Sie sind Absolventin oder Absolvent der Innenarchitektur und möchten bereits während Ihrer berufspraktischen Zeit Kammermitglied werden? In manchen Bundesländern ist dies möglich. Dort werden Modelle für Absolvent*innen angeboten, die die Mitgliedschaft schon vor der Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerlisten möglich machen.

Die Architektenkammern der Bundesländer

Architektenkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und vom Staat beauftragt, den Beruf zu verwalten, vergleichbar den Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen. Jedes deutsche Bundesland hat eine eigene Architektenkammer. Die 16 Kammern haben sich in der Bundesarchitektenkammer (BAK) zusammengeschlossen. Die BAK ist im Auftrag der Länderarchitektenkammern die nationale und internationale Vertretung des gesamten Berufsstandes. Zu diesem Zweck unterhält die BAK auch ein EU-Verbindungsbüro in Brüssel.

Die Kammermitgliedschaft ist freiwillig.

Wer Kammermitglied werden möchte, muss bestimmte Eintragungsvoraussetzungen erfüllen. Die 16 Länderkammern informieren in ihrem Online-Auftritt ausführlich darüber, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Für Absolvent*innen eines Studiengangs der Innenarchitektur ist die Eintragung als Innenarchitekt*in nicht direkt nach dem Studienabschluss möglich, denn nach dem Studium ist eine berufspraktische Zeit vorgesehen.

Titelschutz

Die Berufsbezeichnung Innenarchitektin bzw. Innenarchitekt ist in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gesetzlich geschützt. Die betreffende Person ist nur befugt, die Berufsbezeichnung zu führen, wenn sie in die Liste einer Länderkammer eingetragen ist. Auch die Berufsbezeichnungen „Architekt*in“, „Landschaftsarchitekt*in“ oder „Stadtplaner*in“ sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Geregelt ist dies in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer. Hintergrund dieses Systems ist die Qualitätssicherung des Berufs und des vorsorglichen Verbraucherschutzes: Nur hinreichend qualifizierte Planer*innen sollten den Beruf ausüben und gleichzeitig bestimmte Berufsregeln einhalten.

Junior-Mitgliedschaft bzw. Juniormitgliedschaft

Einige Architektenkammern bieten Modelle für Absolvent*innen an, die dann als Junior-Mitglied der Kammer angehören. Damit verbunden sind Privilegien und Pflichten. Die Junior-Mitgliedschaft eröffnet den Zugang zu den Serviceleistungen der Kammer, wie Beratungsangebote zu Recht, Technik und Existenzgründung, sowie umfassende Unterstützung auf dem Weg zur Voll-Mitgliedschaft. Die Kammer agiert als Interessensvertretung in Politik, Wirtschaft und Verwaltung und bietet den Junior-Mitgliedern ihrerseits berufspolitische Mitgestaltung in Gremien sowie ein Wahlrecht. Darüber hinaus werden erste Schritte in der Altersvorsorge über die berufsständischen Versorgungswerke vorgenommen. In manchen Bundesländern darf ein besonderer Titel genutzt werden, bis man als Voll-Mitglied die Berufsbezeichnung Innenarchitekt*in führen darf. Der Networking-Gedanke wird großgeschrieben, wovon vor allem Berufsanfänger*innen profitieren können. Manchen Kammern bieten Vergünstigungen bei Fortbildungen und Seminaren. Auch der Bezg des Deutschen Architektenblatts (DAB) ist inbegriffen. Die Junior-Mitglieder sind im Gegenzug verpflichtet, die allgemeinen Berufspflichten der Kammermitglieder zu wahren, u.a. die Pflicht, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern.

Über die spezifischen Rahmenbedingungen zur Mitgliedschaft in Ihrem Bundesland informieren Sie sich bitte auf den entsprechenden Webseiten der Länderarchitektenkammern.


ArchitektenkammerArt der MitgliedschaftTitel darf genutzt werdenURL
Architektenkammer Baden-WürttembergArchitekt:in im Praktikum (AiP)Architekt:in im Praktikum (AiP)Website der AKBW
Bayerische ArchitektenkammerJuniormitgliedschaftJuniormitglied der Bayerischen ArchitektenkammerWebsite der BYAK
Architektenkammer Berlinnicht möglich/
Brandenburgische Architektenkammernicht möglich/
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremennicht möglich/
Hamburgische ArchitektenkammerAußerordentliche MitgliedschaftAußerordentliches MitgliedWebsite der AKHH
Architekten- und Stadtplanerkammer HessenFreiwillige Mitgliedschaftcand. AKHWebsite der AKH
Architektenkammer Mecklenburg-VorpommernJuniormitgliedschaft/Website der AKMV
Architektenkammer NiedersachsenJuniormitgliedschaft/Website der AKNDS
Architektenkammer Nordrhein-WestfalenJunior-MitgliedschaftJunior-Innenarchitekt*inWebsite der AKNW
Architektenkammer Rheinland-PfalzJuniormitgliedschaft/Website der AK Rheinland-Pfalz
Architektenkammer des Saarlandesnicht möglich/
Architektenkammer SachsenJuniormitgliedschaftJuniormitglied der Architektenkammer SachsenWebsite der AK Sachsen
Architektenkammer Sachsen-Anhaltnicht möglich/
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-HolsteinFreiwillige Mitgliedschaft/Website der AIKSH
Architektenkammer ThüringenFreiwillige Mitgliedschaft/Website der AK Thüringen

Stand: 18. August 2023


Interview mit Dipl.-Ing. Martin Müller

Innenarchitekt bdia, stellv. Vorsitzender bdia NRW, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer und Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses „Innenarchitekten“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Warum wurde die Junior-Mitgliedschaft in NRW eingeführt, wer hat den bzw. wo wurde der Anstoß dazu gegeben? Welche positiven Effekte versprach man sich in der Kammer von der Einführung der Junior-Mitgliedschaft?

Der Anstoß dazu kam in NRW von Seiten des Kammervorstands. Studienabsolvent*innen befinden sich während der berufspraktischen Zeit in einer Phase, in der sie gar nicht wissen, wie sie sich selbst nennen dürfen. Sie sind weder Studierende noch Innenarchitekt*innen. Durch die Einführung der Bezeichnung „Junior-Innenarchitekt“ hat die Kammer dem positiv entgegengewirkt. Mit der Einführung der Junior-Mitgliedschaft hoffte man, den Nachwuchs anders und früher an die Kammer heranführen und so für einen niedrigschwelligen Einstieg in die Kammer sorgen zu können. Die Kammer möchte so früh wie möglich vermitteln, dass es sich bei den von den Absolvent*innen gewählten Berufen um freie Berufe handelt, deren Angehörigen von der Gesellschaft die Selbstverwaltung zugestanden wird. Dieser Aspekt spielt im Studium so gut wie keine Rolle. Nur wenn sich die Absolvent*innen auch dieses Privilegs bewusst sind und dieses annehmen, wird eine Zwangsverwaltung des Berufsstandes von außen vermieden.

Wie positioniert sich die Bundesarchitektenkammer zur Einführung der Möglichkeit in allen 16 Kammern? Welchen Herausforderungen begegnet man dabei?

Die Bundesarchitektenkammer ist ein großer Fürsprecher der Junior-Mitgliedschaft. Das Konzept ist nicht unbedingt neu. In der AKBW gibt es die Möglichkeit, sich als Architekt*in im Praktikum (AiP) eintragen zu lassen, schon seit über 20 Jahren. Die Herausforderung besteht nun darin, in jedem Bundesland die Gesetze entsprechend anzupassen. Dazu müssen die Ministerien und Landtage zunächst überzeugt werden.

Welche Vorteile birgt die Junior-Mitgliedschaft aus Ihrer Sicht für junge Planer*innen?

Junior-Mitglieder haben von Anfang an ein aktives und passives Wahlrecht bei den Kammerwahlen. Es gibt eigene Listen, die mit Junior-Mitgliedern besetzt sind. Sie werden so in die Vertreterversammlung einziehen. Dort können sie über die Geschicke des eigenen Berufsstandes mitbestimmen. So wird den Junior-Mitgliedern schon sehr früh vermittelt, wie wichtig das Engagement im Ehrenamt für ihren Berufsstand ist und welche Vorteile es mit sich bringt. Junge Planer*innen muss bewusst werden, dass sie sich kümmern müssen, um etwas zu bewegen, damit nicht andere sie bewegen. Geplant ist außerdem ein eigenes Gremium, ggf. ein eigener Ausschuss, für die JM, der Beschlussvorlagen für den Vorstand vorbereiten darf. Ab 2026, nach der nächsten Kammerwahl, wird es auch im Vorstand der AKNW einen Sitz für die Vertreterin oder den Vertreter der Junior-Mitglieder geben. Daneben bietet die Mitgliedschaft wie bisher auch Ansprüche auf Altersvorsorge durch das Versorgungswerk. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Junior-Mitglieder auch den Titel „Junior-Innenarchitekt/in“ führen.

Was würden Sie jungen Planer*innen raten, die Zweifel über den Sinn einer Eintragung als Junior-Mitglied hegen?

Tut es!


Interview mit Lucie Melinda Moritz, Master of Arts Innenarchitektur (PBSA Düsseldorf)

Mitglied bdia und Junior-Mitglied AKNW (seit 2022)

Hatten Sie während des Studiums das Gefühl, umfassend über die Möglichkeiten der Kammermitgliedschaft informiert zu werden und wie wurden Sie auf der Möglichkeit der Junior-Mitgliedschaft aufmerksam?

Ehrlicherweise nein. Informationen gab es leider wenige. Das Thema kam sehr selten auf, auch bei meinen Kommilitonen war das eher ein Thema, mit dem man sich später auseinandersetzt. Da ich gerne weiß, was mich erwartet, habe ich mir die meisten Informationen bei Werkstudentenjobs von erfahreneren Kolleg*innen geholt. Ich habe mich sehr früh eingelesen und mit dem Thema beschäftigt, um bestens informiert und vorbereitet zu sein. Von dem Junior-Titel habe ich direkt auf der Seite der AKNW erfahren. Als ich davon gelesen habe, war ich hellauf begeistert. Ich habe mich direkt nach dem Master angemeldet und war unglaublich stolz, als die Urkunde eintraf.

Warum bestand bei Ihnen der Wunsch, sich als Junior-Mitglied in die Kammer-Liste einzutragen?

Für mich war von Anfang an klar: Ich möchte schnellstmöglich dazu gehören, von den Vorteilen dieses Wissenspools profitieren und ein Teil dieser großen Gemeinschaft sein. Der Wissensaustausch und das Mentor-Prinzip sind ein wichtiger Teil der Vorbereitung auf den Berufsalltag und die damit verbundenen Pflichten. Und dazu gehört natürlich auch der Titel, der die Studienwahl erst offiziell macht. Mit dem Junior-Titel ist man seinem Traum ein Stückchen näher und kann sein Berufsfeld mitgestalten. Ich finde es schade, dass so wenige von diesem Privileg wissen, oder es einfach nicht nutzen.

Welchen Herausforderungen sind Sie ggf. dabei begegnet und treffen Sie auf Vorurteile im Berufsalltag?

Herausforderungen gab es tatsächlich keine. Gegen Vorurteile im Berufsalltag kann man hingegen wenig machen. Natürlich ist man als frisch gebackener Absolvent das Küken, wird oft nicht für voll genommen oder unterschätzt und auch ein Junior-Titel kann da keine Abhilfe schaffen. Im Gegenteil: Ich wurde sogar gebeten, meinen Titel zu ändern, um einem Kunden das Gefühl zu geben besser beraten zu sein. Ein „Junior“ im Titel kann Unerfahrenheit suggerieren und trifft bei manchen Großinvestoren sicherlich auf Skepsis. Mich hingegen erfüllt er immer noch mit Stolz und ist ein Zeichen meiner harten Arbeit der letzten Jahre.

Welche Türen öffnet Ihnen die Junior-Mitgliedschaft?

Den größten Gewinn habe ich durch die Kontakte und Menschen erfahren, die ich auf diesem Wege kennenlernen durfte. Aber auch das Führen der Bezeichnung oder der Eintritt in das Versorgungswerk sind wichtige Vorteile dieses Titels. Es bietet einem die Möglichkeit, sich früh mit den Themen wie Zukunft und Entwicklung auseinanderzusetzen. Man hat Zugang zu einem unfassbar großen Wissenspool mit Beratungsangeboten und Unterstützung. Man gehört zu einer großen Gemeinschaft, die eine Leidenschaft teilt und gemeinsam Dinge verändern möchte. Das ist sowohl inspirierend als auch mitreißend.

Haben Sie die Eintragung als niedrigschwellig wahrgenommen und was würden Sie jungen Planer*innen raten, die ebenfalls darüber nachdenken, sich einzutragen?

Grundsätzlich fand ich die Eintragung sehr einfach und übersichtlich gestaltet. Die Kolleg*innen der AKNW haben sich wirklich größte Mühe gegeben, alle Schritte detailliert und verständlich zu erläutern und darzustellen. Natürlich ist eine solche Eintragung mit etwas Aufwand verbunden, aber die Vorteile überwiegen definitiv! Lediglich zur Dokumentation der Nachweise hätte ich mir detailliertere Informationen gewünscht. Hier sucht man etwas länger nach dem richtigen Formular. Und wer nicht auf den Schirm hat, dass er Ende des Jahres seine Projekte und Leistungsphasen nachzuweisen hat, dem könnte das schnell entgehen. Hier hilft vielleicht eine kurze Info zum Verhalten in der Junior-Mitgliedschaft, der selbstständigen Nachweispflicht und dem Vorgehen bei Arbeitgeberwechsel, vielleicht als kurzer Flyer zusammen mit der Urkunde.

Ansonsten kann ich nur jeder jungen Planerin und jedem jungen Planer da draußen empfehlen: Tragt euch ein! Nutzt die Möglichkeit euer Berufsfeld, eure Arbeitsbedingungen und die Zukunft der Baubranche mitzugestalten. Holt euch den Titel, für den ihr fünf Jahre (oder mehr) studiert habt und profitiert von dem Wissen all der anderen Menschen, die eure Leidenschaft teilen. Wissensvermittlung, Weiterbildung und die Sicherheit eurer Zukunft habt ihr selber in der Hand.


Interview mit Dipl.-Ing (FH) Gritt Bartels

Innenarchitektin bdia AKNW, Mitglied im Eintragungsausschuss AKNW

Seit wann ist das Führen der Berufsbezeichnung in NRW möglich und wie wird die Möglichkeit von jungen Planer*innen angenommen?

Seit dem 14. März 2022 können Absolvent*innen bereits nach dem mindestens achtsemestrigen Fach-Studium „Junior-Mitglied“ in NRW werden. Bisher sind insgesamt 509 Junior-Architekt*innen in der AKNW eingetragen (191 männlich / 315 weiblich).

Die Verteilung nach Fachrichtungen sieht wie folgt aus:
Architektur: 451 Personen
Innenarchitektur: 31 Personen
Landschaftsarchitektur: 10 Personen
Stadtplanung: 17 Personen

Das erfreuliche Ergebnis spricht für sich.

Begegnen Ihnen auch negative Meinungen zur Junior-Mitgliedschaft und was ist deren hauptsächliches Argument?

Bisher ist mir keine negative Meinung zu Ohren gekommen.

Was raten Sie den Absolvent*innen, die darüber nachdenken, Junior-Mitglied zu werden?

Als Junior-Mitglied gibt es nur Vorteile zu nennen. Das sind beispielsweise:
1. Führen der Bezeichnung „Junior- Architektin“ bzw. „Junior-Architekt“, „Junior-Innenarchitektin“ bzw. „Junior-Innenarchitekt“, „Junior-
Landschaftsarchitektin“ bzw „Junior-Landschaftsarchitekt“ sowie „Junior-Stadtplanerin“ bzw „Junior-Stadtplaner“.
2. Beratung beim Berufseinstieg sowie Begleitung im Hinblick auf die spätere Eintragung als Vollmitglied.
3. Breitgefächerte und individuelle Beratungsangebote in juristischen Fragen sowie in den Bereichen Architektur, Bauablauf, Büroalltag und
Existenzgründung.
4. Spezielle Bildungsangebote für Absolvent*innen sowie Veranstaltungen und Exkursionen zu aktuellen Themen. Das sind Formate wie UrbanSlam, Elevator Pitch, Unique Spaces, Hausbesuche, Baustellentermine und das FAQ Frühstück. Alle Infos dazu finden sich auf der Homepage eigens für Junior-Mitglieder www.junior-architekt-in.de.
5. Das Versorgungswerk der AKNW bietet Mitgliedern eine Altersversorge, Berufsunfähigkeits-, Witwen- und Witwerrenten, Halbwaisen- sowie
Vollwaisenrenten.

Es ist einfach großartig, dass bereits mit Einstieg in das Berufsleben, jeder Teil des starken Netzwerkes der Architektenschaft werden kann. Aus meiner 20-jährigen Berufserfahrung als Innenarchitektin kann ich nur jeder Absolventin und jedem Absolventen raten, sich frühestmöglich sowohl im Berufsverband bdia und in der Architektenkammer einzubringen. Denn in den jeweiligen Gremienarbeiten ist es möglich, gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit Einfluss zu nehmen. Das heißt, seinen eigenen Beruf zukunftsfähig mitzugestalten. Ein unschlagbares Argument!


Die Interviews wurden im Juni 2023 geführt.


Beitragsbild: Christin Hume/unsplash

Eine Übersicht über alle Hochschulen in Deutschland zum Studiengang Innenarchitektur finden Sie im bdia Hochschulführer.

Arbeiten aus der Nachwuchsförderung bdia ausgezeichnet!

bdia ausgezeichnet! Bachelor WS 22/23
Laura Fuchs
„The Need of Architecture”


bdia ausgezeichnet! Bachelor WS 22/23
Lia fastenau
“STRAIN – your journey – along the rails”


bdia ausgezeichnet! Master WS 22/23
Olivia Mika
“Wohnen am Buderuspark”


bdia ausgezeichnet! Master WS 22/23
Max Witkop
“UPGRADE – Neuer, temporärer Wohnraum durch Aufstockung von Garagen”


bdia ausgezeichnet! Bachelor WS 22/23
Julia Seppä
“Dualismus”