Novelle des Baukammerngesetzes (BauKaG) – Stellungnahme des bdia-Landesverbandes Bayern

Scharfe Kritik an der geplanten Novellierung des Bayerischen Baukammerngesetzes übten die Mitglieder des bdia-Landesverbandes Bayern anläßlich ihrer Mitgliederversammlung am 25. März 2017 in München.

„Für meinen Verband und mich ist es unfassbar und völlig unerklärlich, warum mit der Gelegenheit einer Änderung des Bayerischen Baukammerngesetzes nicht gleichzeitig auch die unerträgliche, schon zu lange bestehende Benachteiligung von Innenarchitekt(inn)en ein für alle Mal zufriedenstellend bereinigt wurde…“ fasste Rainer Hilf, Dipl.-Ing. Innenarchitekt bdia und Vorsitzender des Landesverbandes Bayern seine Stellungnahme an die Oberste Baubehörde im „Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr” zusammen.

Beanstandet wurde damit die im Gesetz fortwährend vorgeschriebene, völlig unzureichende Studiendauer von Bewerbern für die Aufnahme in die Bayer. Architektenkammer. Bayern ist mit dieser unzeitgemäßen Regelung zusammen mit einigen wenigen anderen Bundesländern immer noch das Schlusslicht in der Republik.

Übereinstimmend waren sich die Tagungsteilnehmer darüber einig, dass nunmehr nur noch die direkte Ansprache der bayerischen Landtagsabgeordneten zielführend ist, um die Novellierung des Baukammerngesetzes in eine zufriedenstellende Richtung zu beeinflussen. Alle bayerischen Innenarchitekten des BDIA und der Architektenkammer sind daher aufgefordert, sich direkt an ihren regionalen Landtagsabgeordneten zu wenden und diesen über die essentiellen Belange der bayerischen Innenarchitekten zu informieren.

Hier nochmals zu Nachlesen die Argumentation des Vorstands des bdia-Landesverbandes Bayern als OBB Stellungnahme zum BauKaG, Kurzfassung OBB Stellungnahme und Musterschreiben als Download.