3 Fragen an… Constantin von Mirbach, bdia Bundesgeschäftsführer

Constantin von Mirbach, bdia
RA Constantin von Mirbach, Bundesgeschäftsführer bdia

1. Datenschutz – wie steht der bdia insgesamt da?
Mit den Daten unserer Mitglieder gehen wir sorgfältig und verantwortungsvolle um, sowohl auf Budedsebene als auch im Austausch mit den bdia Landesverbänden. Wir sind ein kleiner Verband mit einer kleinen Geschäftsstelle und nur einzelne wenige Personen kommen mit sensiblen, personenbezogenen Daten in Berührung.

2. Welche Neuerungen sind für Verbände wichtig?
Die neue Verordnung zum Datenschutz stärkt das Recht des Einzelnen auf seine Daten und fordert unter anderem einen Datenschutzbeauftragten, der die Handhabung von Daten überwacht. Allerdings gilt diese Pflicht erst für eine Unternehmensgröße ab zehn Mitarbeitern.

3. Was muss der bdia anpassen?
Mit der Einführung der neuen Verordnung überprüfen wir unsere Datenhandhabung neu und passen auch Unterlagen und Formulare an. Das neue „Recht auf Vergessen“ bedeutet, wir müssen in Zukunft zum Beispiel das Archivieren von Akten aktiv erfragen.


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