Sie möchten Innenarchitektur studieren, um als Innenarchitektin oder Innenarchitekt arbeiten zu können?
Bevor Sie sich für einen Studiengang an einer Hochschule entscheiden, sollten Sie sich unbedingt vergewissern, ob der Studiengang von Ihrer Landesarchitektenkammer anerkannt wird. Architektenkammern sind von Hochschulen unabhängig.
Nur wer in die Innenarchitekten-Liste einer Architektenkammer eingetragen wird, darf sich „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ nennen. Diese Berufsbezeichnungen sind nämlich – wie „Architekt*in“, „Landschaftsarchitekt*in“ oder „Stadtplaner*in“ – gesetzlich geschützt.
Warum Architektenkammer?
Wenn Sie kein Mitglied in der Architektenkammer werden möchten oder werden können, kann das erhebliche Auswirkungen auf Ihr Berufsleben haben – Stichwort Bauvorlageberechtigung und Einreichung von Baugenehmigungen.
Ein weiteres Beispiel ist Ihre Altersvorsorge – ein Thema, das für die meisten Berufsanfänger*innen verständlicherweise noch sehr weit weg ist. Wenn Sie in einer Architektenkammer gelistet sind, bauen Sie Ihre Alterssicherung über ein Versorgungswerk auf und nicht über die allgemeine Rentenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier: » berufsständische Versorgungswerke
Architektenkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und vom Staat beauftragt, den Beruf zu verwalten, vergleichbar den Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen.
Wie lange soll ich studieren?
Für eine ausreichende Vorbereitung auf den Beruf empfiehlt es sich, nach dem Bachelor einen Master zu machen. Erfahrene Büroinhaber*innen berichten uns immer wieder, dass sich bei ihnen Berufsanfänger*innen bewerben, die noch nicht ausreichend ausgebildet sind.
Die Grundlagen für ein erfolgreiches Berufsleben schaffen Sie auch, indem Sie sich Zeit für eine gute Ausbildung lassen. 3 Jahre reichen hierfür nicht aus. Wir empfehlen, dass Sie mindestens 4 Jahre studieren, am besten aber 5 (Kombination Bachelor und Master).
In den meisten Bundesländern müssen Sie mindestens 4 Jahre studiert haben, um in die Innenarchitekten-Liste der Architektenkammer aufgenommen zu werden. In einigen Bundesländern reichen auch schon 3 Jahre aus. Hinzu kommt in jedem Fall immer eine Berufspraxiszeit von 2 Jahren vor der Eintragung.
Achtung vor „falschen“ Kombinationen
Alles, was möglich ist, führt nicht unbedingt zum Ziel! Achten Sie darauf, dass Ihre Bachelor- und Masterthemen gut aufeinander abgestimmt sind. Sobald Sie Studiengänge kombinieren, sollten Sie sich vergewissern, ob Sie mit der Kombination in Ihre Architektenkammer aufgenommen werden können.
Problematisch ist zum Beispiel die Kombination „Bachelor Innenarchitektur“ und „Master Architektur“, da die Kammern Sie dann möglicherweise weder in die Innenarchitekten-Liste noch in die Architekten-Liste aufnehmen können.
Versuchen Sie sich immer vor Augen zu führen, was Sie mit dem Studium erreichen wollen.
Sie haben weitere Fragen bezüglich Ihrer Studienpläne und einer Eintragung in die Architektenkammer, die wir hier nicht beantwortet werden?
Dann empfehlen wir Ihnen, bei der Architektenkammer in Ihrem Bundesland nachfragen:
» Übersicht aller Architektenkammern in Deutschland
Eine Übersicht über alle Hochschulen in Deutschland zum Studiengang Innenarchitektur finden Sie im bdia Hochschulführer.
Arbeiten aus der Nachwuchsförderung bdia ausgezeichnet!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte fragen, ob der Masterabschluss In Architektur der Universität Innsbruck bei der Architektenkammer als gleichwertig wie ein deutscher Masterabschluss angesehen wird oder nicht?
Hallo Frau Werner,
wir haben Ihnen zur Beantwortung eine persönliche eine E-Mail geschickt. Wir wünschen Ihnen alles Gute für das Studium!
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Guten Tag,
ist es möglich nach 6 Fachsemestern den Bachelor Architektur zu erreichen, im Anschluss den Master im selben Fachgebiet zu absolvieren und mich anschließend in die Architektenkammer eintragen zu lassen?
Hallo Frau Bartsch,
ja, das ist aus unserer Sicht möglich. In der Regel kann man sich an folgender Richtschnur orientieren: Qualifikation eines vierjährigen Studiums zuzüglich zweijähriger Praxis befähigt zur Eintragung in eine Architektenkammer. In der AK Baden-Württemberg ist auch eine Mitgliedschaft “Architekt*in im Praktikum” möglich. Für weitere Informationen schauen Sie auch auf die Websites der Landesarchitektenkammern.
Ihre Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte genau die gleiche Frage wie Frau Werner: Ich plane ein Studium der Architektur (BA+MA) an der Uni Innsbruck und wollte erfragen, ob ich mit diesem Abschluss in eine Architektenkammer eingetragen werde? Könnten Sie mir dazu vielleicht auch eine E-Mail zukommen lassen?
Viele Grüße
Anna Gis
Sehr geehrte Frau Gis, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die Bundesarchitektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage schließt sich an die von Fr. Werner von vor zwei Jahren an. Ich mache gerade meinen Bachelor in Innsbruck und würde auch gerne meinen Master in Österreich (Uni Innsbruck oder TU Wien) absolvieren. Dabei stellt sich mir ebenso die Frage, ob ich mich dann überhaupt in die bayerische Architektenkammer eintragen lassen darf.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Grätzer
Sehr geehrte Frau Grätzer, wir möchten Sie bitten, sich bei dieser Frage direkt an die entsprechende Architektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ist denn die Kombination Bachelor Architektur und Master Innenarchitektur möglich, um in die Kammer eingetragen zu werden ?
Mit freundlichen Grüßen!
Am besten direkt bei der zuständigen Landeskammer nachfragen oder recherchieren bzw. die Studienberatung der Hochschule mit hinzuziehen! Das können wir so pauschal leider nicht beantworten.
Viele Grüße
bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe in der Türkei im 2019 die vier jährige Universität (Baskent-Ankara) “Innenarchitektur” mit einem hohen Grad absolviert. Ich habe weiter Studiert und werde im Juni 2021 an der gleichen Universität “Architektur” Diplom bekommen.
Ich lerne in Ankara an der Goethe Institut Deutsch. Ich plane in Deutschland (Rheinland-Pfalz) als Architektin und als Innenarchitektin zu arbeiten. Wie ich es gehört habe, muss ich mein Diplom in Architekten Kammern anerkennen lassen. Was muss ich machen? Wird das abgeschlossene Studium anerkannt? Kann ich mit meiner 4 jährige Innenarchitektur Diplom in Deutschland ein Masterstudium mich bewerben?
Ich werde mich sehr freuen, wenn Sie mir einen Weg zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Merve Yücel
Liebe Frau Yücel,
für die Anerkennung wenden Sie sich am besten direkt an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und fragen dort nach, ob und wie Sie mit einem ausländischen Studienabschluss eingetragen werden können:
https://www.diearchitekten.org/top-menue/fuerberufseinsteiger/quicklinks/eintragungsportal/eintragung-fuer-personen/
Für ein zusätzliches Masterstudium kontaktieren Sie die Hochschule, an der Sie den Master erwerben möchten (in Rheinland-Pfalz die HS Trier, Mainz und Kaiserslautern). Oft finden Sie auch online auf der Website der Hochschule weitere FAQs zu ausländischen Studienabschlüssen und wie diese bewertet werden.
Viele Grüße und viel Erfolg!
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Vorteile bringt mir die Mitgliedschaft in der Architektenkammer noch? Stimmt das, dass man als Architekt tätig sein kann, ohne ein Gewerbe/Kleingewerbe anmelden zu müssen? Ich könnte also Bauanträge/Entwurfe anfertigen ohne hierfür ein Büro anmelden/eröffnen zu müssen? (Bayern)
Sehr geehrte Frau Reisch, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die entsprechende Architektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Bundesgeschäftsstelle,
meine Frage wäre, ob es möglich ist in die Architekturkammer einzutreten, wenn man den Master in Spatial Design absolviert, z.B auch in einem anderen EU Land ?
Muss es immer ausschließlich ein Master in Architektur oder Innenarchitektur sein ?
Viele Grüße !
Liebe Frau Jeß,
am besten wenden Sie sich direkt an die Landeskammer des Bundeslandes, wo Sie eine Eintragung planen. Der Eintragungsausschuss entscheidet letztlich darüber. Leider können wir Ihnen hier keine abschließende Antwort geben. In der Regel reicht ein insg. 6-semestriges Studium nicht für eine Eintragung aus; welche inhaltlichen Spezifikation der Master haben muss, sollte Ihnen die Landesarchitektenkammer beantworten, vor allem auch bei im Ausland erworbenen Abschlüssen.
Beste Grüße
bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage wäre, ob die Mindest-Regelstudienzeit von vier Jahren (Architektenkammer NRW) sich nur auf ein Vollzeitstudium bezieht?
Ich habe die Fachhochschulreife und möchte dementsprechend an einer Fachhochschule studieren. Da ich neben dem Studium auch Geld verdienen muss, habe ich mir einen Berufsbegleitenden Studium passend vorgestellt. An der IUBH wird dies angeboten und der Bachelor dauert hier 7 Semester. Jedoch ist dies eine Mischung aus Fernstudium und 2 wöchentlichen Unterrichtseinheiten.
Wird so ein Studium auch als 7 Semestern angesehen, obwohl es nicht in Vollzeit stattfindet? Kann man nach den 7 Semestern in Verbindung mit einem Master Studium auf die Mindest-Studienzeit von 8 Semestern kommen? Werden Fachchochschulabschlüsse bei den Kammern überhaupt gleich bewertet wie Uni-Abschlüsse? Insbesondere wenn es sich um ein Fern- Berufsbegleitendes Studium handelt?
Gibt es Möglichkeiten bei der Architektenkammer NRW Mitglied zu werden, wenn man nicht die Möglichkeit hat Vollzeit zu studieren?
Ich bedanke mich im Voraus.
Viele Grüße!
Hallo Frau Kenyeres,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit als Innenarchitektin nach Abschluss eines Fernstudiums möchten wir auf eine aktuelle Empfehlung der Bundesarchitektenkammer zur Eintragungsfähigkeit nach Abschluss von von dualen und Fernstudiengängen verweisen:
Empfehlung Bundesarchitektenkammer
Wenden Sie sich auch an die Architektenkammer Ihres Bundeslandes oder wo Sie später tätig werden wollen, um hier weitere Infos zu erhalten.
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte Architektin und Innenarchitektin werden.
Wenn ich einen Bachelor in Architektur mache und noch zusätzlich einen Master in Innenarchitektur, werde ich dann in die Innenarchitekten,-und Architektenliste der Architektenkammer aufgenommen?
Liebe Aylin,
Sie brauchen dafür ein Doppelsudium. Als Innenarchitektin sind Sie so gar nicht eintragungsfähig, als Architektin vielleicht jetzt gerade noch in Bayern, weil die Kammer dort (noch) einen 6-Semester-Bachelor aufnimmt. Die anderen Länderkammern verlangen in der Regel ein 8-semestriges Studium.
Erkundigen Sie sich am besten bei der Hochschule, an der Sie studieren möchten über die Möglichkeit eines Doppelstudiums.
Beste Grüße
bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich haben einen Bachelor im Studiengang Raumkonzept & Design an der AMD in Hamburg absolviert, der eine Regelstudienzeit von 7 Semestern hat. Ich habe gelesen, dass man in manchen Bundesländern auch im Bereich der Innenarchitektur nach 3 Jahren Studium in die Kammer aufgenommen werden kann aber dann nach einer Praxiserfahrung von 6 Jahren. Ist dies korrekt? oder ist man dann gar nicht kammerfähig?
Bzw. kann man mir sagen, ob der von mir absolvierte Bachelorstudiengang überhaupt kammerfähig ist? Mittlerweile heißt dieser Interior Design (B.A.).
Danke Ihnen schonmal vorab!
Mit besten Grüßen,
Caroline Richter
Liebe Frau Richter,
unserer Kenntnis nach ist dieser Studiengang der privaten HS AMD nicht eintragungsfähig. Nur die Innenarchitektur-Studiengänge der auf der bdia Website “Hochschulführer” gelisteten Hochschulen sind aktuell in Deutschland eintragungsfähig. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei der Kammer Ihres Bundeslands (bzw. stellen Sie einen Antrag auf Eintragung).
Viele Grüße
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Hallo Zusammen,
ich habe den Bachelor in Architektur (B.A Architektur) und anschließend den Master in Stadtplanung (M.Sc. Stadtplanung) absolviert. Nun zu meiner Frage: Mit meiner Urkunde bin ich berechtigt, mich als Stadtplanerin eintragen zu lassen. Dennoch würde ich aber erst mal gerne in einem Architekturbüro arbeiten und dort in den Leistungsphasen „Erfahrung“ sammeln. Dennoch gibt es ja bestimmte Voraussetzungen bzw. Tätigkeitsfelder die man erfüllen muss. Könnte ich mich auch eventuell als „Architektin“ eintragen lassen statt Planerin? Ich habe schon versucht mit der AKNW Kontakt aufzunehmen, dennoch konnten Sie mir leider nicht weiterhelfen. Und noch eine Frage wäre: Falls dies nicht möglich wäre (wovon ich ausgehe) warum kann man sich dann als Planerin aber nicht als Architektin eintragen lassen? Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
Uli
Hallo,
Ich würde gerne neben meinem aktuellen Beruf im Fernstudium an der IU Internationalen Hochschule Innenarchitektur studieren. Dies würde in Teilzeit circa 8 – 12 Semester dauern.
Die Frage ist nun, wird dies generell bei der Kammer anerkannt? Und brauche ich dann noch einen Master im Anschluss?
Danke!
Viele Grüße
Hallo Aleksa, unserer Kenntnis nach wird dieser Studiengang von dieser Hochschule von keiner der Architektenkammern in den Ländern anerkannt. Für eine Eintragung in die Kammer ist ein Masterstudium Voraussetzung (Spezifika bei der Länderkammer anfragen, bei der Sie eingetragen werden wollen, in der Regel der Wohn-/ Arbeitsort). Eine gestreckte Semesteranzahl über Teilzeitstudium ersetzt die geforderte Semesteranzahl nicht, da der vermittelte Stoff nicht mehr wird.
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Wahl des Masterstudiengangs ausführlich die spätere Eintragungsfähigkeit als „Innenarchitekt“ oder „Innenarchitektin“ in eine Architektenkammer. Die Hochschulen auf der bdia Website “Hochschulführer” sind aktuell die einzigen in Deutschland, mit denen eine Eintragung möglich ist.
Viele Grüße
Ihre bdia Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
zählt eine 3 jährige Berufsausbildung als Bauzeichner als 2 Jahre Berufserfahrung, um in die Architektenkammer Baden Württemberg aufgenommen zu werden?
Sehr geehrter Herr Kloster, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die entsprechende Kammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
genau wie auch Frau Werner strebe ich einen Masterabschluss im Fachbereich Architektur an der Universität Innsbruck an. Auch mich plagt nun die Frage, ob dieser Masterabschluss in der Architektenkammer als gleichwertig angesehen wird. Sehr würde ich mich über Informationen freuen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
F. Ruhnau
Sehr geehrte Frau Ruhnau, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die Bundesarchitektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Hallo,
was versteht man unter 2 Jahre Praxisberufserfahrung? Wenn ich neben meinem Studium bereits als Werkstudentin im Architekturbüro in Berlin arbeite, zählt das dann als Berufserfahrung?
Viele Grüße
Hallo Diana,
die Werkstudentenzeit zählt wahrscheinlich nicht. In den 2 Jahren Berufspraxis müssen Sie verschiedene Leistungsphasen durchlaufen haben. Aber am besten erkundigen Sie sich bei der Architektenkammer Ihres Bundeslandes selbst, welche Eintragungsvorausetzungen dort festgelegt sind.
Ihre bdia Bundesgeschäftsstell
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde interessieren, ob der Masterabschluss in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ( in meinem Fall konkret Österreich), gleichwertig zum deutschen Masterabschluss ist. Mit Blick auf den Eintrag in eine beliebige deutsche Kammer.
Und/oder sich etwas an dem Fall ändert, sollte der Bachelor in Österreich, und der Master in Deutschland abgeschlossen worden sein.
Sehr geehrter Herr Frosch, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die Bundesarchitektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle
Hallo,
Ich habe vor meinen Architekturmaster an der TU Wien zu absolvieren. Meinen Bachelor habe ich in Deutschland absolviert. Bin ich nach meinen Masterabschluss und entsprechender berufserfahrung in Deutschland kammerfähig oder muss ich zwingend den ziviltechniker absolvieren?
Sehr geehrte Frau Kracht, wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit direkt an die Bundesarchitektenkammer zu wenden. Mit besten Grüßen, das Team der bdia Bundesgeschäftsstelle