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+++ leider abgesagt +++ bdia Seminar: “Das Honorar des Innenarchitekten und die HOAI 2021”

28. Mai 2021, 09:30 bis 17:30

+++ das Präsenzseminar muss leider coronabedingt abgesagt werden +++

Honorar- und Vertragsrecht für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH und der voraussichtlichen HOAI 2021

Nachdem nun das Vertragsrecht der Innenarchitekten durch das Architektengesetz aus dem Jahre 2018 in den § 650p ff. BGB geregelt ist, ist das Honorarrecht durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und die damit verbundene Abschaffung der Mindest- und Höchstsätze in Turbolenzen geraten. Daher wird in diesem Seminar aufgezeigt, wie man ein angemessenes und auskömmliches Honorar vereinbart und was im Hinblick auf die derzeitige Gesetzeslage und die zukünftige HOAI 2021 zu berücksichtigen ist.

Dabei wird es neben einer sicheren schriftlichen Vereinbarung über die erbringenden Leistungen und deren Vergütung auch notwendig sein, dass die Innenarchitekten ihr  Honorar kalkulieren, um ein Angebot zu unterbreiten und auf dieser Basis zu einem rechtssicheren Innenarchitektenvertrag mit einem auskömmlichen Honorar zu kommen.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Innenarchitekt*innen sowie an diejenigen, die mit der Gestaltung und Planung von Innenräumen befasst sind. In diesem Seminar werden auch die gängigen Vertragstypen in der Form behandelt, dass dies auch für juristische Laien verständlich und nachvollziehbar ist. Anhand von praktischen Übungen erarbeiten die Teilnehmenden entsprechende Verträge und Honorarvereinbarungen. Darüber hinaus spielen die Grundlagen der Kalkulation von Honoraren eine erhebliche Rolle.

Viele Teilnehmende haben bestätigt, dass bereits kurz nach der Absolvierung dieses Seminars erheblich bessere Honorare bei neuen Vertragsgrundlagen erzielt werden.

Gliederung:

  1. Der rechtssichere Abschluss des Innenarchitektenvertrages
  2. Abschluss eines Projektfindungsvertrages
  3. Erstellung der Planungsgrundlage und der Kosteneinschätzung
  4. Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers und Abrechnung des Innenarchitekten in diesem Fall
  5. Anordnung von Planungsänderung durch den Bauherrn und die Vergütung der Änderungsleistung
  6. Abnahme und prüfbare Abrechnung der Innenarchitektenleistungen
  7. Erstellen eines individuellen Leistungsbildes für Innenarchitekten
  8. Grundzüge der HOAI 20/21
  9. Honorarermittlung unter Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten einschl. der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
  10. Umbau- und Modernisierungszuschlag
  11. Pauschal- und Zeithonorar
  12. Sicherungsmöglichkeiten des Honoraranspruchs

Für das Seminar sind bei den Architektenkammern Hessen, NRW und BW 8 Fortbildungspunkte beantragt.


Kosten Für bdia Mitglieder: 167,85 €
Kosten für Gäste: 217,85 €


Referenten:

Innenarchitekt Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger, von der Architektenkammer NW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieure, Hagen und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Coburg.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Professor für Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht an der Jade Hochschule in Oldenburg.

Details

Datum:
28. Mai 2021
Zeit:
09:30 bis 17:30
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

BAUKUNSTARCHIV Ostwall 7 44135 Dortmund

Veranstalter

bdia
Telefon
T: 030 – 640 779 78
E-Mail
info@bdia.de
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