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Sie möchten Innenarchitektur studieren, um als Innenarchitektin oder Innenarchitekt arbeiten zu können?

Bevor Sie sich für einen Studiengang an einer Hochschule entscheiden, sollten Sie sich unbedingt vergewissern, ob der Studiengang von Ihrer Landesarchitektenkammer anerkannt wird. Architektenkammern sind von Hochschulen unabhängig.
Nur wer in die Innenarchitekten-Liste einer Architektenkammer eingetragen wird, darf sich „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ nennen. Diese Berufsbezeichnungen sind nämlich – wie „Architekt*in“, „Landschaftsarchitekt*in“ oder „Stadtplaner*in“ – gesetzlich geschützt.

Warum Architektenkammer?

Wenn Sie kein Mitglied in der Architektenkammer werden möchten oder werden können, kann das erhebliche Auswirkungen auf Ihr Berufsleben haben – Stichwort Bauvorlageberechtigung und Einreichung von Baugenehmigungen.
Ein weiteres Beispiel ist Ihre Altersvorsorge – ein Thema, das für die meisten Berufsanfänger*innen verständlicherweise noch sehr weit weg ist. Wenn Sie in einer Architektenkammer gelistet sind, bauen Sie Ihre Alterssicherung über ein Versorgungswerk auf und nicht über die allgemeine Rentenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier:   »  berufsständische Versorgungswerke
Architektenkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und vom Staat beauftragt, den Beruf zu verwalten, vergleichbar den Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen.

Wie lange soll ich studieren?

Für eine ausreichende Vorbereitung auf den Beruf empfiehlt es sich, nach dem Bachelor einen Master zu machen. Erfahrene Büroinhaber*innen berichten uns immer wieder, dass sich bei ihnen Berufsanfänger*innen bewerben, die noch nicht ausreichend ausgebildet sind.
Die Grundlagen für ein erfolgreiches Berufsleben schaffen Sie auch, indem Sie sich Zeit für eine gute Ausbildung lassen. 3 Jahre reichen hierfür nicht aus. Wir empfehlen, dass Sie mindestens 4 Jahre studieren, am besten aber 5 (Kombination Bachelor und Master).
In den meisten Bundesländern müssen Sie mindestens 4 Jahre studiert haben, um in die Innenarchitekten-Liste der Architektenkammer aufgenommen zu werden. In einigen Bundesländern reichen auch schon 3 Jahre aus. Hinzu kommt in jedem Fall immer eine Berufspraxiszeit von 2 Jahren vor der Eintragung.

Achtung vor „falschen“ Kombinationen

Alles, was möglich ist, führt nicht unbedingt zum Ziel! Achten Sie darauf, dass Ihre Bachelor- und Masterthemen gut aufeinander abgestimmt sind. Sobald Sie Studiengänge kombinieren, sollten Sie sich vergewissern, ob Sie mit der Kombination in Ihre Architektenkammer aufgenommen werden können.
Problematisch ist zum Beispiel die Kombination „Bachelor Innenarchitektur“ und „Master Architektur“, da die Kammern Sie dann möglicherweise weder in die Innenarchitekten-Liste noch in die Architekten-Liste aufnehmen können.

Versuchen Sie sich immer vor Augen zu führen, was Sie mit dem Studium erreichen wollen.

Sie haben weitere Fragen bezüglich Ihrer Studienpläne und einer Eintragung in die Architektenkammer, die wir hier nicht beantwortet werden?
Dann empfehlen wir Ihnen, bei der Architektenkammer in Ihrem Bundesland nachfragen:
» Übersicht aller Architektenkammern in Deutschland

Eine Übersicht über alle Hochschulen in Deutschland zum Studiengang Innenarchitektur finden Sie im bdia Hochschulführer.

 

Arbeiten aus der Nachwuchsförderung bdia ausgezeichnet!