vier jährige Universität (Baskent-Ankara) „Innenarchitektur“ mit einem hohen Grad absolviert. Ich habe weiter Studiert und werde im Juni 2021 an der gleichen Universität „Architektur“ Diplom bekommen.
Ich lerne in Ankara an der Goethe Institut Deutsch. Ich plane in Deutschland (Rheinland-Pfalz) als Architektin und als Innenarchitektin zu arbeiten. Wie ich es gehört habe, muss ich mein Diplom in Architekten Kammern anerkennen lassen. Was muss ich machen? Wird das abgeschlossene Studium anerkannt? Kann ich mit meiner 4 jährige Innenarchitektur Diplom in Deutschland ein Masterstudium mich bewerben?
Ich werde mich sehr freuen, wenn Sie mir einen Weg zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Merve Yücel
Liebe Frau Yücel,
für die Anerkennung wenden Sie sich am besten direkt an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und fragen dort nach, ob und wie Sie mit einem ausländischen Studienabschluss eingetragen werden können:
https://www.diearchitekten.org/top-menue/fuerberufseinsteiger/quicklinks/eintragungsportal/eintragung-fuer-personen/
Für ein zusätzliches Masterstudium kontaktieren Sie die Hochschule, an der Sie den Master erwerben möchten (in Rheinland-Pfalz die HS Trier, Mainz und Kaiserslautern). Oft finden Sie auch online auf der Website der Hochschule weitere FAQs zu ausländischen Studienabschlüssen und wie diese bewertet werden.
Viele Grüße und viel Erfolg!
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Bundesgeschäftsstelle,
meine Frage wäre, ob es möglich ist in die Architekturkammer einzutreten, wenn man den Master in Spatial Design absolviert, z.B auch in einem anderen EU Land ?
Muss es immer ausschließlich ein Master in Architektur oder Innenarchitektur sein ?
Viele Grüße !
Liebe Frau Jeß,
am besten wenden Sie sich direkt an die Landeskammer des Bundeslandes, wo Sie eine Eintragung planen. Der Eintragungsausschuss entscheidet letztlich darüber. Leider können wir Ihnen hier keine abschließende Antwort geben. In der Regel reicht ein insg. 6-semestriges Studium nicht für eine Eintragung aus; welche inhaltlichen Spezifikation der Master haben muss, sollte Ihnen die Landesarchitektenkammer beantworten, vor allem auch bei im Ausland erworbenen Abschlüssen.
Beste Grüße
bdia Bundesgeschäftsstelle