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Sie möchten Innenarchitektur studieren, um als Innenarchitektin oder Innenarchitekt zu arbeiten? Bitte lesen Sie sich die folgenden Information aufmerksam durch, bevor Sie sich für einen Studiengang einschreiben.

Titelschutz

Vorab: Die Berufsbezeichnung Innenarchitektin bzw. Innenarchitekt ist in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gesetzlich geschützt. Die betreffende Person ist nur befugt, die Berufsbezeichnung zu führen, wenn sie in die Innenarchitekt*innen-Liste einer Länderarchitektenkammer eingetragen ist. Auch die Berufsbezeichnungen „Architekt*in“, „Landschaftsarchitekt*in“ oder „Stadtplaner*in“ sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Geregelt ist dies in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer.

Weitere allgemeine Infos der Bundesarchitektenkammer (BAK) zum Titelschutz

Warum Titelschutz?

Mit der Kammermitgliedschaft ist die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung sowie die rechtlichen Befugnisse, Bauanträge einreichen zu dürfen, verbunden (Stichwort: Bauvorlageberechtigung). Hintergrund dieses Systems ist die Qualitätssicherung des Berufs und des vorsorglichen Verbraucherschutzes: Nur hinreichend qualifizierte Planer*innen sollten den Beruf ausüben und gleichzeitig bestimmte Berufsregeln einhalten.

Warum Architektenkammer?

Architektenkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und vom Staat beauftragt, den Beruf zu verwalten, vergleichbar den Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen. Jedes deutsche Bundesland hat eine eigene Architektenkammer. Die 16 Kammern haben sich in der Bundesarchitektenkammer (BAK) zusammengeschlossen. Die BAK ist im Auftrag der Länderarchitektenkammern die nationale und internationale Vertretung des gesamten Berufsstandes. Zu diesem Zweck unterhält die BAK auch ein EU-Verbindungsbüro in Brüssel.

Die Entscheidung für die Kammermitgliedschaft ist freiwillig und jedem selbst überlassen. Wir möchten Sie mit den bereitgestellten Informationen dafür sensibilisieren, dass Sie diese Entscheidung bewusst treffen. Die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer hat für Sie nicht nur den Vorteil, die Berufsbezeichnung adäquat nutzen zu dürfen. Kammern dienen dem professionellen Austausch in einem fachlichen Netzwerk, unterstützen bei Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Ausübung des Berufs und bieten die Möglichkeit zur Fortbildung. Sie stellen kostenfreie und unverbindliche Beratungsangebote bei allgemeinen Fragen des Honorar- und Vertragsrechts zur Verfügung und haben die Aufsicht über die Berufsausübung. Zudem agieren sie auf politischer Ebene hinsichtlich der beruflichen Belange ihrer Mitglieder und bieten die Möglichkeit zur Mitwirkung ihrer Mitglieder in Ausschüssen und Arbeitskreisen.

Ein weiteres Beispiel ist Ihre Altersvorsorge – ein Thema, das für die meisten Berufsanfänger*innen verständlicherweise noch sehr weit weg ist. Wenn Sie in einer Architektenkammer gelistet sind, bauen Sie Ihre Alterssicherung über ein berufsständisches Versorgungswerk auf. Die Versorgungswerke der Kammern sind privat finanziert und nicht durch die allgemeine Rentenversicherung.

Die Wahl des richtigen Studiengangs

Um sich in die Liste einer Kammer eintragen zu können, bedarf es zunächst eines Studienabschlusses in der jeweiligen Fachrichtung mit einer von der Kammer vorgegebenen Mindeststudienzeit. Für eine ausreichende Vorbereitung auf den Beruf empfiehlt es sich, nach dem Bachelor einen Master anzuschließen.

Bevor Sie sich für einen Studiengang an einer deutschen Hochschule entscheiden, sollten Sie sich vergewissern, ob der Studiengang von Ihrer zuständigen Landesarchitektenkammer anerkannt wird. Dies ist erforderlich, da unzählige Kombinationen im Bachelor-/Mastersystem möglich sind und die Architektenkammern von Hochschulen unabhängig sind.

Besuchen Sie für weitere Informationen den » bdia Hochschulführer.

Voraussetzungen zur Eintragung & Junior-Mitgliedschaft

Die Grundlagen für ein erfolgreiches Berufsleben schaffen Sie, indem Sie sich Zeit für eine gute Ausbildung lassen. In den meisten Bundesländern müssen Sie mindestens vier Jahre studiert haben, um in die Innenarchitekten-Liste der Architektenkammer aufgenommen zu werden. Hinzu kommt immer eine Berufspraxiszeit von zwei Jahren unter Aufsicht eines eingetragenen Mitglieds des Berufsstandes.

Links zu den Eintragungsvoraussetzungen der Länderarchitektenkammern finden Sie im » bdia Hochschulführer.

In den letzten Jahren wurden in einigen Kammern zudem » Juniormitgliedschaften eingeführt, um die Absolvent*innen in die Wirkungsweise der Kammern einzubeziehen. Die Eintragung als Juniormitglied ist direkt nach einem Masterstudium möglich. Juniormitglieder dürfen allerdings noch nicht die Berufsbezeichnung Innenarchitektin oder Innenarchitekt nutzen.

Achtung vor „falschen“ Kombinationen und Fernstudiengängen

Alles, was möglich ist, führt nicht unbedingt zum Ziel! Achten Sie darauf, dass Ihre Bachelor- und Masterthemen gut aufeinander abgestimmt sind. Bevor Sie Studiengänge kombinieren, sollten Sie sich vergewissern, ob Sie mit der Kombination in Ihre Architektenkammer aufgenommen werden können. Problematisch ist zum Beispiel die Kombination „Bachelor Innenarchitektur“ und „Master Architektur“, da die Kammern Sie dann möglicherweise weder in die Innenarchitekten-Liste noch in die Architekten-Liste aufnehmen können.

Weiterführende Informationen

  • Hinweise der BAK zu Eintragung und Titelschutz: » Link
  • Beachten Sie auch die Empfehlungen der BAK zu Dual- und Fernstudiengängen (Stand: Februar 2021): » Link
  • Konkreter Fall IU Internationale Hochschule GmbH: Derzeit empfiehlt die BAK das Studium an der IU nicht. Bitte beachten Sie folgende Stellungnahme der BAK (Februar 2022): » Link
  • Erklärung des bdia Hochschultags 2022: Sind digitale Lehrformate die Zukunft?: » Link
  • Video Youtube: Was ist die Bundesarchitektenkammer? | Interview mit Dr. Tillman Prinz (Kanal: architekt von morgen): » Link
  • Video Youtube: Architektur Fernstudium | Wir packen aus! (Kanal: architekt von morgen): » Link

Versuchen Sie sich immer vor Augen zu führen, was Sie mit dem Studium erreichen wollen!

Sie haben weitere Fragen bezüglich Ihrer Studienpläne und einer Eintragung in eine Architektenkammer, die hier nicht beantwortet werden? Dann empfehlen wir Ihnen, bei der Architektenkammer in Ihrem Bundesland nachzufragen.

Eine Übersicht über alle Hochschulen in Deutschland zum Studiengang Innenarchitektur finden Sie im bdia Hochschulführer.

Arbeiten aus der Nachwuchsförderung bdia ausgezeichnet!

bdia ausgezeichnet! Bachelor WS 22/23
Laura Fuchs
„The Need of Architecture”


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Lia fastenau
“STRAIN – your journey – along the rails”


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Olivia Mika
“Wohnen am Buderuspark”


bdia ausgezeichnet! Master WS 22/23
Max Witkop
“UPGRADE – Neuer, temporärer Wohnraum durch Aufstockung von Garagen”


bdia ausgezeichnet! Bachelor WS 22/23
Julia Seppä
“Dualismus”