Düsseldorf…von außen betrachtet

Fotos: Oliver Edelbruch

Zugegebenermaßen ist es schon ganz schön viel verlangt, zwei Tage zu opfern um bei einer Bundesmitgliederversammlung in Düsseldorf dabei zu sein. Umso bemerkenswerter ist es, dass schlussendlich doch über 30 bayerische BDIA-Mitglieder keine Kosten und Mühen gescheut haben und sich auf eine siebenstündige Reise begaben, um dort aktiv bei der Weichenstellung der Zukunft unseres Verbandes mitzuwirken.

In der Sitzung wurden viele interessante Punkte behandelt: Die amtierende Präsidentin, Vera Schmitz hatte man in ihrem Amt bestätigt, eine neue Vizepräsidentin (Pia Döll) wurde gewählt, und – für mich am aller wichtigsten – man war sich einig, dass das Ansehen unseres Berufsstandes und unseres Verbandes gestärkt werden muss und dass dafür eine Verjüngungskur dringendst ansteht: „Alt sind wir selber!“ Vordringliche Aufgabe soll es also in Zukunft sein, unsere jungen Kollegen anzusprechen und ins Boot zu holen.

Der dominanteste und strittigste Punkt war schließlich die Abstimmung über die neue BDIA-Satzung, ein komplexes Regelwerkes, das in den letzten Jahren überarbeitet und aktualisiert wurde.
Nach gewissenhafter Prüfung stellte der bayerische Landesverband vorab einen Antrag auf Änderung und bat dafür um die Unterstützung durch seine Mitglieder: “Stimmt gegen die Satzung, da gibt es zwei wichtige Punkte die wir so nicht akzeptieren können”. Doch worum ging es in diesen zwei Punkten und warum sollten wir bayerischen Mitglieder dagegen sein?
Da ich nichts von “Fraktionszwang” halte und meine Entscheidung gerne aus freien Stücken fälle, mussten meine armen Kollegen viel Zeit investieren, bis ich verstand worum es in all dem Anwalts-Latein ging. Runtergebrochen, vereinfacht und ziemlich verkürzt dargestellt, ging es bei den zwei strittigen Punkten um folgenden Inhalt:
Das Präsidium besteht bisher aus vier stimmberechtigten Mitgliedern, der PräsidentIn und drei VizepräsidentInnen. Falls es bei einer Abstimmung zu einer Pattsituation kommt, hat die PräsidentIn doppeltes Stimmrecht und kann somit die Entscheidung herbeiführen. Der bayerische Antrag sah fünf stimmberechtigte Präsidiumsmitglieder vor, um den demokratischen Prozess zu stärken. Und wenn man das mal verstanden hat, sagt einem doch der gesunde Menschenverstand sofort, dass fünf gleichberechtigte Stimmen wesentlich demokratischer sind als vier Stimmen plus „Extrawurst“. Eine souveräne PräsidentIn wird doch wohl in der Lage sein, zwei Präsidiumsmitglieder von ihren Ansichten zu überzeugen. Falls sie / er das nicht schafft, hat das bestimmt einen triftigen Grund.
Der zweite Punkt bestand auf ein weiterhin stimmberechtigtes Präsidiumsmitglied aus dem Bundsrat, um die „Bodenhaftung“ zu den Landesverbänden beizubehalten. Die Meinung der Ländervertretung darf nicht wie vorgesehen stimmlos und damit entwertet werden.
Zu guter letzt wurde der „Satzungskrimi“ in die Schlusskorrektur verabschiedet, da sich keine 2/3 Mehrheit dafür entscheiden wollte! Wie gut dass sich so viele tapfere Mitfahrer- und Mitstreiter gefunden haben und den weiten Weg nicht gescheut haben. Nun haben wir zwei weitere Jahre Zeit um die Satzung zu verbessern und alle Mitglieder zufrieden zu stellen. Hoffentlich dann mit Online-Wahlen!

Ein Beitrag von Veronika Kammerer